Fielmann Fassung Artikelnummer

GDAP-HV: Fielmann AG

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fester Sitz. Prof. Fielmann überreicht dem Bürgermeister den Plöner Weihnachtsbaum und lädt zum "Aufleuchten" ein. Umgekehrt: zu Fielmann gehen, sich beraten lassen, einen Rahmenpreis / Brillenpreis und ein Angebot anfordern.

GGAP-HV: Fielmann AG

Zu der am Dienstag, dem 11. Juli 2017, um 11.30 Uhr in More! 2 stattgefundenen ordentliche Generalversammlung lädt der Verwaltungsrat den vom Management gemäß 172, 173 Aktiengesetz erstellten Jahres- und Konzernjahresabschluss am Montag, dem 17. Mai 2017, ein und stellt damit den Jahresabschluß fest.

Ein Beschluss der Generalversammlung ist daher nicht erforderlich. Die Jahresabschlüsse, der Konzernabschluß, der Lagebericht der Fielmann AG und der Konzernlagebericht, der Aufsichtsratsbericht und der Vorstandsbericht zu den Informationen nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sind der ordentlichen Generalversammlung ohne aktienrechtlichen Beschluß zur Verfügung zu stellen.

Das Bilanzergebnis der Fielmann AG für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 151.200.000 Euro wird zur Zahlung einer Dividendenausschüttung von 1,80 Euro je gewinnberechtigter Aktie herangezogen. Dies entspricht bei einer Gesamtanzahl von 83.974. 582 dividendenberechtigten Stückaktien 151.154. 247,60 Euro. Die nicht dividendenberechtigten eigenen Anteile in einer Gesamthöhe von 45.752,40 Euro werden auf neue Rechnung vorzutragen sein.

Die Dividendenberechtigung ist gemäß 58 Abs. 4 S. 2 Aktiengesetz in der ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung der ordentlichen Generalversammlung am dritten Werktag, also am Tag nach dem Tag der Beschlussfassung, dem Tag des Inkrafttretens am Tag der Beschlussfassung am Tag des Inkrafttretens der Beschlussfassung, also am Tag des Inkrafttretens der Beschlussfassung am Tag der Beschlussfassung am Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung, ausübbar. Die Zahl der gewinnberechtigten Stückaktien kann sich bis zur Generalversammlung ändern.

In diesem Falle wird der ordentlichen Generalversammlung ein entsprechender Vorschlag zur Gewinnverwendung mit einer unveränderten Ausschüttungssumme von 1,80 Euro je dividendenberechtigte Aktie unterbreiten. Wir schlagen vor, die Fielmann AG und den Fielmann-Konzern mit der Prüfung durch die Deutsche Bank AG, Niederlassung Berlin, zum Wirtschaftsprüfer für das Jahr 2017 zu bestellen. Zur Zeit der ordentlichen Generalversammlung 2017 beläuft sich das Aktienkapital der Firma auf 84.000.000.000,00 Euro und ist in 84.000.000 Aktien (Stückaktien) zerlegt.

Der Gesamtbestand an eigenen Anteilen und Stimmrechten belief sich somit im Moment der Einladung zur ordentlichen Generalversammlung auf 84'000'000'000 Stück. Zum Datum der Einladung zur ordentlichen Generalversammlung hielt die Firma 25'418 eigene Anteilen. Die Berechtigung zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung besteht, wenn sie der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift einen von ihrem Depotbank in deutscher oder englischer Sprache ausgestellten gesonderten und fristgerechten Nachweis ihres Aktienbesitzes in Textform gemäß 126 lit. a) vorlegen: ( 126 lit. a): Die Anmeldung zur ordentlichen Generalversammlung:

Die Nachweise des Aktienbesitzes müssen sich auf den Anfang des Monats November 2017, 00:00 Uhr MEZ bezeichnen (sog. Record Date). Nachweise über den Anteilsbesitz und die Eintragung müssen der Gesell-schaft bis zum Ende des Monats Februar 2017, 24:00 Uhr MEZ, vorlegen. Die Eintrittskarten und Stimmzettel für die Generalversammlung werden den Aktionärinnen und Aktionäre nach erfolgter Registrierung und Zugang des Aktionärsnachweises bei der Firma zugestellt.

