Außergewöhnliche Belastungen Steuerlich Absetzbar

Besondere Beanspruchung: Essen auf Rädern

Die Gebühren müssen diesen Selbstbehalt übersteigen, damit sie steuerlich wirksam werden können. Hier einige Beispiele für Sonderbelastungen ohne Selbstbehalt. Ausführliche Informationen zu Kinderbetreuungskosten und deren Abzugsfähigkeit finden Sie hier. Rechtsstreitigkeiten sind nicht nur eine persönliche, sondern in der Regel auch eine große finanzielle Belastung für die Betroffenen.

Außergewöhnlicher Stress: Fressen auf Rollen

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen oder eine außergewöhnliche Last? Problematisch ist zunächst, dass das Gericht in der Regel im Haus gekocht wird, was bedeuten könnte, dass das Mahl auf Rollen als so genannte haushaltsbezogene Leistung abrechenbar ist. Auch gegen die vom Finanzamt getroffene Feststellung, fahrbare Lebensmittel nicht als haushaltsnahes Service anzusehen, verfolgten die Klaeger diesen Vorwurf.

Doch: Radfahren ist eine Serviceleistung, die sonst im eigenen Haus des Steuerpflichtigen angeboten wird, aber de facto vom gemeinnützigen Anbieter in seinen eigenen Räumlichkeiten geleistet wird - damit fällt die maßgebliche Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Haushaltsleistungen weg: die Wahrnehmung bzw. Bereitstellung der Serviceleistung im Haus des Steuerpflichtigen.

Dies ist mit dem Problemfall der Instandsetzung eines Technikgeräts vergleichbar: Wird dies im eigenen Haus durchgeführt, so geschieht dies jedoch nicht in den Werkstätten des Anbieters. Allerdings stellt die Kost, die alte Menschen durch das Mahl auf Rollen (bei den KlÃ?gern doch 1.824, im Jahr) anfallen, in den Augen der FG MÃ?nster dennoch eine steuerlich zu betrachtende Geldbelastung - wenn auch nur in Gestalt der ungewöhnlichen Belastungen - dar! Denn die Steuerbelastung ist in der Regel sehr gering.

Selbstbehalt: Was ist der Vorteil? Problematisch bei der Abgrenzung von Haushaltsdienstleistungen und Sonderbelastungen ist, dass Haushaltsdienstleistungen aufgrund der Anwendung der beiden Kostenstellen auf die Besteuerung einen anderen steuerlichen Sparcharakter haben. Obwohl nur 20% der Ausgaben bis maximal 6.000 als haushaltsbezogene Leistung in Anspruch genommen werden können, können diese Ausgaben unmittelbar von der Abgabe abgezogen werden - die unter die Sonderbelastungen fallenden Ausgaben reduzieren nur das besteuern.

Darüber hinaus können auch die Aufwendungen für Sonderbelastungen nicht vollständig gutgeschrieben werden, da diese auch durch die so genannte angemessene Bürde reduziert werden, die je nach Ertrag zwischen 1 - 7 % liegt. Ausschlaggebend für die Erkennung als außerordentliche Last ist jedoch, dass sie auch als erforderlich einzustufen ist, z.B. durch Erkrankung.

Diejenigen, die ihr Futter geliefert bekommen, weil sie aus unterschiedlichen Motiven nicht zubereiten wollen, aber nicht aus Gesundheitsgründen, können dies nicht als außerordentliche Last beanspruchen. Dass sich diese Steuertrennung in außerordentlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen niederschlägt, soll am Beispiel der Abzugsfähigkeit deutlich gemacht werden: Petrus müßte 2.701 EUR Einkommenssteuer bezahlen, kann aber 20% der 2.000 EUR an Stelle von 2.000 EUR abführen.

Steuerlich abzugsfähig, würde er 2.202 EUR Einkommenssteuer bezahlen müssen, da bei einem Ertrag von über 15.340 % der Ausgaben (120 EUR) als angemessene Bürde von ihm selbst zu tragen wären und damit ein Ertrag von 18.120 EUR zu versteuern wäre.

Obwohl Petrus mehr Steuer einsparen würde, als wenn er als Haushaltsdienstleistung eingestuft würde, besteht ein hohes Sicherheitsrisiko, dass die Ausgaben auch als unnötig und damit nicht abzugsfähig eingestuft werden.