Die zusätzliche Versicherung kann daher aus steuerlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Medizinische Auslagen können nur abzüglich der gezahlten Vergütungen erstattet werden. Bei Zusatzversicherungen z.B.: 40 Euro p.m. Preis in diesem Jahr: 1080 Euro. Wird die angemessene Sonderbelastung übertroffen und kann daher der Zahnersatzanteil von der Steuer abgesetzt werden, dann wäre das bei einem Satz von 30% z.B. 180 Euro zurück.
Fazit: 900 Euro. 6.000 Euro würden Sie ohne zusätzliche Versicherungen selbst bezahlen. Für steuerliche Zwecke resultiert daraus ein Erstattungsbetrag von 1.800 Euro (Bedingungen wie oben), d.h. 4.200 Euro müssten gezahlt werden, so dass sich die Absicherung wie immer besonders bei starker Inanspruchnahme auswirkt.
Wenn man nur geringe Aufwendungen hat, dann ist es sich nicht sinnvoll. Bei Zusatzversicherungen: 480 Euro p.a. Preis 508 Euro. Keine Zusatzversicherungen: 150 Euro. Steuerermäßigung 45 Euro, Preis 105 Euro. Ein Versicherungsvertrag, den man nicht abschließt, ist es nicht wert. Wenn Sie die Krankenversicherung jedoch nur im hohen Lebensalter abschließen, wenn Sie nach 45 Jahren mehr Zahnbehandlungen benötigen, wird sie natürlich mehr Geld verlangen.
In der Regel wird die Nutzung des Privatfahrzeugs nach der sogenannten 1%-Regel festgelegt, bei der der Preis der Bruttoliste des Fahrzeuges bei der erstmaligen Zulassung ausschlaggebend ist. Das kann z.B. dann von Nachteil sein, wenn ein Auto anfangs einen höheren Preis hatte oder wenn ein Auto nahezu ausschliesslich für Geschäftsreisen genutzt wird. Alternativ zur Pauschalberechnung des privaten Anteils wird ein Logbuch geführt.
Das Führen eines Logbuchs ist jedoch sehr zeitaufwendig und birgt ein hohes Risiko, dass die Unterlagen wegen formaler Defizite ausrangiert werden.
Andernfalls geben Sie es über Außerordentliche Lasten ein und probieren Sie es aus. In Österreich ja, unter dem Namen "Sonderbelastungen" in der Jahresvergütung / jetzt Mitarbeiterdisposition. Jedoch hat man hier einen großen Anteil an Sonderbelastungen wie z.B. Arztkosten, Zahnarztkosten, Kuraufenthalt, Versorgungskosten für Familien, ausländische Schulbildung der Schüler usw., dann könnte man etwas wiederbekommen.
Außerordentliche Einlagen können abgezogen werden, wenn sie einen gewissen Anteil ausmachen. Als Sonderkosten gelten medizinische Auslagen, die nicht von der Krankenversicherung erstattet werden, aber auch Reisekilometer zum behandelnden Arzt, zum Apotheker, Rezeptnummern etc. Es kann jedoch eine Pauschale von 30 Cents pro gefahrenem km angesetzt werden. Herausnehmbar in der Bundesrepublik als Sonderbelastung.
Nur wenn die Ausgaben für Zahnpflege und andere medizinische Leistungen den Wert von 4% überschreiten, ist der übersteigende Wert als steuerlich wirksam anzusehen.