Neue Regelung der Krankenkassenzuschüsse für Brillen - Ja, aber.... - Optik & Hörgeräte Evers
Gestern, Dienstag, 16. Februar 2017, hat der Deutsche Bundestag eine Novelle des Heilmittelgesetzes (HHVG) beschlossen, wonach auch in Zukunft rezeptpflichtige Erwachsenen mit Kurzsichtigkeit oder Kurzsichtigkeit von mehr als sechs oder mit einem Hornhautverkrümmungsgrad von vier Augenlidern wieder Sehhilfen bekommen. Laut einer Pressemeldung des DBSV, der den Ausbau der Dienstleistungen angestoßen hat, soll die Novelle bereits mit der Veröffentlichung des neuen Gesetzes im BGBl. wirksam werden.
Dies wird nach derzeitigem Kenntnisstand des Bundesministeriums für Gesundheit jedoch nicht vor dem 1. April erwartet. Die Zentralvereinigung der Optiker und Optiker (ZVA) geht davon aus, dass von den 41,2 Mio. sehbehinderten Menschen in Deutschland höchstens 1,4 Mio. von der neuen Regelung erfasst werden. Abgesehen von dem erweiterten Anspruch steht zunächst nur eines fest: Die neue Verordnung wird den Bürokratieaufwand für alle Parteien erhöhen.
Das ZVA steht daher in enger Verbindung mit den Landesinnungsvereinen und Zünften, so dass die Zunftbetriebe bald alle notwendigen Auskünfte bekommen, sobald wir sie haben.