Bisher mussten die Kosten einer visuellen Hilfe von den Versicherten selbst getragen werden. Mit einem neuen Recht soll das geändert werden. Im Falle einer ausgeprägten Ametropie können die Betroffenen nun auf eine Förderung warten. Wenn Sie eine Brille oder Kontaktlinse brauchen, können Sie in Zukunft einen Zuschuß von Ihrer Krankenkasse erhalten. Nach einem neuen Recht haben rechtlich abgesicherte Brillenträgerinnen, die Brillengläser mit mehr als sechs Sehstärken verlangen, einen Kostenersatz.
Im Falle einer Hornhautkrümmung sind mehr als vier dioptrische Werte ausreichend. Eine Kontaktlinse muss mehr als acht Durchmesser haben, allerdings gibt es Ausnahmen bei der Kornea. Die Krankenkassen zahlen einen festen Beitrag für die Versorgung mit Brillengläsern oder Gläsern. Bislang haben nur Kleinkinder und Heranwachsende verschreibungspflichtige Sehhilfen erhalten.
Erwachsene wurden nur bezahlt, wenn sie mit einer Brille höchstens 30-prozentig sehen konnten. Für den Erhalt des Krankenkassenzuschusses brauchen die Betroffenen ein ärztliches Attest. Der Betrag der Förderung wurde bereits 2008 vom GKV-Dachverband festgesetzt und bleibt so lange gültig, wie nichts anderes beschlossen wurde. Das hängt unter anderem von der Brillen- oder Linsenart und der Anzahl der Dioptrien ab.
Stipendien zwischen 10 und 113 EUR pro Scheibe sind möglich. Aus diesem Grund können die Krankenversicherungen mit den Versicherungsnehmern in Einzelverträgen unterschiedliche Subventionen vereinbaren, die möglicherweise geringer ausfallen. Stichworte zum Artikel "Krankenkassen subventionieren einige Sehhilfen".
Gerne verschaffen wir Ihnen einen Einblick, wer welche Sehhilfe nach geltendem Recht erhalte. Wem steht eine Brille zu? Die Versicherten haben bis zum 18. Geburtstag ein Anrecht auf Sichthilfe. Eine erneute Behandlung mit Sehhilfe steht Versicherten, die das 14. Altersjahr erreicht haben, nur dann zu, wenn sich ihr Sehvermögen um wenigstens 0,5 dioptrisch verändert; für ärztlich unbedingt notwendige Ausnahmefälle kann der G-BA in den Leitlinien nach 92 V. eine Fernkompensation von mehr als vier dioptrisch bedingten Hornhautverkrümmungen anordnen.
Auch für Menschen mit starker Sehbehinderung werden eine Brille und eine Kontaktlinse subventioniert. Schwere Sehstörungen treten auf, wenn Sie trotz Brille oder Kontaktlinse eine max. Visus von 30 v. H. am Brillenglas haben. Wir zahlen den Zuschuß prinzipiell in Form der bundesweit einheitlichen Beträge für Sichthilfen. Um die Übernahme der Kosten beurteilen zu können, muss die Sehkraft vom Ophthalmologen oder Augenoptiker ermittelt und ein Rezept erstellt werden, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden.
Dieser muss der TKK zusammen mit einem Kalkulationsvorschlag zur Freigabe vorgelegt werden. Sollten Sie sich für Linsen oder Linsen über den festgelegten Betrag hinaus entschieden haben, müssen Sie die zusätzlichen Kosten selbst aufbringen. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen kann die Tuberkulose keine Kosten für Brillenfassungen, Kontaktlinsenpflegemittel etc. aufbringen. Wenn Sie sich für eine aufwendigere Ausrüstung Ihrer Gläser, wie z.B. eine entspiegelte Beschichtung oder Aushärtung, entschieden haben, werden Sie die zusätzlichen Kosten selbst bezahlen.
Weil die Preisunterschiede sehr groß sind, empfiehlt es sich, verschiedene Optiker um einen Voranschlag zu bitten. Das Recht auf ein therapeutisches Sehmittel liegt vor, wenn es zur Therapie von Augenschäden oder Augenkrankheiten eingesetzt wird. Die Indikation, für die nach § 92 Sozialgesetzbuch (SGB V) visuelle Hilfsmittel vorgeschrieben sind, wird vom Gemeinsamen Ausschuss des Bundes festgelegt.
Hinweis: Der Lieferumfang von Brillengestellen beinhaltet nicht die Kosten des Brillengestelles. Lebensjahr ist eine zusätzliche Zahlung von 10 %, mind. 5,00 Euro, max. 10,00 Euro zu entrichten. Eine Verschreibung von Augenheilmitteln auf Kosten der GKV kann nur von einem Augenarzt aufgrund einer Augenuntersuchung für Personen unter 14 Jahren vorgenommen werden.
Finden Sie heraus, wie Sie bis zu 100,00 Euro für Ihre Brille oder Kontaktlinse bekommen können, auch wenn Sie eine geringe Sehbehinderung haben, mit den exklusiven Leistungen von Tuberkulos. Gerne stehen Ihnen diese TBK-Mitarbeiter für weitere Informationen zur Verfügung: vorteilhafte Beiträge, ein überzeugender Leistungsumfang: