Wenn man von Sehbehinderungen redet, wann von Erblindung? Sehbehinderungen, Sehbehinderungen, Sehbehinderungen, schwere Sehbehinderungen, Sehbehinderungen, Praxisblindheit - viele Fachbegriffe, die alle wenig über das eigentliche Sehvermögen ausdrücken. Eine Sehstörung tritt nur dann auf, wenn das Sehvermögen bis zu einem bestimmten Ausmaß eingeschränkt ist und diese Störung von Dauer ist. Das Ausmaß der Beeinträchtigungen wird von der World Health Organization (WHO) bewertet.
Abhängig vom Ausmaß der Sehschwäche haben die Betreffenden Forderungen, die im Sozialgesetz als "Nachteilsausgleich" genannt werden. Die Sehschärfe ist kleiner oder gleich 30 oder 1/3 (Sehschärfe kleiner = 0,3). Die Sehschärfe ist der Fachausdruck für Sehschärfe; sie wird in der Praxis meist als dezimale Zahl wiedergegeben. Im Regelfall bestehen nur ab 30% oder weniger Forderungen auf eine Beteiligung der Krankenkasse für Sehhilfe wie Brille oder Kontaktlinsen.
Die Sehschärfe ist kleiner oder gleich 10 v. H. (Sehschärfe kleiner als = 0,1). Schwere Sehschwäche tritt auf, wenn das Sehen trotz Brille 5 oder 1/20 oder weniger ist ("Sehschärfe weniger" = 0,05). Anders als im Sozialgesetz spricht die WHO hier bereits von Erblindung. Ein Mensch ist in der Bundesrepublik erblindet, wenn er mit Brille oder Kontaktlinse weniger als 2 % dessen wahrnimmt, was ein Normalsichtiger wiedererkennt.
Von einer Sehschärfe kleiner oder gleich 2 Prozenten (Sehschärfe kleiner als = 0,02) ist die Rede. Von hier aus wird von einer praktischen oder "rechtlichen Blindheit" mit dem Erfordernis des nationalen Blindgeldes oder der blinden Hilfe gesprochen (siehe in diesem Zusammenhang unsere zusätzliche Facette der Sozialgesetzgebung). Erblindung ( "Blindheit", medizinisch: Amaurose) steht für mangelnde Lichtwahrnehmung.
Es wird zwischen korrigierbarer und nicht korrigierbarer Sehbehinderung unterschieden. Das korrigierbare - z.B. Weit- und kurzsichtige - kann mit einer Brille oder Kontaktlinse weitestgehend korrigiert werden. Sie können nicht mit Brille oder Kontaktlinse korrigiert werden. Bei vielen sehbehinderten Menschen ist noch immer eine Brille vorhanden, was auf eine Verbindung von korrigierbarer und nicht korrigierbarer Sehbehinderung hindeutet.
Erblindung und Sehstörungen betreffen sowohl den Mann als auch die Frau. Die Aufteilung von Blinden und Sehbehinderten auf beide Altersgruppen ist für alle Altersklassen bis ca. 60 Jahre gleich. Die Erblindung in Zentraleuropa wird nach Daten der Weltgesundheitsorganisation durch folgende Erkrankungen verursacht: Als Sehbehinderte gelten Menschen, die trotz Korrektion keine normalen Sehwerte erreichen und deren Sehkraft auf 1/3 (30%) bis 1/20 (5%) der Normwerte (100%) in der Entfernung und/oder in der Umgebung reduziert ist.
Gleichermaßen können, wie oben beschrieben, Gesichtsfeldstörungen von angemessener Schwere eine Sehschwäche verursachen.