Der Beitrag zur Krankenpflegeversicherung als Grundleistung ist voll abzugsfähig. Bei privater Krankenversicherung und Pflegeversicherung: Häufig geht Ihr Versicherungsschutz in der Krankenversicherung und Pflege über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungskatalog weit darüber hinaus. Grob kann man davon ausgehen, daß das Steueramt etwa 80 vom Hundert Ihrer Spenden als Sonderedition ausweist. Bei der privaten Krankenpflegeversicherung sind die Beitragszahlungen voll abzugsfähig - sofern sie das Niveau der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenpflegeversicherung nicht überschreiten.
Der AN-Beitrag für die Rentenversicherung (2.955 Euro) und die Krankenkasse (hier minus 4%! = 2.
Die Pensionsaufwendungen sind Beitragszahlungen an gesetzliche und private Krankenkassen. Sie können bis zu einem gewissen Maximalbetrag als Sonderaufwand abgezogen werden.