Ab dem 11. April 1017 wurde das Recht zur Verstärkung der Versorgung mit medizinischen und medizinischen Hilfsmitteln auch für die Brille umgestellt. Es werden jedoch nur für eine kleine Gruppe von Sehbehinderten und auch diese bekommen keine vollständige Brille, sondern nur Subventionen nach den derzeit gültigen Richtpreisen für Sehhilfe!
schwere Sehbehinderung oder Erblindung der Stärke 1 auf beiden Seiten trotz der bestmöglichen Korrektur der Brille (Restsehschärfe kleiner oder gleich 30% - trotz der bestmöglichen Korrektur der Brille!) und auch nur bei der Lieferung von Brille und Kontaktlinse (letztere nur in ärztlich unbedingt notwendigen Ausnahmefällen!). Das Brillengestell muss der Versicherungsnehmer in jedem Falle selbst bezahlen, dafür gibt es keine Subventionen von der Krankenkasse!
Für Kinder und Jugendliche (bis einen Tag vor Vollendung des 18. Lebensjahres!) bleibt die alte Vorschrift bestehen; hier zahlen die Kassen weiter Subventionen in Höhe der Referenzbeträge. Für die Erstbehandlung brauchen Sie nach heutigem Wissensstand ein Medikament oder ein Medikament von Ihrem Augenarzt.
Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Brillenzuschuss? Im Laufe des Lebens können sich die Sehschärfen verschlechtern. Kann der Versicherte der GKV auf Hilfe zählen, wenn er seit Jahren gute Sehhilfen hat und diese nicht mehr bräuchte? Bezahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Brillenzuschuss?
Haben die Versicherten ihre Brille vollständig selbst zu zahlen? In der GKV gibt es keine Leistungen mehr für Sichthilfen. Im Jahr 2004 erhielten nur noch Kleinkinder, junge Menschen und Menschen mit Behinderungen einen Förderpreis für Sichthilfen. Nur wenn die Versicherten in beiden Fällen eine Sehschwäche der Ebene 1 haben, können Sie auf eine Unterstützung durch die gesetzliche Krankenkasse rechnen.
Dies muss jedoch eine besonders schwere Sehbehinderung sein. Im Falle geringfügiger Sehstörungen (z.B. verschwommenes Fernblick ) muss der Versicherungsnehmer alle benötigten Brillen selbst aufbringen. Wenn Sie jedoch eine Privatzusatzversicherung haben, sollten Sie sich Ihren Preis noch einmal genauer anschauen. Bei vielen Zusatzversicherungen wird ein Zuschuß zwischen 80 und 300 EUR für eine visuelle Hilfe gewährt. style="display:block" data-ad-client="ca-pub-7867309353999055" data-ad-slot="2533654340".