Meine Tochter braucht eine Brille. Worauf muss ich achten?
Um die Linsen zu bezahlen, muss der Ophthalmologe sie verschreiben. Den Rahmen bezahlen Sie selbst. Junge Menschen zwischen 14 und 17 Jahren, die nach einer ersten Verschreibung durch einen Ophthalmologen wieder eine Brille brauchen, können die Linsen unmittelbar bei einem Kontaktlinsenspezialisten erstehen. Sollte Ihr Kleinkind unter 14 Jahren binnen drei Monate einen Austausch der neuen Brille brauchen - zum Beispiel bei Beschädigung oder Verlust - können Sie sich auch gleich an den Kontaktlinsenspezialisten wenden.
Ein neues Rezept ist erst dann erforderlich, wenn sich die Dioptrienzahl verändert hat.
Aber nur jedes zweite Brillenträgerkind hat auch eine Brille, die den Anforderungen des Sports nachkommt. Ungefähr jedes dritte sehbehinderte und korrigierungsbedürftige Kind befindet sich derzeit ohne Brille auf dem Fußballfeld oder dem Balken. Die Folge ist nicht nur eine Verschlechterung der Motorfunktion, die Waage kann ohne gute Sehkraft auch nicht richtig aufrechterhalten werden.
Das Greifen einer Brille im Alltag ist keine Lösung für das Sportproblem: Trotz guter Sichtverhältnisse können schwere Körperverletzungen auftreten, wenn die Brille bei einer Kollision mit einem Kugel oder einem Gegner in ihre Teilbereiche bricht. Spezial-Sportbrille für Kinder mit Korrektur verbessert dagegen nicht nur das Gleichgewicht und die Reaktionsgeschwindigkeit ihrer Träger, sondern auch den Schutz ihrer Träume.
Die Krankenkasse übernimmt die anfallenden Gebühren für schulsportgerechte Gläser, wenn das betroffene Kinder davon abhängig ist.
Visuelle Hilfsmittel sind visuelle Hilfsmittel zur Behebung von Fehlsichtigkeiten oder zur Kompensierung, Besserung oder Therapie anderer Augenerkrankungen. Für eine von einem Ophthalmologen verschriebene Brille wird ein Jahresbeitrag von max. 180.00 Franken, abzüglich einer Selbstbeteiligung, von der gesetzlichen Krankenkasse bis zum Alter von 18 Jahren ausbezahlt. Visuelle Hilfsmittel sind visuelle Hilfsmittel zur Behebung von Fehlsichtigkeiten oder zur Kompensierung, Besserung oder Therapie anderer Augenerkrankungen.
Im Falle von krankheitsbedingten Refraktionsänderungen (z.B. Katarakt, Zuckerkrankheit, Makulaerkrankungen, Augenmuskelerkrankungen, Amblyopie) oder postoperativer Zustände (z.B. Katarakt, Grüner Star, Netzhautablösungen ) wird ein Jahresbeitrag von 180.00 Franken und pro Augen für den Kauf von Brillengläsern für alle Altersklassen ausbezahlt.
Sehhilfe sind augenoptische Geräte zur Behebung von Fehlsichtigkeiten oder zur Kompensierung, Besserung oder Therapie anderer Augenerkrankungen. Bei allen Altersklassen werden für besondere Linsen und deren Anbringung durch den Augenoptiker alle zwei Jahre neben der gesetzlichen Krankenversicherung Zuschüsse von 270 Franken pro Augen bezahlt, nur bei der Diagnostik spezieller Erkrankungen (ein ärztliches Rezept ist unerlässlich).
Visusverbesserung um 2/10 gegenüber Brille; Myopie > -8.0; Myopie > +6.0; bei Symptomen 3 Dioptrie. Sehhilfe sind augenoptische Geräte zur Behebung von Fehlsichtigkeiten oder zur Kompensierung, Besserung oder Therapie anderer Augenerkrankungen. Bei allen Altersklassen werden für Spezialkontaktlinsen, einschliesslich deren Anbringung durch den Augenoptiker, nur bei unregelmässigen Hornhautverkrümmungen, Hornhauterkrankungen, Erkrankungen oder Verletzungen der Netzhaut, Erkrankungen nach Hornhautchirurgie oder Netzhautdefekten neben der gesetzlichen Krankenversicherung zeitlich unbegrenzt Beitragszahlungen von 630.