Zur Sicherstellung des fristgerechten Erhalts von Eintrittskarten und Abstimmungskarten ersuchen wir die Aktionärinnen und Aktionäre um rechtzeitige Registrierung und Übermittlung des Nachweismaterials. Als Anteilseigner gelten im Hinblick auf die Münchener Rück AG nur Personen, die ihre Anwesenheit in der Hauptversammlung oder die Wahrnehmung ihres Stimmrechtes nachgewiesen haben.

Eine Sperrfrist für den Verkauf der Anteile ist mit dem Stichtag nicht verbunden. Für die Beteiligung und den Stimmrechtsumfang ist auch bei einer Teil- oder Gesamtveräußerung des Anteils nach dem Record Date nur der Aktienbesitz des Anteilseigners zum Record Date maßgebend, d.h. Verkäufe von Anteilen nach dem Record Date haben keinen Einfluss auf die Teilnahmeberechtigung und den Stimmrechtsumfang.

Gleiches trifft auf Akquisitionen und Zukäufe von Anteilen nach dem Stichtag zu. Nicht teilnahme- und wahlberechtigt sind diejenigen Aktionäre, die am Stichtag noch keine eigenen Anteile halten und erst dann Aktionäre werden, es sei denn, sie sind zur Ausübung ihrer Rechte ermächtigt oder ermächtigt worden. Eine Vollmachtserteilung kann gegenüber dem Stimmrechtsvertreter oder der Firma erklärt werden.

Vollmachtserteilung, deren Entzug und der Bevollmächtigungsnachweis gegenüber der Gesellschaft müssen in Schriftform erfolgen, es sei denn, ein Institut, ein Bankinstitut, das die Ermächtigung nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit 135 Abs. 10 Aktiengesetz erteilt hat, hat die Ermächtigung schriftlich erteilt. 125 Abs. 5 Aktiengesetz, einer gleichgestellten Einrichtung oder einem gleichgestellten Rechtsträger, einer Vereinigung von Aktionären oder einer anderen in 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen.

Die oben genannten Übertragungswege sind auch dann verfügbar, wenn die Vollmachtserteilung durch Deklaration gegenüber der Gesellschaft erwünscht ist. Eine bereits erteilte Widerrufserklärung kann auch direkt gegenüber der Firma über die oben genannten Übertragungswege ausgesprochen werden. Die Vollmachtserteilung kann auch durch den Stimmrechtsvertreter bei der Zutrittskontrolle am Tag der Generalversammlung nachgewiesen werden.

Sofern ein mit ihm verbundenes Finanzinstitut, ein mit ihm gemäß 135 (10) in Verbindung stehendes Finanzinstitut, ein anderes in Verbindung mit der 125 Abs. 5 Aktiengesetz, einer Gesellschaft oder einer anderen in 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen bedürfen die Vollmachten nach Maßgabe des Gesetzes oder der Statuten keiner besonderen Ausgestaltung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein Bankinstitut, ein ihm nach § 135 Abs. 10 i.V.m. 135 Abs. 10 WpHG zustehendes Kreditunternehmen.

125 Abs. 5 Aktiengesetz, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere in 135 Abs. 8 Aktiengesetz als solche behandelte natürliche oder juristische Personen können eine Sondervollmacht erfordern, weil sie die Bevollmächtigung gemäß 135 Abs. 1 Aktiengesetz nachweislich nachweisen müssen. Anteilseigner, die ein Kreditinstitut, ein ihnen nach 135 Abs. 10 i.V.m. 135 Abs. 10 Aktiengesetz (AktG) verbundenes Bankinstitut sind.

