Cartier Schweiz

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Nun müssen die Schweizer zu ihren Wurzeln zurückkehren. Erb, Zürich, Renate Perez-Burger, Kaufmännische Leiterin Cartier Schweiz, Laurence Bourgeois,. Der Esprit, der Stil und die ästhetische Form des Kissens zeichnen den Drive de Cartier Mann aus. Die Uhr der Leidenschaft, die der großen Tradition der Maison Cartier-Formulierungen folgt. Gerne beraten wir Sie zu Cartier-Uhren an folgenden Standorten in der Schweiz: Genf, Zürich und Lugano.

Die Cartier Schweiz Stellenangebote

Cartier Band Ring mit der Smaragdfirma Cartier, Schweiz. 750er Gütezeichen: A 59108 Cartier 750 K

Die Firma bietet Ihnen exklusiv Gebrauchtgegenstände aus den Gebieten Malerei, Aquarell, Zeichnung, Grafik, Ikone, sowie Skulptur, Mobiliar, Teppich, Uhr, Juwelier, Uhr, Taschenuhr, Goldmünze, Silberschmuck, Kunsthandwerk, Art Deco, Fayencen, Keramik, Fayencen, Glass, asiatische Malerei, Varietät, Militaria, Buch und Kunstgewerbe und Kunsthandwerk aus den verschiedensten Epochen an.

Jegliche Offerten, Einkaufsverträge, Lieferungen und Dienstleistungen auf der Grundlage und im Umfang der von der Firma Castern - auch über die Webseite - veranstalteten Versteigerungen oder Versteigerung erfolgen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Bedingungen. Die Firma CASTERN versteigert ausländische Waren im Auftrage ihrer Versender oder im Auftrage der Behörden.

Die Firma Castern hat die offizielle Genehmigung für Auktionen nach Paragraph 34 b AO. Werden in Ausnahmefällen eigene Waren im Auftrag und im Auftrag von CASTERN ersteigert, werden diese mit dem Suffix " EWE " hinter der Bestellnummer gekennzeichnet. Die Auktion ist eine öffentliche Auktion im Sinne der 474 Abs. 2 S. 2, 312 d Abs. 2 Nr. 4 BWG.

Gegenüber dem während der Auktion geschlossenen Kaufvertrag gemäß 156 bürgerlichen Gesetzbuch gibt es kein Rücktrittsrecht. Die Firma Castern wendet sich mit ihrem Leistungsangebot an Rechtspersonen sowie an unbeschränkt geschäftsfähige Konsumenten und Unternehmen (nachfolgend "Kunden" oder "Bieter" genannt). Die Gebote und Käufe erfolgen im eigenen Auftrag und auf eigene Kosten.

Jedoch kann er sich nach einer schriftlichen Mitteilung (unterschriebener Brief oder Fax ) mit dem Einverständnis von CASTERN durch einen zu ernennenden Vertreter repräsentieren. Die Firma CASTERN ist berechtigt, Käufer von der Auktion auszuschliessen, wenn ihr Domizil oder die Lieferanschrift in einem Staat liegt, in den die angebotenen Gegenstände nicht importiert werden dürfen.

Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, Käufer von der Auktion auszuschliessen, wenn Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit oder Identifizierung des Käufers aufkommen. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, vom Auftraggeber einen Bonitätsnachweis zu fordern, den Zuschlag von der Zahlung einer Kaution oder Sicherheit abzuhängen oder die Zahl oder den Gegenstandswert der vom Auftraggeber zu erwerbenden Gegenstände zu begrenzen.

Eine weitere Beteiligung an Auktionen kann dazu führen, dass die Firma die bereits erworbenen Gegenstände zuerst ausbezahlt werden. Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Bestellers gelten nicht. Ein gesonderter, ausdrücklicher Einwand gegen die Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Bestellers durch die Firma CASTERN ist nicht erforderlich. Zur Vertragserfüllung ist die Firma CASTERN befugt, Verrichtungsgehilfen einzusetzen.

Durch die Beteiligung an der Auktion stimmt der Käufer dem im Voraus zu. Die zur Auktion angebotene Ware kann vor der Auktion während der Öffnungszeit und während der für die Auktion vorgesehenen Zeit eingesehen und überprüft werden. Das Auktionsangebot wird im Voraus in einem Versteigerungskatalog vorgestellt.

In Anbetracht der Tatsache, dass Versender die im Versteigerungskatalog präsentierten Artikel zurücknehmen können, hat der Kunde keinen Rechtsanspruch darauf, für einen bestimmten im Versteigerungskatalog präsentierten Artikel ein Gebot abgeben zu können. Vor Auftragserteilung ist die Firma CASTERN auch ohne Begründung dazu befugt, Gegenstände aus der Auktion auszunehmen. Die Firma Castern hat das Recht, die Auktionen zu kombinieren, zu separieren, die Bestellung zu verändern oder die einzelnen Artikel während der Auktion auszusondern.

