Krankenkosten Steuerlich Absetzbar

Auch in Mexiko können Gesundheitskosten steuerlich absetzbar sein.

Ausgaben für die Behandlung einer Berufskrankheit sind steuerlich abzugsfähig, wenn der Beruf die Ursache der Krankheit war. Allerdings müssen die Kosten einer Krankheit einen bestimmten Betrag übersteigen. Die Kosten im Zusammenhang mit einer Krankheit sind steuerlich absetzbar. Dabei gilt: Je höher das Jahreseinkommen, desto höher die angemessene Belastung und desto weniger Steuern können die Steuerzahler sparen. Wenn Sie dies wegen Krankheit tun, können Sie Ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen.

Auch die Gesundheitskosten können in Mexico steuerlich absetzbar sein.

Wenn Sie in Mexico erkranken, können Sie Ihre überprüfbaren Arztkosten von Ihrer Mehrwertsteuer abziehen. Auf diese Tatsache verweist nun der "Servicio de Administristración Tributaria" (SAT), der auch für die Besteuerung zuständig ist. Grundvoraussetzung für die Steuerabzugsfähigkeit ist jedoch, dass das Jahreseinkommen in Mexico 400.000 Peso, also 20.438 EUR, nicht übersteigt. Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, wie z.B. Krankheitskosten, ist prinzipiell auf höchstens 10 vom Hundert des Jahreseinkommens beschränkt.

Von den Behandlungskosten können auch Aufwendungen für den Ehepartner und die Angehörigen abgezogen werden. Ebenfalls abzugsfähig sind in Mexico Aufwendungen für Schulen, den Weg zur Arbeit oder zur Arbeit, Aufwendungen für Bestattungen, Zuwendungen an bevollmächtigte Einrichtungen, Realzinsaufwendungen für Hypothekarkredite für das eigene Haus, Aufwendungen für eine zusätzliche Privatrente oder örtliche Lohnsteuern.

Sogar die mit dem elektronischen Zahlungsvorgang verbundenen Kosten können von der Einkommensteuererklärung in Mexico abgezogen werden. Ähnlich wie in immer mehr Staaten können auch in Mexico Steuermeldungen über das Internet eingereicht werden. Dazu braucht der Steuerpflichtige eine eSignatur und ein Kennwort für die Übertragung an den EPA.

Können Gesundheitskosten als Sonderbelastungen steuerlich abgesetzt werden?

Egal ob Praxisgebühren, Laser-Sehkorrekturkosten, für Medikamente, Spangen und Krankenhausaufenthalt, für Orthopädieeinlagen oder Taxifahrt zum Hausarzt - ab einem bestimmten Betrag beteiligen sich die Steuerbehörden an den Auslagen. Alles, was der behandelnde Arzt verschrieben hat und von den Krankenkassen nicht vergütet wird, ist steuerlich absetzbar: Medizinische Ausgaben können immer als außerordentliche Belastungen vom Einkommen abzugsfähig sein.

Das Personenlimit basiert in erster Linie auf dem jährlichen Einkommen (Bruttoeinkommen plus Einkommen, z.B. aus Miete oder Leasing abzüglich Werbungskosten). Die Obergrenze für sie beträgt sechs Prozentpunkte ihres Einkommens. Die Finanzverwaltung sieht viele Aufwendungen als außerordentliche Belastungen an - sofern sie vom behandelnden Arzt verschrieben wurden. Dies kann auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Tonika wie z. B. Nikotinflecken zur Rauchentwöhnung einschließen.

Verschriebene Psychoanalytik oder Therapie, Physiotherapie oder Therapie durch Sprachtherapeuten, Sprachheiler oder Heiler. Abzugsfähig sind auch die Aufwendungen für die Sucht-Therapie bei Alkoholabhängigen, die Aufwendungen für Besamung, die Entbindung eines Babys, eine Schlankheitskur zur Gesunderhaltung oder eine zahnhygienische Therapie. Oftmals werden auch so genannten Igelleistungen, d.h. zusätzliche Heilbehandlungen auf privater Rechnung, wie z.B. eine zusätzliche ärztliche Ultraschall-Untersuchung, erkannt.

Der Aufwand für eine vorgeschriebene Behandlung ist steuerlich absetzbar. Diese beinhalten Reisekosten, Arztkosten und Kurbehandlung sowie angemessene Kosten für Unterkunft im eigenen Haus. Jeder, der große Entfernungen zu Fuß zurücklegt, z.B. zur Strahlentherapie im Krankenhaus, sollte die Taxi-Quittungen abholen.