Möchte ein gleichberechtigtes Kreditinstitut oder eine gleichberechtigte Gesellschaft nach 125 Abs. 5 Aktiengesetz, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere gleichberechtigte natürliche oder juristische Personen nach 135 Abs. 8 Aktiengesetz einen Bevollmächtigten ermächtigen, sollten sie daher mit diesem über ein allfälliges Formvotum für den Stimmrechtsvertreter abzustimmen. Neben der Stimmrechtsvertretung müssen den Bevollmächtigten stets Anweisungen für die Stimmrechtsausübung erteilen werden.

Soweit die Vollmacht für die Vollmacht (mit ausdrücklichen Weisungen) vor der ordentlichen Generalversammlung zu erteilen ist, muss sie bis zum 30. Mai 2017, 24:00 Uhr MEZ, bei der Firma unter folgender Anschrift eingegangen sein: Außerdem geben wir unseren Aktionärinnen und Aktionären, Anteilseignervertretern oder ihren Stimmrechtsvertretern, die sich ordnungsgemäß und rechtzeitig angemeldet haben und an der Generalversammlung teilgenommen haben, die Möglichkeit, die Vollmacht der Aktionäre zu erteilen oder bis zur Weisungserteilung zu erteilen.

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die Anteile seit spätestens 90 Tagen vor Eingang des Antrags gehalten hat und dass er die Anteile bis zur Verfügung des Vorstandes über den Antrags und, wenn dem Verlangen nicht nachgekommen wird, auch bis zur gerichtlichen Verfügung über den Ergänzungsantrag hat.

Es gelten die Bestimmungen des 121 Abs. 7 Aktiengesetz. Gemäß 70 Aktiengesetz besteht hinsichtlich der Dauer des Aktienbesitzes eine gewisse Kreditoption. Die Traktandierung ist unter Angabe der Gründe oder des Antrags und des Nachweises des Anteilsbesitzes in Textform an den Verwaltungsrat zu senden und muss der Gesellschaft unter folgender Anschrift zugegangen sein, und zwar mindestens bis zum Ende des Monats Januar 2017, 24:00 Uhr MEZ.

Darüberhinaus haben Aktionäre die Möglichkeit, der Gesell-schaft Anträge gegen einen Antrag von Vorstands- und/oder Aufsichtsratsvorschlag zu einzelnen Tagesordnungspunkten gemäß 126 Abs. 1 Aktiengesetz sowie Wahlvorschläge zur Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder von Wirtschaftsprüfern gemäß 127 Abs. 1, 126 Abs. 1 Aktiengesetz zu unterbreiten. Nach § 131 Abs. 1 Aktiengesetz ist jedem Anteilseigner auf Antrag des Vorstands in der ordentlichen Hauptversammlung Auskünfte über Geschäfte der Gesellschaft zu erteilen, soweit sie zur sachgerechten Behandlung des Tagesordnungspunktes notwendig sind.

Zu den Auskunftspflichten des Vorstandes gehören auch die Rechts- und Geschäftsbeziehungen der Unternehmung zu einem Beteiligungsunternehmen sowie die Situation des Unternehmens und der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen. Die Einladung mit der Begründung des noch ausstehenden Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 1 und der Anzahl der Stückaktien und des Stimmrechts im Augenblick der Einladung zur ordentlichen Generalversammlung ist auf der vorgenannten Website abrufbar; ein nach der Einladung bei der Gesellschaft eingehender Antrag von Aktionärinnen und Aktionären i. S. d. 122 Abs. 2 Aktiengesetz wird auf der vorgenannten Website veröffentlicht, sobald er bei der Gesellschaft eintrifft.

24.04. 2017 Die Distribution sservices der DGAP beinhalten die gesetzlichen Berichtspflichten, Unternehmensnachrichten, Finanznachrichten  und Pressemeldungen.