Angemessene Gebühren sollten in der Steuermeldung enthalten sein. Jeder, der im Jahr 2014 Ausgaben für eine physiotherapeutische Therapie oder z.B. für die Spange der jungen Töchter hatte, sollte diese ebenfalls in die Steuermeldung mit einbeziehen. Viele Steuerzahler haben bisher in ihren Steuererklärungen die Krankheitskosten, die als "außerordentliche Belastungen" bezeichnet werden, unterlassen.
Das Hindernis angemessener Lasten, d.h. die Höhe der steuerlich absetzbaren Krankheitskosten, wurde von vielen nicht durchbrochen. Die nicht abzugsfähige persönliche Belastung ist abhängig vom Gehalt, dem Zivilstand und der Anzahl der Nachkommen. Sämtliche Nebenkosten werden steuerlich angerechnet, d.h. € 7200. Eine Alleinstehende mit einem jährlichen Verdienst von 60.000 hat eine wesentlich größere Eigenbelastung: Das sind 7 Prozentpunkte oder in diesem Falle 4200 €.
"Vor dem obersten Steuergericht sind jedoch zwei Verfahren anhängig, bei denen angemessene Lasten in Zweifel gezogen werden", sagt der Minister. "Wer vom Ergebnis der Rechtsstreitigkeiten profitiert und seine Krankheitskosten zurückerstattet bekommen will, muss in seinen Steuererklärungen vorbeugend alle anfallenden Ausgaben deklarieren, egal wie hoch oder wie gering die Gesamtsumme ist", sagt Bernhard Werners.
Unserer Meinung nach konnten aber in den Klagen verbraucherfreundliche Urteile gefällt werden", sagt Bernhard Werners. Wenn angemessene Gebühren suspendiert werden, kommen nur diejenigen in Betracht, die bereits medizinische Kosten in ihre Steuererklärungen eintragen. Werden solche Heilungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht, werden die Bescheide zu dieser Fragestellung auf behördlichem Wege provisorisch festgelegt und es ist kein Widerspruch oder Gesuch um "Aussetzung des Verfahrens" erforderlich.
Die Kosten einer Krankheit beinhalten z.B. nicht die Tablette oder spezielle Diät. Die Entscheidung wird von Fall zu Fall getroffen und im Falle einer Absage ist es in der Regel sinnvoll, Berufung einzulegen", sagt Dr. Bernhard Werners. Zum einen regelt 33 Einkommenssteuergesetz (EStG) die "außerordentlichen Belastungen".
Was ist die angemessene steuerliche Last auf die Krankheitskosten?
Nach Ansicht des Gesetzgebers ist es für jeden vernünftig, solche Ausgaben in der Größenordnung von 1% bis 7% des Gesamteinkommens zu tragen[1]. Der exakte Prozentsatz ist abhängig von der Summe des Einkommens und davon, ob Sie ein Kind haben und wie viel und/oder Sie heiraten.
Es ist zu differenzieren zwischen Pauschalbeträgen für gewisse Invaliden und Hinterbliebenen. Es gibt keine angemessene eigene Belastung dafür. Dies ist der Restbetrag, der nach der Ermittlung aller Einnahmen, gekürzt um den Altersfreibetrag und den Freibetrag für allein erziehende Eltern, verbleibt.