Kostenübernahme Brille durch Krankenkasse

Die Kostenübernahme der Brille durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt verschiedene Arten von Brillen. Seither haben die Krankenkassen wieder einen Teil der Kosten für Sehhilfen übernommen. Vor allem die Älteren von uns werden sich noch erinnern: Früher gab es Brillen auf Rezept und das sogenannte "Kassenregal". Wir weisen darauf hin, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Brillenfassungen und Kontaktlinsenpflegemittel bezahlen dürfen. Der Tipp: Ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Leistungsanspruch durch eine private Zusatzversicherung für Brillen und Sehhilfen.

Angaben zur Kostenübernahme für visuelle Hilfsmittel über die gesetzliche Anforderung heraus.

Für visuelle Hilfsmittel, optische Brillen, für Erwachsenen nur mit mehr als sechs und für Hornhautverkrümmungen nur mit mehr als vier Brillen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Ausgaben für eine Sichthilfe. Die Bedingung ist die Verschreibung durch einen Ophthalmologen.

Visuelle Hilfsmittel zählen zu den so genannten Helfern. Für die Bereitstellung von medizinischen Hilfsgütern sind kompetente Partner der Krankenversicherungen zuständig. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass neben der gesetzlichen Nachzahlung keine weiteren Aufwendungen anfallen. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer jedoch für teuere Gläser oder für Linsen, die nicht unbedingt erforderlich sind, muss er die zusätzlichen anfallenden Gebühren selbst aufbringen.

Die Krankenkasse übernimmt bei der Wahl der Brille nicht die Brillenfassung. Bei der Krankenkasse muss immer eine visuelle Hilfe angefordert werden. Manche Krankenversicherungen gewähren für Brillengläser oder Sportbrille für junge Menschen einen finanziellen Zuschuss, andere decken einen Teil der Ausgaben für die optischen Sonnenschutzlinsen. Die versicherten Personen sollten sich über den exakten Umfang der Leistungen und die von der Krankenkasse zu tragenden Ausgaben unterrichten.

Die Krankenkassen haben über ihre Dienstleistungen informiert. Nachfolgend wird aufgelistet, welche dieser Versicherungen zusätzliche Dienstleistungen zur Übernahme von Kosten für visuelle Hilfsmittel über die rechtlichen Anforderungen hinweg bereitstellen. 1 )Die Informationen über die Dienstleistungen sind nur dann erteilt, wenn sie uns von der jeweiligen Krankenkasse auf unserem Formular zur Verfügung gestellt und von einer entsprechenden Geschäftsstelle der Versicherung als richtig erachtet werden.

Außerdem müssen die Informationen in regelmässigen Zeitabständen bestätigt werden.

Brillenträgerinnen können erleichtert seufzen

Interessant ist sicherlich die Übernahme der Kosten für die Brille durch die gesetzliche Krankenkasse. Beispielsweise haben die Versicherten, die wegen Kurzsichtigkeit oder Kurzsichtigkeit versichert sind, zukünftig Anrecht auf eine Brille mit einer Dioptriestärke von mind. 6. Der Betrag entspricht dem vom GKV-Zentralverband festgesetzten Pauschalbetrag oder dem von der Krankenkasse festgesetzten Vetragspreis.

Bei einer Krümmung der Hornhaut übernehmen die Versicherer bereits die Glaskosten mit einer Dioptriezahl von 4. Derzeit werden die Brillenglaskosten nur für Kleinkinder und junge Menschen erstattet. Versichert sind Personen ab dem 18. Geburtstag, wenn sie eine starke Sehbehinderung in beiden Fällen haben und ihre Sehkraft im oberen Augenbereich bei optimaler Korrektion 30% nicht übersteigt.