Auch eine konsistente und regelmässige Zahnbehandlung kann kostspielige Zahnarztbehandlungen wie z. B. Zahnimplantate oder andere Zahnprothesen nicht immer vermeiden. Zu gegebener Zeit können die Patientinnen und Patienten mit hohen Ausgaben konfrontiert werden. Hier besteht jedoch die Moeglichkeit, einen Teil davon als "ausserordentliche Belastung" von der Abgabe abzuziehen. Ob Sie sich für ein so genanntes "Billigimplantat" aus dem Fernen Osten oder für Zahnersatz aus der Europäischen Union entschieden haben, die Preise für solche Therapien und entsprechende Materialien sind in der Regel immer im vierstelligen Bereich.
Es gibt sicher auch genetisch bedingte Gründe für Zahnfleischverlust oder andere Krankheiten, aber in erster Linie ist jeder einzelne Mensch für seine eigene Gesundheit verantwortlich und kann einen großen Teil dazu beizutragen. Regelmässige Kontrollen beim Zahnarzt: Am Ende kann nur der Facharzt bestimmen, welche Massnahmen oder Therapien eingeleitet werden müssen. Vereinbaren Sie deshalb regelmässig Termine mit Ihrem vertrauten Arzt.
Eine Bonusbroschüre (GKV versichert): Wer seine Bonusbroschüre führt, kann die Ausgaben für Zahnersatz erheblich mindern. Zahnzusatzversicherungen: Wenn Sie früh eine leistungsfähige Zusatzversicherung abschließen und Wartefristen berücksichtigen, müssen Sie in der Regel nur einen überschaubaren Betrag oder gar nichts für Zahnersatz bezahlen. Die Krankenversicherung deckt bei gesetzlichen Krankenkassen immer nur den Pflichtanteil von Zahnimplantaten oder anderem Zahnersatz, der aus einem Pauschalbetrag zusammengesetzt ist.
Damit deckt das Unternehmen die halben anfallenden Aufwendungen für eine standardisierte Software. Durch ein sorgfältig gepflegtes Prämienheft kann der Aktienanteil auf bis zu 65 Prozent erhöht werden. Will ein Pflegebedürftiger eine darüber hinausgehende Behandlung, muss er die Differenzbeträge bezahlen. Egal, ob es sich um ein Zahnimplantat, eine Zahnkrone, eine Brücke oder einen Zahnersatz handelt.
Abhängig von der Versicherungspolice werden zwischen 50 und 100 % für Zahnersatz oder ähnliche Vergünstigungen ausbezahlt. Der Versicherte möchte eine Lücke mit einem Zahnimplantat schliessen. Die Zahnärztin /der Arzt erstellt einen Behandlungs- und Kostendruck. Danach beträgt der Preis für die Versorgung inklusive des Implantats 2.000 EUR. Dieser Behandlungs- und Behandlungsplan wird vom Patienten bei seiner Krankenkasse eingereicht.
Darin werden für diesen Fund Kosten in Höhe von 750 EUR angegeben. Diese wird zur Haelfte von der Registrierkasse gedeckt, da der Kranke kein Bonusbuch hat. Dies sind 375 EUR. Die restlichen 1.625 EUR gehen zu Lasten des Patienten. Dann hat er entweder das eingesparte Kapital oder er kann mit seinem Arzt eine Abschlagszahlung aushandeln.
Dieser Betrag kann nun als Sonderbelastung vollständig von der Abgabe abgezogen werden. Prinzipiell können alle selbst getragenen Ausgaben vom Arzt als außerordentliche Last abgezogen werden. Wenn Sie beispielsweise ein Einkommen von 30.000 EUR pro Jahr und zwei Kindern haben, beträgt die angemessene Bürde 900 EUR pro Jahr.
Um eine außerordentliche Last beanspruchen zu können, müssen Sie über dieser Obergrenze sein. Wird das Jahreseinkommen eines Ehegatten durch außerordentliche Lasten von 30.000 auf 28.000 EUR gesenkt, kann er bis zu 600 EUR an Steuergeldern einsparen.