Nachfolgend ein Beispiel unserer ersten 1.000 zufriedenen Kundschaft durch unsere Zusammenarbeit:
Mit einer sensationellen Rate für 1.000 Teilnehmer schliessen wir diese Kluft! Für die Zusatzversicherung bezahlen Sie nur 17,45 pro Kalendermonat und bekommen alle 2 Jahre ein komplettes High-End Gleitsichtglas der neusten Generation (Marke: STEINER-Vision) mit einer freien Wahl. Schon ab 17,45 Monatsgebühr bekommen Sie die ganze Leistung: High-End-Brille + ärztliche Untersuchung ohne Aufpreis!
Ein Beispiel unserer ersten 1.000 Kundinnen und Kunden durch unsere Kooperation: Dazu kommen die Vorteile der Krankenzusatzversicherung: Haben Sie noch offene Punkte? Dieser Gesamtbetrag aller Dienstleistungen kann für nur 17,45 ? beansprucht werden. Profitieren Sie jetzt als 1 von 1.000 Kundinnen und Kunden von unserem Kooperationsvorsprung und sichern Sie sich die erste Krankenkasse mit Brillengeld!
Sie als einer der ersten 1.000 Käufer bekommen eine Brille im Gesamtwert von bis zu 1.000 für nur 17,45 pro Jahr! Es ist auf 1.000 Kontrakte begrenzt, kann aber aufstocken.
Hilfen erleichtern Ihnen das Zusammenleben mit einer Invalidität oder den Konsequenzen einer Erkrankung. Die Kosten tragen wir in Form der vertraglichen Vereinbarungen, wenn die Beihilfe zum Ausgleich einer Invalidität erforderlich ist. Aids muss von einem Arzt verschrieben werden. Was können die Kosten gedeckt werden? Ausnahmen: Wenn die Beihilfe als allgemeines Gebrauchsobjekt betrachtet wird, dürfen wir die Kosten dafür nicht erstatten.
Die Versicherten, die 18 Jahre oder jünger sind, bezahlen 10 v. H. des Verkaufspreises, mind. 5 EUR, max. 10 EUR, jedoch nicht mehr als die Kosten der Beihilfe als Zuschlag für jede Beihilfe. Wenn die Beihilfe für den Verzehr vorgesehen ist - zum Beispiel für Inkontinenzmittel oder Insulininjektionen - bezahlen Sie 10 % der Kosten pro Paket, höchstens jedoch 10 EUR für den ganzen monatlichen Bedarf.
Dabei werden die gezahlten Beträge auf die Obergrenze einer Befreiung von der Zuzahlung gutgeschrieben. Wenn Sie eine Beihilfe auswählen, die die vorgegebenen Höchstbeträge oder die vertraglichen Vereinbarungen überschreitet, müssen Sie die zusätzlichen Kosten selbst aufbringen. Die Kosten für die Anpassung, den Austausch oder die Reparatur des Werkzeugs werden ebenfalls von uns übernommen. Und was sind Werkzeuge? Aids sind materielle Mittel oder technisches Produkt, die den Behandlungserfolg sicherstellen oder eine Invalidität wiedergutmachen.
Aids ist ein Produkt, das Sie zu Haus verwenden, d.h. es wird nicht in Krankenhäusern oder Arztpraxen gebraucht. Daneben gibt es auch Beihilfen, die zum Verzehr vorgesehen sind. Die Zuzahlung beträgt in der Regel maximal 10 EUR pro Hilfe oder pro angefangenem Jahr. Wie hoch sind die Zuschüsse?
Bei Einweghilfen ( "Windeln für Inkontinenz") bezahlen Sie 10 pro Verpackung, höchstens 10 EUR pro Woche, in jedem Falle aber nicht mehr als die Produktkosten. Bei allen anderen Geräten wie Hörgeräten oder Rollstühlen bezahlen Sie 10 % der Kosten, minimal 5 EUR und höchstens 10 EUR.
