eine Nasenbrücke ( (3, 4) und jede Seitenstange (6, 7) der Brillen längenverstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass jede Seitenstange (6, 7) mindestens zweigeteilt ist und die beiden Seitenteile in Form einer schwalbenschwanzgeführten Führung ineinandergreifen und entlang einer Längsachse gegeneinander verschiebbar sind, und ein erster Teil (7) des Seitenbogens den Innenkörper der Zinkenführung bildet und eine Serie von Gewindelöchern (9) und ein zweiter Teil (6) des Seitenbogens den Außenkörper der Zinkenführung bildet und so ein Durchgangsloch (10) hat, dadurch gekennzeichnet, dass die Zinkenführung in einem zweiten Teil (6) des Seitenbogens den Außenkörper der Zinkenführung bildet,
daß eine Stellschraube (8) durch die durchgehende Bohrung (10) greift und in eine der Gewindelöcher (9) eingeschraubt ist, um die einstellbare Baulänge des Seitenwinkels (6, 7) mit einer der Gewindelöcher (9) je nach Eingreifen zu befestigen. Es handelt sich um eine einstellbare Schutzbrille nach dem Sammelbegriff des Anspruchs 1, und zwar vor allem um eine Schutzbrille, bei der die Seitenbügel längenverstellbar sind und die Nasenbrücke zwischen den Linsen der Schutzbrille längenverstellbar ist.
Eine Arbeitsschutzmaske ist aus der TT 139 768 bekannt, bei der die Nasenbrücke zwischen den beiden Linsen aus zwei Teilen besteht und mit einer Nase und einer Führungsrille und einem Deckel ausgestattet ist, bei der eine in die Führungsrille eingesetzte Blechplatte und die beiden Nasen durch eine Verschraubung miteinander verschraubt sind, so dass die Solllänge der Nasenbrücke festgelegt ist.
Zielsetzung dieser Lösungen ist die Anpassung der Brillen an die Schädelweite eines jeden Trägers sowie die Optimierung der Brillenzentrierung. An den Seiten dieser Gläser sind seitliche Schutzkörbe befestigt, um die Gläser vor Verschmutzung zu schütz. Allerdings erfüllen die Gläser nach der TT 139 768 nicht die Voraussetzungen für ein moderneres Brillendesign - der Verstellmechanismus für den Nasenrücken ist offen.
Andererseits hat diese Entwicklung die Funktion, eine einstellbare Schutzbrille zu entwickeln, die neben dem Nasenrücken auch an den Seitenholmen in der Höhe verstellbar ist und den Ansprüchen an ein moderneres Erscheinungsbild gerecht wird. Eine ausgeklügelte Verstellbrille ist gekennzeichnet durch einen Nasenrücken und längenverstellbare Seitengitter der Brillen, bei denen der Nasenrücken mindestens zweigeteilt ist und die beiden Seitenteile in Form einer Schwalbenschwanzführung ineinandergreifen und um eine Achse gegeneinander verschoben werden können,
und ein erster Teil des Nasensteges den inneren Korpus der Zinkenführung bildet und eine Serie von Gewindelöchern hat, und ein zweiter Teil des Nasensteges den äußeren Korpus der Zinkenführung bildet und ein Durchgangsloch hat, so dass eine Schnecke durch das Durchgangsloch greift und in eines der Gewindelöcher eingeschraubt wird, zur Fixierung der einstellbaren Nasenbrücke in Abhängigkeit vom Einrasten in eine der Gewindelöcher, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Seitenwinkel mindestens zweigeteilt ist und die beiden Seitenteile in Form einer schwalbenschwanzgeführten Führung miteinander ineinandergreifen und um eine Längsachse gegeneinander verschiebbar sind,
und ein erster Teil des Seitenbogens den inneren Korpus der Zinkenführung bildet und eine Serie von Gewindelöchern hat, und ein zweiter Teil des Seitenbogens den äußeren Korpus der Zinkenführung bildet und so ein Durchgangsloch hat, daß eine durch das Durchgangsloch eingreifende und in eines der Gewindelöcher eingeschraubte Stellschraube zur Fixierung der einstellbaren Seitenkonsole mit einem der Gewindelöcher je nach Eingreifen.
