Steuermeldung: Was können Mütter und Väter von ihren Steuern abziehen?
Die Kindererziehung kostet viel Zeit. Es kann zu einem raschen Anstieg der Preise kommen. Durch einige einfache Hinweise können Sie einen Teil der Ausgaben vom Fiskus zurückbekommen. Der Kauf des ersten Kinderwagen oder die neue Ausstattung für das Kind das erste Mal kommt es zu einem Sportclub.
Das alles kann sehr rasch ein Vermögen kosten. Dazu müssen Sie zunächst das Erziehungsgeld in Ihrer Steuermeldung erfassen, z.B. für die ersten beiden Kindern je 2280 EUR. "Ab einem gewissen Einkommensniveau erhalten sie auch Kinderzulagen ", heißt es in der Weltberichterstattung. Aber auch darüberhinaus sind zahlreiche steuerliche Vorteile für beide Elternteile nutzbar.
In dieser Übersicht werden wir Ihnen aufzeigen, welche Gebühren mit der Vorlage der Steuermeldung beim Steueramt einforderbar sind. So können Kinder schon jetzt viel einsparen - oder viel zurückbekommen, wenn es um die Betreuung von Kindern geht. Die Steuerrückerstattung für die Betreuung von Kindern umfasst die Kindertagesstätte, die Krippenmutter oder den Babysitter sowie die Großmutter oder den Jugendlichen in der Nachbarschaft.
"Bis zum Alter von 14 Jahren sind zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar", erläutert der stellvertretende Vorsitzende des Hessischen Steuerberaterverbands, Dr. med. Lothar Eberhardt. Es können bis zu 4000 EUR pro Jahr beansprucht werden. Selbst wenn Großmutter und Großvater normalerweise kein eigenes Taschengeld für die Betreuung ihrer Enkel haben, können die Mütter ihre Reisekosten zurückerstatten und sie als Kinderbetreuungskosten abziehen.
Entscheidend dafür sind Quittungen, z.B. Tankbelege. Zusätzlich zur Betreuung von Kindern können auch andere Alltagsgegenstände, die für Steuerzwecke anfallen, mitgenommen werden. Dazu gehören zum Beispiel die so genannten "Sonderbelastungen". Dazu gehören Gesundheits- und Krankheitskosten, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind. So bietet zum Beispiel die Firma Friedrichshafen eine große Palette an steuerlich absetzbaren Brillen an.
Wenn Sie einen Garten- oder Pflegefachmann oder eine Reinigungskraft im eigenen Haus anstellen, können Sie diese Aufwendungen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" steuerlich abführen. Für Teilzeitbeschäftigte können 20 v. H. der Aufwendungen abgezogen werden, höchstens jedoch 510 ? im Jahr. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beträgt sie zusätzlich 20 Prozentpunkte, die Höchstgrenze beträgt 4000 EUR.
In diesem Beitrag werden wir Ihnen aufzeigen, wie der Steuerabzug abläuft, welche Dokumente für die Umsatzsteuererklärung erforderlich sind und welche Termine eingehalten werden müssen.