Der Leistungsumfang der gesetzlichen Basisversicherung deckt alles Nötige ab. Für Säuglinge und Kinder sind acht präventive Untersuchungen bis zum Kindergartenalter abgedeckt. Schutzimpfungen nach dem Impfaktionsplan des Bundesamtes für Gesundheit werden auch von der Krankenkasse erstattet. Die Krankenkasse zahlt auch einen Jahresbeitrag für Brillengläser und Linsen für Kinder bis 18 Jahre.
Die Basisversicherung deckt in der Regel keine Zahnbehandlungen ab. Die Basisversicherung übernimmt auch keine Korrekturen der Zahnstellung. Sinnvoll ist in diesem Fall eine zusätzliche Versicherung für Korrekturen der Zahnstellung. Selbstverständlich wollen alle Mütter und Väter das Bestmögliche für ihr Baby und scheut dabei oft keine Mühen. Nicht so bei der Grundversicherung: Die Vorteile der gesetzlichen Basisversicherung sind für alle Anbieter gleich, aber die Beiträge sind sehr unterschiedlich.
Nebenbei bemerkt: Es ist nicht erforderlich, dass beide Elternteile bei derselben Krankenkasse krankenversichert sind. Benötigen die Kleinen eine Unfall-Versicherung? Für Säuglinge und Kleinkinder muss die Versicherung in der Basisversicherung enthalten sein. Das betrifft alle Nichterwerbstätigen, natürlich auch alle anderen. Welche Selbstbehalte gibt es für Säuglinge und Kleinkinder?
Das Basisfranchise für die Kleinen beträgt 0 Francs. Optionale Franchises sind auch für Kleinkinder in den Beträgen von CHF 100, 200, 300, 400, 500 und 600 erhältlich. Erfahrungsgemäß lohnt sich ein freiwilliger Abzug für sie nicht. Der Rabatt für die Auswahl einer erhöhten Selbstbeteiligung ist für Kleinkinder nicht erwünscht.
Der Arztbesuch ist bei Kindern verhältnismäßig oft, besonders wenn sie noch jung sind. Deshalb ist es lohnenswert, die Basisfranchise von CHF 0 für die Kleinen zu nutzen. Für ärztliche Dienstleistungen zahlen sie ebenfalls einen Franchise anteil von 10 Prozentpunkten, maximal jedoch CHF 350 pro Jahr. Bei zwei oder mehr Kindern derselben Familien mit demselben Versicherungsträger beläuft sich der Höchstbetrag für den Franchiseanspruch auf CHF 700 pro Jahr.
Brauche ich eine Zusatzversicherung für Säuglinge und Kleinkinder? Auch wenn die Basisversicherung alles für das Kind übernimmt, sind bestimmte Ergänzungsversicherungen auch für das Kind sinnvoll. Eine Krankenhauszusatzversicherung für Säuglinge und Kleinkinder ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Elternteil an der freien Arztwahl und dem Spital interessiert ist oder wenn er in einem kantonalen Umfeld mit wenigen Spitälern lebt.
Ähnlich wie bei der Erwachsenenversicherung werden auch für Kinder Privat- und Halbprivatversicherungen durchgeführt. Die Kinderspitäler in der Schweiz haben keine semiprivaten oder Privatabteilungen, deshalb sind diese Kassen nur dazu gedacht, den Müttern die Wahl des Arztes zu überlassen. Semiprivate und persönliche Spitalzusatzversicherung können in der Regel erst nach der Entbindung des Babys geschlossen werden.
Die Krankenkasse gewährt Ihnen einen Anspruch auf Behandlung in einem gesamtschweizerischen Jugendspital, auch wenn dieses Krankenhaus teuerer ist als im Wohnsitzkanton. Sie kann vor der Entbindung des Babys geschlossen werden. Die ambulante Zusatzversicherung empfiehlt sich insbesondere für Korrekturen der Zahnstellung. Ein einfacher Zahnstellungsausgleich kann leicht 4000 Francs betragen, in komplexen Faellen auch 8000 bis 12'000 Francs.
Auch andere ergänzende Ambulanzversicherungen wie z. B. verlängerte Unfallversicherung, Auslandsleistungen oder andere Behandlungsmethoden können je nach Lebenslage und Präferenz für das Kind von Interesse sein.