Bei chronischen Erkrankungen beträgt die Stressgrenze 1 Prozentpunkt. Man unterscheidet zwischen gesetzlicher Zuzahlung und so genannten Zusatzkosten für medizinische Hilfsmittel: Der Selbstbehalt ist der Eigenbeitrag, mit dem sich jeder Versicherungsnehmer an den Kosten der Hilfe beteiligt. Der Betrag der Zuzahlung für Zusatzmittel ist vom Gesetzgeber festgesetzt. Je nach Provider sind die Hilfen zu unterschiedlichen Tarifen erhältlich.
Nur bis zu einer gewissen Preisgrenze dürfen die Kassen die Kosten für Beihilfen tragen, da es nicht im Interesse der Versicherten liegt, wenn für ein und dasselbe oder für ähnliche Erzeugnisse von einem Leistungserbringer mehr zu zahlen ist als von einem anderen. Das bedeutet, dass Sie die Beihilfen, deren Preis den Pauschalbetrag - abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Nachzahlung von 10 EUR - nicht übersteigt, kostenlos bekommen.
Falls der von Ihnen benötigte Betrag höher ist als der Pauschalbetrag für den von Ihnen ausgewählten Provider, müssen Sie den Rest selbst aufbringen. Zahlreiche Provider bieten Tools zu den Festpreisen an. Sie können im Unterschied zu den gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbeteiligungen zusätzliche Kosten durch einen Anbieterwechsel einsparen.
Wird das Werkzeug für mich kostspieliger? Nein, denn neben der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbeteiligung sollte es in der Regel möglich sein, eine Beihilfe ohne zusätzliche Zahlung zu erhalten. Wenn Sie jedoch auf jeden Fall ein bestimmtes Unternehmen haben wollen, das sich in seinem Produktnamen, aber nicht in seiner Produktqualität von anderen Unternehmen abhebt, müssen Sie möglicherweise dafür bezahlen.
Dieser Grenzwert legt fest, wie viel die Krankenversicherung für ein medizinisches Gerät oder ein Medikament zahlt. Schließlich müssen Medikamente und andere Medikamente für jeden Patienten verfügbar sein. Weil die von den Dienstleistern verlangten Tarife in der Regel bei gleichbleibender Güte ohne jeden Anlass verschieden waren. Bedauerlicherweise nicht, aber wir können Ihnen mitteilen, welche Dienstleister Ihnen die notwendigen Hilfen für einen festen Betrag, d.h. ohne zusätzliche Kosten, zur Verfügung stellen.
Werde ich mein Gerät in Zukunft weiterführen? Für Hilfsstoffe gibt es keine festen Mindestnutzungszeiten. Man muss natürlich zunächst zwischen verbrauchten Geräten, wie z.B. Geräten zur Inkontinenzpflege, und solchen, die über einen längeren Zeitraum verwendet werden können, wie z.B. Hörgeräten, differenzieren. Eine neue Pflege steht Ihnen immer dann zu, wenn sich ein Gerät nicht mehr in einem brauchbaren und nicht mehr durch Instandhaltung oder Instandsetzung zu behebenden Zustand befindet.
Es gibt auch keine Beschränkung der Menge der für den Verzehr vorgesehenen Hilfsstoffe aufgrund der festen Beträge. Man muss nicht mehr als bisher ein Helfer anbringen. Du bekommst deine Hilfen wie bisher. Das Rezept wird Ihnen weiterhin von Ihrem Hausarzt ausgehändigt. Sie müssen ggf. das Versorgungsunternehmen oder den Dienstleister ändern, um Ihre medizinische Hilfe zum Festpreis zu bekommen.
Der Reparaturaufwand wird den Kassen nach Leistung des Dienstleisters oder pauschal in Rechnung gestellt. Sie erhalten jetzt nur noch einen Höchstbetrag des Festbetrags für die Beihilfen, für die jetzt feste Beträge definiert wurden, ungeachtet Ihrer tatsächlichen Kosten.