Erkrankungen sind Teil des Menschseins. Aber was hat der Zustand mit meinem Erkrankungsfall zu tun? Vieles, weil medizinische Kosten in der Steuererklärung erfasst werden können. Wie hoch sind die medizinischen Kosten? Aufwendungen im Rahmen einer Krankheit können unter Umständen als Sonderaufwand für Sonderbelastungen von der Einkommenssteuererklärung abgezogen werden.
Der Zeitpunkt, wann der Steuerpflichtige davon profitiert, ist von mehreren Kriterien abhängig. Es ist zu beachten, dass medizinische Aufwendungen als Sonderausgaben für steuerliche Zwecke in Anspruch genommen werden können, wenn sie durch anerkannte Krankheitsbilder oder Unfälle verursacht wurden. Erkrankungskosten können sein: Wie hoch sind die Behandlungskosten? Prinzipiell muss zunächst die angemessene Lastgrenze übertroffen werden, um Krankheitskosten überhaupt beanspruchen zu können.
Der vernünftige Rahmen richtet sich nach der Einkommenshöhe, der Anzahl der Kinder und dem Steuersatz. Dann wird der Einzelgrenzwert von den tatsächlichen Krankheitskosten einbehalten. Daraus ergibt sich der abzugsfähige Wert als außerordentliche Aufwendung. Kalkulieren Sie jetzt Ihre Steuerrückerstattung!
Wenn es Ihnen nicht leicht fällt, können Sie sich vom Steuergesetz entlasten. Die Sonderbelastungen (agB, 33 EStG) federn Härten im Steuergesetz ab. Beispielsweise weil Sie für sich oder ein Angehöriger der Familie die hohen medizinischen Behandlungskosten, Unterhalts- oder Betreuungskosten haben. Ein Teil dieser Aufwendungen kann unter gewissen Bedingungen in der Steuererklärung beansprucht werden.
Wie Sie mit Sonderbelastungen die meisten Steuergelder einsparen, welche Ausgaben das Steueramt erkennt und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie in diesem Aufsatz. Unterhalb des Textes sehen Sie eine Übersicht unserer Sammelartikel zum Themenbereich Tax. Steuervorteile berechnen: Welche Vorteile haben außergewöhnliche Belastungen? Wie viel Sie bei außerordentlichen Belastungen einsparen können (JavaScript erforderlich), können Sie mit folgendem Taschenrechner ermitteln: Hier weitere Erläuterungen zum agB-Rechner.
Die Sonderbelastungen sind Privatausgaben, die Sie mit dem Fiskus teilen können. Es handelte sich um: außerordentliche, unvermeidliche, notwendige, angemessene, von Ihnen selbst getragene Aufwendungen, keine Betriebskosten, Werbekosten oder Sondereffekte. Außerordentliche Belastungen führen nur dann zu Steuerersparnissen, wenn sie die so genannten angemessenen Belastungen überschreiten. Der Aufwand rechnet sich also nur, wenn die Summe der außerordentlichen Belastungen in einem Jahr sehr hoch ist.
So bezahlte ein Paar mit zwei Kinder und einem jährlichen Einkommen von 150.000 EUR 14.000 EUR für einen Doktor und ein Medikament. In der Steuererklärung kann die Gastfamilie nach dem Selbstbehalt ( "4 von 150.000 EUR = 6.000 EUR") 8.000 EUR als außerordentliche Bürde einfordern.
Die muss 6.000 Dollar selbst zahlen. Berechne vernünftige Belastung: Mit dem separaten Taschenrechner "Angemessene Gebühr" können Sie die Höhe Ihres persönlichen Beitrags bestimmen. Die Ergebnisse dieses Taschenrechners sind bereits als Teilberechnung in den oben gezeigten Taschenrechner für die außerordentliche Last eingeflossen. Es ist nicht unbedingt notwendig, aber es kann Ihnen bei der Umsetzung des nachfolgenden steuerlichen Tricks behilflich sein.
