Brille für Kinder Krankenkasse

Kindergläser für die Krankenversicherung

Vor allem teure Materialien und eine individuell gewünschte, besonders hochwertige Verarbeitung werden von der Krankenkasse nicht getragen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für schulsporttaugliche Brillengläser, wenn das Kind von ihnen abhängig ist. Die Sehhilfen sind optische Geräte zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten oder zur Kompensation, Verbesserung oder Behandlung anderer Augenerkrankungen. Für alle, die es genau wissen möchten, möchten wir kurz die wenigen Fälle erläutern, in denen die gesetzliche Krankenkasse einen Beitrag leistet. Du bezahlst nicht für die Rahmen und du bezahlst nicht für die Brille!

Meine Tochter braucht eine Brille. Worauf muss ich achten?

Um die Linsen zu bezahlen, muss der Ophthalmologe sie verschreiben. Den Rahmen bezahlen Sie selbst. Junge Menschen zwischen 14 und 17 Jahren, die nach einer ersten Verschreibung durch einen Ophthalmologen wieder eine Brille brauchen, können die Linsen unmittelbar bei einem Kontaktlinsenspezialisten erstehen. Sollte Ihr Kleinkind unter 14 Jahren binnen drei Monate einen Austausch der neuen Brille brauchen - zum Beispiel bei Beschädigung oder Verlust - können Sie sich auch gleich an den Kontaktlinsenspezialisten wenden.

Ein neues Rezept ist erst dann erforderlich, wenn sich die Dioptrienzahl verändert hat.

Kinderbrille bei Röttler | Vollsicht für die Kleinen!

Aber nur jedes zweite Brillenträgerkind hat auch eine Brille, die den Anforderungen des Sports nachkommt. Ungefähr jedes dritte sehbehinderte und korrigierungsbedürftige Kind befindet sich derzeit ohne Brille auf dem Fußballfeld oder dem Balken. Die Folge ist nicht nur eine Verschlechterung der Motorfunktion, die Waage kann ohne gute Sehkraft auch nicht richtig aufrechterhalten werden.

Das Greifen einer Brille im Alltag ist keine Lösung für das Sportproblem: Trotz guter Sichtverhältnisse können schwere Körperverletzungen auftreten, wenn die Brille bei einer Kollision mit einem Kugel oder einem Gegner in ihre Teilbereiche bricht. Spezial-Sportbrille für Kinder mit Korrektur verbessert dagegen nicht nur das Gleichgewicht und die Reaktionsgeschwindigkeit ihrer Träger, sondern auch den Schutz ihrer Träume.

Die Krankenkasse übernimmt die anfallenden Gebühren für schulsportgerechte Gläser, wenn das betroffene Kinder davon abhängig ist.

Brillenlinsen / Kinderkontaktlinsen

Visuelle Hilfsmittel sind visuelle Hilfsmittel zur Behebung von Fehlsichtigkeiten oder zur Kompensierung, Besserung oder Therapie anderer Augenerkrankungen. Für eine von einem Ophthalmologen verschriebene Brille wird ein Jahresbeitrag von max. 180.00 Franken, abzüglich einer Selbstbeteiligung, von der gesetzlichen Krankenkasse bis zum Alter von 18 Jahren ausbezahlt. Visuelle Hilfsmittel sind visuelle Hilfsmittel zur Behebung von Fehlsichtigkeiten oder zur Kompensierung, Besserung oder Therapie anderer Augenerkrankungen.

Im Falle von krankheitsbedingten Refraktionsänderungen (z.B. Katarakt, Zuckerkrankheit, Makulaerkrankungen, Augenmuskelerkrankungen, Amblyopie) oder postoperativer Zustände (z.B. Katarakt, Grüner Star, Netzhautablösungen ) wird ein Jahresbeitrag von 180.00 Franken und pro Augen für den Kauf von Brillengläsern für alle Altersklassen ausbezahlt.

Sehhilfe sind augenoptische Geräte zur Behebung von Fehlsichtigkeiten oder zur Kompensierung, Besserung oder Therapie anderer Augenerkrankungen. Bei allen Altersklassen werden für besondere Linsen und deren Anbringung durch den Augenoptiker alle zwei Jahre neben der gesetzlichen Krankenversicherung Zuschüsse von 270 Franken pro Augen bezahlt, nur bei der Diagnostik spezieller Erkrankungen (ein ärztliches Rezept ist unerlässlich).

Visusverbesserung um 2/10 gegenüber Brille; Myopie > -8.0; Myopie > +6.0; bei Symptomen 3 Dioptrie. Sehhilfe sind augenoptische Geräte zur Behebung von Fehlsichtigkeiten oder zur Kompensierung, Besserung oder Therapie anderer Augenerkrankungen. Bei allen Altersklassen werden für Spezialkontaktlinsen, einschliesslich deren Anbringung durch den Augenoptiker, nur bei unregelmässigen Hornhautverkrümmungen, Hornhauterkrankungen, Erkrankungen oder Verletzungen der Netzhaut, Erkrankungen nach Hornhautchirurgie oder Netzhautdefekten neben der gesetzlichen Krankenversicherung zeitlich unbegrenzt Beitragszahlungen von 630.