Eine zweiteilige Perspektivdarstellung der genialen einstellbaren Brillen, bei der der obere Teil die auf Kurzlänge justierte Brillen zeigt, während der untere Teil die in Richtung des Pfeils möglichen Verstellmöglichkeiten in Form einer Explosionsansicht zeigt; Eine zweiteilige Perspektivansicht der nach der Erfindung einstellbaren Brillen mit vier unterschiedlich langen Nasenstücken im Bild links, während im rechten Teil vier unterschiedlich lange Seitengitter zu erkennen sind.
Bei der 1 ist die einstellbare Schutzbrille im Oberteil, bei der der Nasenrücken, der aus einem ersten Teil 3 und einem zweiten Teil 4 in dieser Ausführung zusammengesetzt ist, auf eine Mindestlänge gesetzt ist. Dabei ist deutlich zu sehen, dass der erste Teil 3 des Nasensteges eine große Anzahl von Gewindelöchern 9 hat.
Durch das Durchgangsloch 10 im zweiten Teil 4 greift die Madenschraube 5 und wird in eines der Gewindelöcher 9 geschraubt, um die Nasenrückenlänge einzustellen. Die doppelte Pfeilspitze über dem Nasenrücken kennzeichnet die Drehrichtung der Nasenrückenlänge. Die 1 enthält außerdem die gebräuchlichen Bestandteile der Brillengläser, wie die beiden Linsen 1 und 2, sowie die Nasenauflagen 12 und die Seitenleisten der Brillen.
Die Seitengitter der Gläser sind ebenso längenverstellbar wie die Nasenleiste. Auch die Seitenschienen dieser Ausführung setzen sich aus einem ersten Teil 7 und einem zweiten Teil 6 zusammen Diese beiden Seitenschienen können über eine schwalbenschwanzartige Führungsschiene auch ineinandergreifen. Schwalbenschwanzführungen an der Seitenschiene entsprechen der schwalbenschwanzgeführten am Nasenrücken und sind daher nicht separat ersichtlich.
Mit der 3 lässt sich jedoch erklären, dass der zweite Teil 6 der Seitenschiene (im rechten Teil der 3 dargestellt) gegenüber dem ersten Teil 7 der Seitenschiene durch Längsverschiebung einstellbar ist und eine Verschraubung 8 (siehe 1, oben) durch die Durchgangsöffnung 10 im zweiten Teil 6 der Seitenschiene eingeführt wird, die dann in eine der Gewindelöcher 9 im ersten Teil 7 der Seitenschiene geschraubt wird.
Abhängig davon, in welche der Gewindelöcher 9 die Schrauben 8 geschraubt werden, kann die Seitenkonsole in der Höhe verstellt werden. Bei den 3 sind vier unterschiedliche Baulängen exemplarisch abgebildet, mit einem kurzen Seitenholm oben und einem langen Seitenholm am Ende. Die beiden Doppelpfeilchen neben den Seitenbalken zeigen im Unterteil der 1 die Richtung an, in der die Seitenbalken in der Breite verstellt werden können.
Die verschiedenen Endlagen des zweiten Teiles 6 der Seitenleiste sind in schematischer Form dargestellt. Zur Verlängerung des Nasenrückens werden die beiden Nasenrückenteile, der erste Teil 3 und der zweite Teil 4, auseinandergefahren. Dann kann das 3F-Füllelement auf den inneren Teil der Zinkenführung gesetzt und an das linke Ende des ersten Teiles 3 gedrückt werden.
In der tropfenförmig vergrößerten Partialdarstellung in der 2 sind die Schnitte des ersten Teiles 3 des Nasensteges mit den mehreren Gewindelöchern 9 sowie das erste Füllungselement 9F dargestellt, das in Richtung Pfeil auf den ersten Teil 3 des Nasensteges geschoben wird. Ein zweites Füllstück wird ebenfalls in den äußeren zweiten Teil 4 der schwalbenschwanzgeführten Nasenbrücke eingesetzt.
