DüsseldorfBei außergewöhnlich hohen Kosten, die sich nicht verhindern lassen, können die Steuerbehörden eingeschaltet werden. "Diese Kosten hat der Gesetzgeber als " außerordentliche Lasten " bezeichnet. Dadurch wird die Steuerbelastung reduziert. Kosten für Medikamente, Heilmittel und Hilfsstoffe können ebenfalls enthalten sein. Das Steueramt wendet jedoch strikte Standards für die Anrechnung an.
Im Regelfall muss ein Hausarzt oder Nichtmediziner die Mittel verschrieben haben. In manchen Fällen möchte das Steueramt jedoch die Meinung eines offiziellen Arztes oder des ärztlichen Dienstes der Krankenkassen einholen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Vorleistungen für die Liposuction von Arm- und Beine während der Behandlungszeit von Nov. 2007 bis Nov. 2008, nachdem ein Doktor vorher ein Lippenödem festgestellt hatte (umgangssprachlich auch Reithosensyndrom genannt).
Allerdings weigerte sich die Krankenversicherung, die Kosten zu übernehmen, da es sich um eine "unkonventionelle Behandlungsmethode" handelte. In der Schulmedizin stehen Ihnen die konservativen Methoden der Behandlung zur Auswahl. Doch nach einem ärztlichen Gutachten des Belegarztes im Mai 2008 und den Berichten vom Jänner 2008 war die OP medizinisch notwendiger. Nichtsdestotrotz hat die Gesundheitsbehörde im März 2008 ein Zertifikat ausgestellt, das besagt, dass die Fettabsaugung als Behandlungsverfahren für die vorliegende Erkrankung "nicht anerkannt" und medizinisch nicht erforderlich ist.
Daher lehnen das Bundesfinanzamt und das Bundesfinanzhof die Erfassung der Betriebskosten als außerordentliche Bürde ab. Zudem verwies das Steuergericht darauf, dass vor der Therapie kein offizielles ärztliches Gutachten vorlag. Er erklärte daher das Verfahren für nichtig und gab den Rechtsstreit an das Steuergericht zurück (Az. 6 Nr. 51/13). Sie beriefen sich auf den Paragraphen 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, der vom Parlament mit dem Steuer-Vereinfachungsgesetz 2011 nachträglich revidiert wurde.
Dementsprechend muss der Beweis für die Unausweichlichkeit der Ausgaben für wissenschaftliche nicht erkannte Behandlungsverfahren in Form eines amtlichen ärztlichen Gutachtens oder eines vorherigen ärztlichen Zeugnisses eines ärztlichen Dienstes erbracht werden, bevor die kurative Maßnahme eingeleitet wird. Es ist daher im Falle einer Auseinandersetzung entscheidend, ob die Fettabsaugung eine wissenschaftliche Behandlungsmethode ist oder nicht.