Steuertipp 1: Ziehe viele Ausgaben im selben Jahr. Haben Sie jedoch die Chance und gibt es keine gesundheitliche oder moralische Begründung dagegen, dann sollten Sie Ihre außerordentlichen Belastungen in einem Jahr aufteilen. So reduzieren Sie nicht nur Ihren Streß, sondern auch Ihre Steuerbelastung. Steuertipp 2: Spar dir deines Geldes, nicht deiner Steuer.
Wer medizinische Ausgaben über außerordentliche Belastungen erhebt, spart immer nur minderwertig. Es ist daher wirtschaftlich sinnvoll, wenn diese Aufwendungen überhaupt nicht anfallen oder ein Dritter die Aufwendungen erstattet. Ganz konkret: Stellen Sie sicher, dass eine Versicherung oder eine Versicherung alle anfallenden Gebühren erstattet.
Extra Tipp: Die Krankenkassenbeiträge können wieder von den Sonderkosten abgezogen werden. Kontrollanzeige: Die Steuerbehörde ist an den nachfolgenden Sonderbelastungen mitbeteiligt. Entschädigung des Vormieters bei Wohnortwechsel aufgrund von Erkrankung, Schlankheitskur, Adoption, HIV, Alkoholabhängigkeit, Übernachtungskosten von Seniorenheimen aufgrund von Erkrankung, Medikamenten, medizinischen Behandlungskosten, Augenoperationen, Begräbnis, Behindertenkosten bei deutlicher Überschreitung der Behindertenpauschale, Besuche, Brillen/Kontaktlinsen, Delphintherapie, Diäten, Diätetik, Drogensucht, Reisekosten für Behinderte und/oder Erkrankung, Fahrerlaubniskosten für Behinderte, Haushaltsgegenstände:
Ersatzbeschaffung nach einem Brandfall, einer Überschwemmung oder einer anderen Naturkatastrophe, Hörgeräte, Internatkosten für ein krankgeschriebenes oder körperbehindertes Kinder, Kleidung: Ersatzbeschaffung nach einem Brandfall, Überschwemmung oder einer anderen Naturkatastrophe, Darlehenszinsen für andere außergewöhnliche Belastungen, Heilungskosten, Augenlaserbehandlung, Dyslexie, Logopädie, ärztliche Literatur, ärztliche Hilfsmittelbeschaffung, Pflegebedarf: Selbsthilfekosten, Pflegebedürftigkeit: Auslagen für die Betreuung eines Verwandten, Altenheim, Praxisgebühr, Gerichtskosten, psychotherapeutische Betreuung, Anwaltskosten (in Ausnahmefällen), Ehescheidung ( "nur nach Gerichtsverfahren"), Sportveranstaltungen, Tomatis-Hörtherapie, Treppenaufzug (Installation und laufenden Kosten), Umbauten eines Hauses oder einer Ferienwohnung aus ärztlichen Gründen z. B. aus Altersgründen, Erkrankung, Invalidität, Unterhaltskosten für hilfsbedürftige Angehörige, Zahnkosten, Dentalimplantate, Darlehenszinsen für die hier angeführten Sonderkosten, zusätzliche Zahlungen an Medikamente.
Außerordentliche Gebühren müssen auf der Rückseite der Steuererklärung angegeben werden. Lediglich der die eigene Belastung übersteigende Wert hat eine steuerliche Wirkung. Achtung: Sie können nur aussergewöhnliche Ausgaben beanspruchen, die nicht durch eine Kranken- oder Privatversicherung gedeckt sind. Weil in den Sonderbelastungen nur die tatsächlich angefallenen Aufwendungen enthalten sind.
Außerdem benötigt das Steueramt vor Behandlungsbeginn immer ein ärztliches Rezept und bei einigen Ausgaben ein ärztliches Gutachten, z.B. bei Heilkur. Andere Steuertipps zu Sonderbelastungen: ist zu kostbar, um sie mit dem Steuergesetz zu verschwenden. Der Steuerberatungsmarkt wird durch die Firma Ágeras transparent.