Danach werden die beiden Nasenrückenteile 3 und 4 ineinandergeschoben. Die beiden Teilstücke 3 und 4 der Nasenbrücke und die Füllkörper 2F und 2F sind flächenbündig und die Nasenbrücke wird mit Hilfe der durch das Durchgangsloch 10 gesteckten und in eines der Gewindelöcher 9 im ersten Teil 3 der Nasenbrücke eingreifenden Schrauben 5 auf eine gewisse Höhe befestigt.
Im ersten Teil 3 des Nasensteges können die Gewindelöcher 9 im selben Maß oder in unterschiedlichen Abstanden voneinander gebildet werden. Bei der Herstellung der Schwalbenschwanzführung ist darauf zu achten, dass zum einen die Bauteile 3 und 4 sowie die Füllkörper in Längsrichtung verschiebbar sind, eine Drehung dieser Bauteile relativ zu einander jedoch nicht möglich ist.
Zu diesem Zweck werden diese Bauteile und Bauteile bevorzugt aus Stahl hergestellt. Einstellbare Brillen, dadurch gekennzeichent, dass ein Nasenrücken (3, 4) und jeder Seitenbogen (6, 7) der Brillen längenverstellbar sind, dass der Nasenrücken (3, 4) mindestens zweigeteilt ausgeführt ist und die beiden Teilstücke in Form einer Schwalbenschwanzführung ineinandergreifen und entlang einer Längsachse gegeneinander verschiebbar sind,
und ein erster Teil (3) des Nasensteges den inneren Korpus der Zinkenführung bildet und eine Serie von Gewindelöchern (9) und ein zweiter Teil (4) des Nasensteges den äußeren Korpus der Zinkenführung bildet und so ein Durchgangsloch (10) hat, dadurch gekennzeichnet, dass die Zinkenführung in der Mitte des Schwalbenschwanzes angeordnet ist, daß eine Stellschraube (5) durch die durchgehende Bohrung (10) greift und in eine der Gewindelöcher (9) eingeschraubt ist, um die einstellbare Höhe des Nasensteges (3) einzustellen,
4 ) je nach Einrastung mit einer der Gewindelöcher (9) zu befestigen, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Seitenwinkel (6, 7) mindestens zweigeteilt ausgeführt ist und die beiden Bauteile in Form einer schwalbenschwanzgeführten Führung ineinandergreifen und um eine Längsachse gegeneinander verschiebbar sind, und ein erster Teil (7) des Seitenbogens den Innenkörper der Zinkenführung bildet und eine Serie von Gewindelöchern (9) und ein zweiter Teil (6) des Seitenbogens den Außenkörper der Zinkenführung bildet und so ein Durchgangsloch (10) hat, dadurch gekennzeichnet, dass die Zinkenführung in einem zweiten Teil (6) des Seitenbogens den Außenkörper der Zinkenführung bildet,
daß eine Stellschraube (8) durch die durchgehende Bohrung (10) greift und in eine der Gewindelöcher (9) eingeschraubt ist, um die einstellbare Baulänge des Seitenwinkels (6, 7) mit einer der Gewindelöcher (9) je nach Eingreifen zu befestigen. Einstellbare Schutzbrille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in und zwischen dem ersten und dem zweiten Teil der Nasenbügel (3, 4) und/oder in und zwischen dem ersten und dem zweiten Teil der Seitengitter ( "6") Füllungselemente (3F, 4F) sind, die in den ersten und dem zweiten Teil der Nasenbügel (3, 4) angeordnet sind,
7 ) können zwangsläufig in die Zinkenführung eingesetzt werden, um die aus der Längeneinstellung resultierenden Lücken zu füllen, die je nach Längeneinstellung des Nasenbügels oder des Längsträgers in verschiedenen Weiten vorzusehen sind. Einstellbare Brillen nach einem der Patentansprüche 1 bis 4, bei denen die beiden Teilstücke ( "3, 4; 6, 7") der Zinkenführung je so ineinandergreifen, dass eine Längsverschiebung der beiden Teilstücke (3, 4; 6, 7) relativ zu einander möglich ist, aber eine in der dazu rechtwinkligen Fläche prinzipiell zulässige Drehbewegung durch die Paßgenauigkeit der Zinkenführung oder der Zinkenführung ausgeklammert ist.