Hauswirtschaftliche Dienstleistungen: Noch mehr Steuerersparnisse winken im Haushaltsbereich von der Reinigungshilfe über die Kinderbetreuung bis hin zur Alten- und Krankenpflege. So können zum Beispiel Haushaltshilfen, Garten- und Fensterreiniger oder Schneeräumer 20 Prozentpunkte ihrer Ausgaben von bis zu 20.000 EUR einbehalten.
Dies bedeutet eine erhebliche Steuererleichterung von bis zu 4.000 EUR im Jahr. Das liegt daran, dass nicht nur Besitzer, sondern auch Pächterinnen und Pächter Gelder vom Steueramt zurückfordern können, wenn die Kosten für haushaltsbezogene Leistungen in den Kosten inbegriffen sind. Der Personalkostenanteil an der "zweiten Miete" muss jedoch in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters angegeben werden.
Selbst wer seinen Reiniger oder Koch als Mini-Jobber in seinem privaten Haus registriert hat, kann Steuergelder einsparen. Steuerliche Vorteile: Auch 20 prozentige Lohnnebenkosten, höchstens 510 EUR. Bei Hochverdienern gilt: Wer eine Liegenschaft in einem anderen EU-Land hat, kann die Arbeitskosten für den hiesigen Staat in seiner Einkommensteuererklärung einfordern. Die anfallenden Ausgaben für Ferienhäuser und Zweitwohnsitze sind zudem steuerlich begünstigt.
Wenn Sie wissen wollen, welche Leistungen und Leistungen gerade durchlaufen werden und welche nicht, finden Sie die aktuelle Auflistung auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen. 2009 liess eine Gastfamilie die Ferienwohnung reinigen, die Wand bemalen, das Baby betreuen und das Badezimmer für 5.000 EUR an Lohnkosten umbauen. Von diesen reduzieren 20 % die Steuerbelastung unmittelbar und sparen 1.000 EUR.
Hatte die Gastfamilie in der Regel 5.400 EUR Einkommenssteuer zu entrichten, sind es jetzt nur noch 4.400 EUR.
Der Jahresbeitrag für das eigene Auto ist unvermeidlich und verschlingt einen Teil des eigenen Lohnes oder Einkommens. Deshalb möchten viele Menschen die Kfz-Steuer abziehen, um einen Teil dieses Betrags über ihre Einkommenssteuererklärung zurückzufordern. Die Idee scheint folgerichtig, denn ein Kredo der Steuergesetze in Deutschland ist, dass alle Aufwendungen, die der Gesetzgeber zwingend vorschreibt, steuerlich abzugsfähig sein sollen.
Dies ist bei der Kfz-Steuer jedoch nicht ganz der Fall. Die Kraftfahrzeugsteuer kann nur dann in voller Höhe abgezogen werden, wenn es sich bei dem betreffenden Kraftfahrzeug um ein Firmenfahrzeug mit Betriebskosten anteilmäßigt. Der Wagen wird komplett für Geschäftszwecke eingesetzt. Warum ist es nicht möglich, die Kfz-Steuer als natürliche Person abzuziehen?
Die gleiche Begründung rechtfertigt auch, warum die MwSt. nicht abgezogen werden kann: Wenn Sie kein eigenes Fahrzeug besitzen, müssen Sie die entsprechenden Steuern nicht abführen. Mit der Kraftfahrzeugsteuer findet die Befreiung jedoch nicht unmittelbar bei dieser Steuer statt, sondern durch die Pendlerpauschale, die der Tatsache gerecht wird, dass man zur Arbeit fahren muss, um überhaupt ein Einkommen zu erwirtschaften.
Sind die Fahrzeugkosten abzugsfähig? Für Privatleute ist es jedoch möglich, neben der Kfz-Steuer weitere Ausgaben in Abzug zu bringen. Zu diesem Zweck ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zu erwähnen, die im Rahmen von Sondereditionen erwähnt werden kann. Die restlichen eigenen Spenden können nicht abgezogen werden.