Außerordentliche Belastungen sind ein in den §§ 33 ff. des Einkommensteuergesetzes erklärtes und geregeltes Fristenpaar. Gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Rechtsnormen können die Steuerpflichtigen im relevanten Gebiet von ES 1 A der Einkommensteuererklärung Auskunft geben, wenn sie unweigerlich höhere Ausgaben haben als andere Steuerzahler, deren Zivilstand, Vermögenswerte und Einkommen miteinander verglichen werden können.
Außerordentliche Belastungen sind absetzbar. Welche sind außergewöhnliche Belastungen? Wenn Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung außerordentliche Ausgaben in Abzug bringen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass diese nicht bereits an anderer Stelle ausgewiesen sind. Es kommt immer wieder vor, dass außerordentliche Belastungen bereits als andere Sonderdrucke aufgeführt sind oder in einem der Anlagen erscheinen.
Abziehbare Sonderbelastungen in der Einkommensteuererklärung können folgende sein:: Damit man die Ausgaben für diese Ausgaben auch wirklich abziehen kann, müssen die Sonderkosten beantragt werden. Das geschieht entweder über den Lohnkostenausgleich oder die Steuermeldung. Diejenigen, die die entsprechende Eintragung im Gehäuseblatt vornehmen, können daher nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass diese als außerordentliche Belastungen erkannt werden:
Außerordentliche Belastungen: Um die ausgewiesenen Sonderbelastungen wirklich abziehen zu können, müssen sie zwei Voraussetzungen erfüllen: Einerseits müssen sie sachlich sein, andererseits müssen sie die Grenzen angemessener Belastungen überschreiten. Lediglich die Abweichung zwischen den effektiven Auslagen und der Begrenzung der angemessenen Auslagen ist anrechenbar. Sachlich gesehen sind solche Auslagen immer dann angemessen, wenn der Steuerzahler sie aus moralischen, sachlichen oder juristischen Erwägungen nicht vermeiden kann.
Zum Beispiel sind die eigenen medizinischen Ausgaben Ausgaben Ausgaben, die man aus realen GrÃ?nden nicht vermeiden konnte. Darüber hinaus sind die korrespondierenden Kosten nicht voll abzugsfähig. Der Teil der Einnahmen wird als angemessene Last angesehen. Wie hoch diese Obergrenze ist, hängt vom Zivilstand und der Einnahme ab. Zum Beispiel, wenn Sie ein ausgewachsener Singles und verdienen mehr als 15.430 EUR pro Jahr, es ist sechs Prozente.
Hätte man gleichzeitig 30.000 EUR erwirtschaftet und ungewöhnliche Belastungen in einem Wert von 2000 EUR gehabt, so kann man 200 EUR vom zu versteuernden Einkommen absetzen: 2000 EUR - 1800 EUR (sechs von 30.000 EUR) = 200 EUR. Gerade Menschen mit geringem Erwerbseinkommen und vielen Kinder können daher von den außerordentlichen Belastungen ihrer Steuererklärungen nutzen.
Die genaue Höhe der abzugsfähigen Sonderbelastungen kann auf der Website des Finanzamts des Landesamtes für Steuern und Abgaben des Landes Niedersachsen ermittelt werden (unter: http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17513&article_id=99561&_psmand=110).