Die Auktionen von CASTERN werden nach dem Modell durchgeführt, dass der Kurs der gebotenen Gegenstände schrittweise gesteigert wird, indem wenigstens ein Gebot über dem Ausgangspreis abgegeben wird. Der Ablauf der Auktion steht im freien Ermessen der Firma SASTERN. Die Auktion für die Firma Castern in der Halle wird vom Versteigerer geleitet.

Der Auktionsleiter leitet die Ausschreibung durch, liest die Auktionsbekanntmachungen zu Auktionsbeginn vor und vergibt den Auftrag. Wenn der Versteigerer beschlossen hat, die Aktion zu Ende zu führen, wird für alle vorhandenen oder -bietenden Personen "Höchstgebot zuerst...., höchstes Gebot an zweiter Stelle...., höchstes Gebot an dritter Stelle...." mitgerechnet. Bei Zweifeln an der Persönlichkeit oder dem Namen des Auftraggebers oder sonstigen Zweifeln am Zuschlag ist der Versteigerer befugt, einen Zuschlag zu annullieren und die Versteigerungen in Bezug auf diesen Gegenstand wiederaufzunehmen.

Stellt sich nach dem Zuschlag heraus, daß der Vertrag mit dem Meistbietenden nicht ausgeführt werden kann, z.B. weil er nicht in der Lage ist, den Kaufpreis zu zahlen, ist die Firma Castern nach eigenem Gutdünken befugt, den Gegenstand dem nächsthöheren Anbieter zum letzten Angebotspreis in textlicher Form zu unterbreiten.

Der Kunde muss das Angebot in schriftlicher Form, d.h. per Post, Fax oder E-Mail annehmen. Die Auktionierung der gebotenen Objekte findet im Wesentlichen durch die eigene Beteiligung an der Ausschreibung im Saal der Firma Castern in Hanover statt. Der Auktionsraum kann von der Firma CASTERN limitiert werden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder des ordnungsgemäßen Ablaufes der Veranstaltung erforderlich ist.

Darüber hinaus kann der Käufer an der Versteigerung per Post oder Fax (schriftliches Gebot), telefonisch (telefonisches Gebot), per E-Mail (elektronisches Gebot) oder im Zuge der Live-Auktion über das Nutzerkonto (siehe "5.") auf der KASTERN-Website mitwirken. Mit dieser Angebotsabgabe weist der Auftraggeber die Firma Castern an, Angebote für dieses Angebot zu unterbreiten und im Falle des Zuschlags einen Einkaufsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Verkäufer (Auslandsware) bzw. der Firma Castern (Eigenware) für den Auftraggeber zustandezubringen.

Die Firma CASTERN ist vom Auftraggeber ermächtigt, als sein Vertreter Angebote zu unterbreiten und den aus dem Zuschlag resultierenden Einkaufsvertrag zu unterzeichnen. Bei dieser Angebotsabgabe ist die Firma Castern von den Einschränkungen des 181 Bürgerlichen Gesetzbuches auszunehmen. Es gibt keine Pflicht zur Auktionteilnahme. Um das Benutzerkonto einzurichten, muss der Nutzer die folgenden Informationen wahrheitsgetreu angeben:

Änderungen der Angaben hat der Besteller über sein Nutzerprofil mitzuteilen. Gegen unrechtmäßige Verwendung hat der Besteller angemessene Schritte zu unternehmen. Sollte uns bekannt werden, dass ein Nutzer gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat oder der begründete Verdacht besteht, dass der Account von Dritten unrechtmäßig verwendet werden könnte, ist uns das Recht vorbehalten, den Nutzer-Account bis zur Abklärung mit dem autorisierten Account-Inhaber temporär zu blockieren oder zu entfernen.

Der Kunde wird von uns über die hinterlegten E-Mail-Adressen oder per Post informiert. Der Kunde kann das Nutzerkonto zu jeder Zeit löschen. Jedes Kaufangebot - gleich in welcher der unter "4" genannten Formen - gilt als Kaufangebot zwischen dem Käufer und dem Verkäufer (für ausländische Waren) und der Firma CASTERN (für eigene Waren).

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Zuschlags kommt der Vertrag für die angebotene Ware zu Stande. Die Zuschlagserteilung ist verpflichtend zur Bezahlung des Preises und zur Annahme der Waren. Alle Auktionsobjekte, die während der Vorprüfung besichtigt und besichtigt werden können, werden ohne Ausnahme verwendet. Reklamationen über den Erhaltungszustand werden im Prospekt aufgeführt, wenn sie nach Ansicht von CASTERN den Eindruck des Objekts mindern.

443BG wird von der Firma Castern explizit nicht uebernommen. Die Firma Castern hat das Recht, die Katalogdaten der zu ersteigernden Gegenstände zu korrigieren. Die Korrekturen werden durch schriftliche Mitteilung am Versteigerungsort, ausdrückliche Erwähnung im Online-Katalog und mündliche Mitteilung durch den Versteigerer direkt vor der Auktion des betreffenden Objekts vorgenommen. Der vorliegende Lagebericht beinhaltet keine abweichenden Einzelvereinbarungen und vermittelt nur ein subjektives Bild von SASTERN.

