Ist es möglich, die Rechnungen auf zwei Jahre aufzuteilen, um in beiden Jahren etwas vom Steueramt zurückzubekommen? Sie ist nicht nur von der Fakturierung abhängig, sondern auch davon, wann die Zahlung erfolgt ist.
Überprüfen Sie, ob es wegen der angemessenen Eigenlast zweckmäßig ist, sie auf zwei Jahre zu verteil. Hallo, es macht aus steuerlicher Sicht teilweise Sinn, die zahnmedizinisch notwendigen Tätigkeiten möglichst über zwei Jahre zu streuen! Falls die Faktura abgegrenzt werden kann, ist dies kein Hindernis. Bei einer Teilung über zwei Jahre wird jedoch auch der Grundbetrag der angemessenen Sonderbelastungen doppelt angewendet.
Daher wäre es wohl sinnvoll, den Rechnungsbetrag auf einer solchen Seite zu lassen. Beispiel: Beträgt Ihr Honorarbetrag 1.000 Euro, ergeben sich für den Zahnarzt in zwei Jahren 1.500 Euro (insgesamt 3.000 Euro), bei einem Restposten 4.000 Euro Abzug.
Neben dem doppelten Grundbetrag ist auch zu berücksichtigen, wie viel Geld der Pensionär tatsächlich zu entrichten hat und in diesem Jahr zurückerstattet werden kann. Bedauerlich wäre es, wenn hier im ersten Jahr unnötigerweise hohe Sonderbelastungen anfallen würden, mit denen es besser wäre, auch im kommenden Jahr die Steuerlast zu mindern. Unmittelbar, oder wenn es ausbezahlt wird, oder wird es proportional zwischen den Einzahlungen an den Arzt umgelegt?
Auch eine konsistente und regelmässige Zahnbehandlung kann kostspielige Zahnarztbehandlungen wie z. B. Zahnimplantate oder andere Zahnprothesen nicht immer vermeiden. Zu gegebener Zeit können die Patientinnen und Patienten mit hohen Ausgaben konfrontiert werden. Hier besteht jedoch die Moeglichkeit, einen Teil davon als "ausserordentliche Belastung" von der Abgabe abzuziehen. Ob Sie sich für ein so genanntes "Billigimplantat" aus dem Fernen Osten oder für Prothesen aus der Europäischen Union entschieden haben, die Preise für solche Therapien und entsprechende Materialien sind in der Regel immer im vierstelligen Bereich.
Regelmässige und sorgfältige Zahnpflege: Wer seine Zaehne und sein Zahnfleisch versorgt, kann Parodontitis, Zahnfäule und damit Zahnverlust verhindern. Es gibt sicher auch genetisch bedingte Gründe für Zahnfleischverlust oder andere Krankheiten, aber in erster Linie ist jeder einzelne Mensch für seine eigene Gesundheit verantwortlich und kann einen großen Teil dazu beizutragen. Regelmässige Kontrollen beim Zahnarzt: Am Ende kann nur der Facharzt bestimmen, welche Massnahmen oder Therapien eingeleitet werden müssen.
Vereinbaren Sie deshalb regelmäßige Termine mit Ihrem vertrauten Arzt. Eine Bonusbroschüre (GKV versichert): Wer seine Bonusbroschüre führt, kann die Ausgaben für Zahnprothesen erheblich mindern. Zahnzusatzversicherungen: Wenn Sie früh eine leistungsfähige Zusatzversicherung abschließen und Wartefristen berücksichtigen, müssen Sie in der Regel nur einen überschaubaren Betrag oder gar nichts für Prothesen bezahlen.
Die Krankenversicherung deckt bei gesetzlichen Krankenkassen immer nur den Pflichtanteil von Zahnimplantaten oder anderem Dentalersatz. Damit deckt das Unternehmen die halben anfallenden Aufwendungen für eine standardisierte Software. Durch ein sorgfältig gepflegtes Prämienheft kann der Aktienanteil auf bis zu 65 Prozent gesteigert werden. Will ein Pflegebedürftiger eine darüber hinausgehende Behandlung, muss er die Differenzbeträge bezahlen.
Egal, ob es sich um ein Zahnimplantat, eine Zahnkrone, eine Brücke o.ä. handelt. Abhängig von der Versicherungspolice werden zwischen 50 und 100 % für Prothesen oder ähnliche Vergünstigungen ausbezahlt. Der Versicherte möchte eine Lücke mit einem Zahnimplantat schliessen. Die Zahnärztin /der Arzt erstellt einen Behandlungs- und Kostendruck.
Danach beträgt der Preis für die Versorgung inklusive des Implantats 2.000 EUR. Dieser Behandlungs- und Behandlungsplan wird vom Patienten bei seiner Krankenkasse eingereicht. Darin werden für diesen Fund Kosten in Höhe von 750 EUR angegeben. Diese wird zur Haelfte von der Registrierkasse gedeckt, da der Kranke kein Bonusbuch hat. Dies sind 375 EUR. Die restlichen 1.625 EUR gehen zu Lasten des Patienten.
Dann hat er entweder das eingesparte Kapital oder er kann mit seinem Arzt eine Abschlagszahlung aushandeln. Dieser Betrag kann nun als Sonderbelastung vollständig von der Abgabe abgezogen werden. Prinzipiell können alle selbst getragenen Ausgaben vom Arzt als außerordentliche Last abgezogen werden. Wenn Sie beispielsweise ein Einkommen von 30.000 EUR pro Jahr und zwei Kindern haben, beträgt die angemessene Bürde 900 EUR pro Jahr.
Um eine außerordentliche Last beanspruchen zu können, müssen Sie über dieser Obergrenze sein. Daher ist es sinnvoll, die Rechnung des Zahnarztes innerhalb eines Jahrs zu bezahlen. Weil die Höhe der Sonderbelastung unmittelbar von Ihrem Reineinkommen in Abzug gebracht wird, können Sie durch die Steuerermäßigung einen Teil Ihrer zahnärztlichen Kosten zurückerhalten.
Wird das Jahreseinkommen eines Ehegatten durch außerordentliche Belastung von 30.000 auf 28.000 EUR gesenkt, kann er bis zu 600 EUR einsparen. Vielleicht lohnt es sich, den Prothesen auszuziehen!