Was Zahlt die Krankenkasse

Wie viel zahlt die Krankenkasse? Feste Zuschüsse für Zahnersatz

Versicherte Personen müssen zusätzliche Zahlungen leisten (z.B. für Medikamente), einige Leistungen sind überhaupt nicht gedeckt. Wie Sie es machen müssen, damit es reibungslos funktioniert. Was ist anders an Privatversicherten? Die Kostenübernahme Krankenversicherung - Was zahlt die Versicherung? Gesetzliche Krankenkassen unterstützen die zahnärztliche Behandlung finanziell.

Wie viel zahlt die Krankenkasse? Feste Zuschüsse für Zahnprothesen

Egal ob die Wahl nun auf qualitativ hochwertige oder notwendige Prothesen fiel, eine einzige Fragestellung stellt sich in jedem Fall: Was zahlt die Krankenkasse oder die Krankenkasse? Wie hoch ist der Kostenanteil, den ich als Patientin ertrage? Zuallererst gibt es drei Versicherungsarten: die gesetzlichen Krankenversicherungen, die privaten Krankenversicherungen und die Zahnzusatzversicherungen.

Die Zusatzversicherung ist nur an die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des betreffenden Leistungserbringers und auch bei der Privatkrankenversicherung an die Satzung des Versicherungsunternehmens zu halten, während die GKV an die einheitlichen Vorschriften bindet. In der Regel hängt die Subventionierung der Ausgaben von den Ergebnissen ab. So können Patientinnen und Patienten, die dasselbe Krankheitsbild haben, auch mit dem gleichen Beitrag aus der GKV gerechnet werden - dem so genannten Fixum.

Die feste Förderung wird auf Basis der Standardversorgung berechnet. Beispiel: Wenn ein Patient einen einzelnen Schneidezahn vermisst, ist die Standardbehandlung eine Brucke. Der fixe Zuschuss für den Linienverkehr beträgt mind. 50 vom Hundert der durchschnittskosten. Diejenigen, die regelmässig an den Zahnarztkontrollen teilnehmen und nicht vergessen, ihr Prämienheft vorzuweisen, können mit einem höheren Fixum gerechnet werden.

Erforderliche konservativ-chirurgische Massnahmen werden ebenfalls von der GKV mitversichert. Die Vorteile des Systems: Ein Patient hat Anspruch auf eine feste Vergütung, auch wenn er sich für eine qualitativ hochwertigere Behandlung ausspricht. Hat er eine Zahnbrücke, die auf einer Seite mit Zahnfarbe furniert ist (im Frontbereich, sichtbarer Bereich), erhält er von seiner Krankenkasse die Pauschale von 50 Prozent*².

Bevorzugt er z.B. ein Zahnimplantat (nur für den privaten Gebrauch) mit einer geeigneten Zahnkrone anstelle der auf einer Seite furnierten Zahnbrücke, so erhält er trotzdem das Fixum zurück. Eventuelle Mehrkosten gehen dann jedoch zu seinen Lasten. Die Krankenkasse ist in diesem Fall verpflichtet, die Behandlungskosten in gleicher Weise wie in Deutschland zu vergüte.

Teil der Richtlinie über die Patientenmobilität: Art. 7 Abs. 4: Der Mitgliedstaat der Versicherungszugehörigkeit ersetzt oder übernimmt unmittelbar die Ausgaben für die grenzüberschreitende Gesundheitsfürsorge bis zu den Maximalbeträgen, die er gezahlt hätte, wenn die Gesundheitsfürsorge in seinem Gebiet geleistet worden wäre, und zwar bis zur Hoechstgrenze der tatsächlichen Gesundheitsfürsorgekosten.

Für im Voraus geplante Therapien - wie z.B. Zahnbehandlungen - muss die Krankenkasse einen Behandlungs- und Behandlungsplan haben, bevor sie beginnen können. Auf diese Weise kann die Einrichtung die ausgewählte Therapie bewilligen und im Voraus klären, welchen Kostenanteil sie aufbringen wird.