Hallo, ich habe eine Frage: Kann ich als Sportlehrerin eine Kontaktlinse oder Brille als Werbekosten abziehen? Laut GG MÜNCHEN ( "1K1488/99" vom 6.12.2000) sind Contactlinsen prinzipiell keine Werbungskosten, auch wenn sie anstelle einer Brille erworben werden, um das Risiko von Arbeitsunfällen auszuschliessen.
Erkrankungskosten, zu denen auch die Aufwendungen für Linsen, Brille etc. gehören, sind vom Versicherer im Regelfall im Rahmen der Sonderbelastungen abgezogen worden, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein Abzugsbetrag nur dann berücksichtigt wird, wenn die Aufwendungen dafür den so genannten angemessenen Eigenanteil übersteigen. Ich möchte Ihnen jedoch raten, in Ihrer Einkommenssteuererklärung zu prüfen, ob Sie die Ihnen dafür entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, da es sich in solchen Fällen oft um Einzelfallentscheide handele und die jetzige Verfügung keine oberste Gerichtsentscheidung darstelle.
Sportbrillen sind in den Werbekosten nach 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StG nicht inbegriffen. Ertragsbezogene Kosten sind Ausgaben für die Beschaffung, Pflege und Absicherung von Erträgen. Auch die Brille gehört zum Lebensstil. Sie sind auch keine Betriebsmittel im Sinne des 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 UStG, da sie nur eine Sehbehinderung kompensieren und kein Hilfsmittel für die Ausübung einer Tätigkeit sind, auch dann nicht, wenn sie ausschliesslich am Arbeitsort gehalten werden und nur der Ausübung des Berufs dienlich sind, sie aber auch nur möglich machen (BFH 23.10.1992 Vl 32/91).
Für Sie gibt es keinen nachteiligen Effekt, wenn Sie die Gläser für eine Inspektion nennen, da dies immer von den individuellen Umständen und dem Grund abhängt, den das örtliche Steueramt nachprüft. Außerdem würde ich Beweise vom Arzt/Augenmonitor hinzufügen, wie bedeutsam die Brille/Kontaktlinsen sind.
Fliesst nach einem Unglück, eines Einbruchs oder eines Sturms von der Versicherungsgesellschaft Gelder auf das Bankkonto, ist die Entlastung für den Anfang grossartig. Aber wann müssen diese Summen tatsächlich in der Erklärung aufgeführt werden? Inwiefern können Mitarbeiter Versicherungsprämien von der Besteuerung abziehen? In der Regel muss das Versicherungsgeld nicht beim Finanzamt angemeldet werden, wenn Schäden aus dem privaten Leben erstattet werden.
Das Gleiche trifft nach einem Unwetterschaden an der eigenen Wohnung zu. Selbst wenn die Kfz-Versicherung der Gegenpartei einen bestimmten Beitrag leistet, muss der Beitrag nicht besteuert werden - auch wenn die Vergütung als laufendes Ruhegeld ausbezahlt wird. Eine Ausnahme besteht immer dann, wenn die Versicherungen bereits in Anspruch genommene Sachen oder Dienstleistungen ersetzen.
Ist z. B. die Ausstattung eines steuerbefreiten Heimarbeitsplatzes zerstört worden, muss das Entgelt in der Steuermeldung ausgewiesen werden, wenn die Versicherungsgesellschaft z. B. eine Computerentschädigung leistet. Für den Abzug der Werbekosten in der folgenden Steuermeldung gelten dann: Kaufpreis des neuen Rechners abzüglich der Ausgleichszahlung für den Altgerät. In ähnlicher Weise verfahren die Mitarbeiter, für die die Krankenkasse eine defekte Brille austauscht, die als Computerarbeitsplatzbrille für Werbekosten verwendet wurde.
In diesem Fall muss die Versicherungsleistung in der folgenden Steuermeldung als negativer Werbungsaufwand aufgerechnet werden. Wenn der Kauf nur zum Teil mit der Höhe der Entschädigung besteuert wird, weil z.B. der Rechner zum Teil für private und zum Teil berufliche Zwecke verwendet wird, muss die Bezahlung auch nur zum Teil von den Werbungskosten einbehalten werden. Immobilienbesitzer müssen möglicherweise auch Steuern auf das Versicherungsgeld zahlen - wenn sie einen Mietausfall ausgleichen wollen.
Das Gleiche trifft z.B. auf eine von Ärzten oder Anwälten abgeschlossene Praxisversicherung zu. Für den Versicherungsnehmer ist die Auszahlung als steuerpflichtiges Einkommen anzusehen. Darüber hinaus besteht die Steuerschuld, wenn die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten oder Geschäftsausgaben von der Besteuerung einbehalten wurden. In diesem Fall müssen auch die sich aus der Versicherungsleistung ergebenden Vorteile besteuert werden.
Es gibt prinzipiell zwei Wege, Versicherungsprämien für steuerliche Zwecke einzufordern. Beitragszahlungen für arbeitsbezogene Maßnahmen können als Werbungskosten ausgewiesen werden. Die Jahresobergrenze für abzugsfähige Aufwendungen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte liegt bei 1.900 â? Bei Verheirateten gelten die doppelten Höchstbeträge. Sie sollten dann überprüfen, ob Ihre anderen Kassen berufsbedingt sind und Sie können die Prämie als Werbungskosten ausweisen.