Bei gebrauchten Gegenständen gilt als vereinbartes Beschaffenheitsmerkmal im Sinne des 434 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Illustrationen der zu versteigernden Gegenstände sollen dem Interessierten eine Idee vom Gegenstand vermitteln. Für eigene Waren wird die Mehrwertsteuer - derzeit 19 % - auf den Einkaufspreis und die Prämie erhoben.

Beauftragt der Auftraggeber den Transport der versteigerten Gegenstände auf eigene Verantwortung, berechnet die Firma CASTERN dem Auftraggeber die entsprechenden Transportkosten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer - derzeit 19 %. Der Betrag der Käuferprämie ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste und wird vom Versteigerer in den Versteigerungsverträgen zu Auktionsbeginn bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie, dass bei Lieferung in Staaten außerhalb der EG auf Kundenwunsch zusätzlich (Einfuhr-)Mehrwertsteuer und Zollgebühren fällig werden können. Das Entgelt für das Exportbegleitdokument außerhalb der EG wird dem Besteller in Rechnung gestellt. 2. Die Ware verbleibt bis zur vollen Zahlung im Besitz des Verkäufers (bei ausländischer Ware) bzw. von CASTERN (bei eigener Ware).

Veräußert der Käufer den versteigerten Gegenstand, bevor er alle begründeten Ansprüche von CASTERN beglichen hat, so tritt er bereits heute alle Ansprüche aus der Veräußerung gegen einen Dritten endgültig an CASTERN ab. Die Firma Castern akzeptiert diese Zession. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit solchen Ansprüchen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Die Kaufpreiszahlung für die übernommenen Gegenstände hat gegen Vorauszahlung zu erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, die gekaufte Ware in den Räumen von CASTERN auf eigene Rechnung abzunehmen. Die Versendung der Ware übernimmt auf Wunsch des Bestellers der Firma CASTERN auf seine Rechnung und Risiko. Um den Versender zu schützen, werden die Gegenstände erst nach erfolgter, bedingungsloser Begleichung versandt.

Der Auftraggeber stimmt einer EDV-gestützten Aufbewahrung und Bearbeitung seiner Angaben (insbesondere Vor- und Zuname, Firmenname, Anschrift, Telefonnummer und Faxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) sowie der von ihm zum Zweck der Ausführung und Bearbeitung des Auftragsverhältnisses durch die Fa. CASTERN erlangten Gegenstände zu. Erfüllungsort für alle Forderungen von und gegen die Fa. Castern ist Hanover, sofern der Besteller Vollkaufmann oder Rechtsperson ist.

Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen können auf der Webseite www.kastern.de. oder der Seite der Gegenstände nachgelesen werden. Statusberichte und weitere Bilder der von uns angeboten Gegenstände erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail oder Brief. Wenn Sie als neuer Kunde bei einer Auktion bieten möchten, müssen Sie sich vorab eintragen.

Anmeldungen sollten mindestens 3 Tage vor Versteigerungsbeginn eintreffen. In Einzelfällen und je nach Form der Versteigerungsteilnahme kann es erforderlich sein, eine Sicherheitsleistung per VISA/Kreditkarte zu erbringen. bei der Versteigerung: Jedes Bietangebot ist ein Kaufangebot zwischen dem Käufer und dem Verkäufer (bei Fremdware) und der Firma CASTERN (bei Eigenware).

Mit erfolgreichem Abschluss kommt der Vertrag über den Kauf der Angebotsobjekte zu Stande. Die Zuschlagserteilung zwingt den Käufer zur Bezahlung des Verkaufspreises zuzüglich der Prämie und 19% Mehrwertsteuer auf die Prämie und zur Annahme der Waren. Bei erfolgreicher Versteigerung teilen wir Ihnen den zu bezahlenden Betrag mit. Berechnungsbeispiel - Rechnungssumme (Auslandsware): ergeben einen Gesamtbetrag von 1238,-EUR.

Wenn Sie uns den Warenversand und den Weitertransport mit Hilfe von uns anvertrauen, bekommen Sie eine separate Abrechnung. Ab einem Rechnungswert von 1.000,- EUR für die versteigerten Gegenstände und einem Export an die Rechnungsanschrift außerhalb der Europäischen Union ist die Abgabe eines Ausfuhrbegleitdokumentes beim Verzollungsamt obligatorisch. Die Kosten für die Anfertigung dieser Unterlagen liegen zwischen 41,65 und 357,- EUR (je nach Größe der erworbenen Objekte).

Sie haben als erfolgreiche Anbieter die Moeglichkeit, nach der Versteigerung in Bargeld oder mit EG- oder Kreditkarten zu bezahlen. Bei Abholung durch den Kunden werden die Gegenstände in der Regel ausgepackt abgegeben. Falls Ihr ausgewählter Artikel am Tag der Versteigerung nicht ersteigert wurde, können Sie ihn auch nach der Versteigerung bei uns ersteigern.

Bis zu 2 Monaten nach der Versteigerung ist die Exposition der Gegenstände wiedereröffnet.