Es handelt sich um eine Brillenfassung, die von einem Stutzen eines Brillengestelles ( "10") abnehmbar ist, die folgende Ausprägung hat: "Brillenfassung": eine Verbindungsstange (20), die auf einer der Seiten des Brillenrahmens ( "10") gebildet ist und eine Scharniernut (21) hat; eine Halterung (30) mit einem Scharnierende (31), das in die Scharniernut (21) der Verbindungsstange (20) eingesetzt und innerhalb dieser verdrehbar ist;
sowie Magneten (40), die je auf Oberflächen montiert sind, auf denen die Verbindungsstange (20) und die Halterung (30) einander berühren und die Halterung lösbar abstützen, und zwar mit lösbaren Mitteln, die wählen, ob die Magneten (40) freigelegt oder eingelassen werden. Diese Entwicklung erlaubt daher: eine stabile Befestigung und einfache Montage und Austausch durch die Verwendung einer magnetismusabhängigen Gestalt; die Fähigkeit, den Halter ohne die Bildung eines Gelenks einzufalten, um einen natürlichen, ungefalteten Status beizubehalten; und ein besseres Aussehen durch einfachen und schnellen Austausch von verschiedenen Halterungen oder anderen.....
Es handelt sich um ein Gelenk zwischen einem Steigbügel und einer Bügelbacke einer Brillenbrille, bestehend aus einem Scharnierstift mit einer Halteöffnung, die ein Ende des Steigbügels aufnimmt, der als Durchstecköffnung mit einer Endverlängerung für eine verbreiterte Befestigung am Ende des Steigbügels ausgeführt ist, die von seinem offenen Ende aus durch die Durchstecköffnung eingeführt werden kann,
sowie ein den Gelenkbolzen aufnehmendes und über den Drehwinkel des Gelenkes verlaufendes Lagerkastengehäuse für den Durchgang des in den Gelenkbolzen eingeschobenen Auslegers. Um die Konstruktion von schraubenlosen Brillenscharnieren zu vereinfachen, ist bekannt, dass am Ende des Rahmens ein Scharnierstift vorgesehen ist, der in einem mit der Rahmenbacke gekoppelten Gehäuse rotierend gelagert ist.
Diese Lagerglocke ist eine Lagerbüchse mit einem umlaufenden Schlitz, der sich über den Drehwinkel des Gelenkes für den Jochdurchgang erstreckt. Ist der Gelenkbolzen mit dem Träger außerhalb des Lagers befestigt, muss in der das Gehäuse bildende Lagerbüchse ein zusätzlicher Axialschlitz vorgesehen werden, der sich von einer geöffneten Stirnfläche der Lagerbüchse erstreckt und in einen Stirnbereich der umlaufenden Nut einmündet, so dass sich die Lagerbüchse in der Lagerbüchse befindet,
damit der Scharnierbolzen mit dem Winkel axial in das Gehäuse eingeschoben werden kann, bis der Winkel durch den Einschubschlitz in den Raum der umlaufenden Nut eintritt. Durch Drehen des Scharnierbolzens im Gehäuse kann der Halter dann entlang der umlaufenden Nut geschwenkt werden. Durch das Führen des Trägers in der umlaufenden Nut des Lagers ergibt sich eine Axialbefestigung des Gelenkbolzens gegenüber dem Lagersitz, wodurch keine weitere Sicherung erforderlich ist, wenn der Einschubschlitz außerhalb des gewohnten Schwenkbereichs des Trägers ist.
Ein unbeabsichtigtes Herausschwenken des Scharnierbolzens aus dem Gehäuse kann dennoch auftreten, sobald der Winkel in den Einsatzbereich eingeschwenkt wird, was eine Axialverschiebung des Scharnierbolzens auslöst. Obwohl es nicht notwendig ist, einen Axialschlitz vorzusehen, sofern das Joch über den umlaufenden Schlitz des Lagers mit dem in das Gehäuse eingesteckten Scharnierstift in Verbindung steht, können die dafür vorgesehenen Steckanschlüsse die Lastanforderungen nicht erfüllen, wenn ein späteres Auslösen des Jochs erforderlich ist.
In einem anderen bekanntem Gelenk (EP 0 945 751 A1), zur leichteren Befestigung des Trägers am Gelenkbolzen, wenn die Montageöffnung des Gelenkbolzens als Durchgangsbohrung mit einer Endverlängerung für eine verbreiterte Befestigung am Ende des Trägers ausgeführt ist, die von seinem offenen Ende durch die Durchgangsbohrung einführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageöffnung des Gelenkbolzens als Durchgangsbohrung ausgeführt ist, gibt es prinzipiell vergleichbare Probleme, denn um den Gelenkbolzen in das Lagerschalengehäuse einzuführen, muss der Winkel erst in den Gelenkbolzen eingeschoben werden, bevor der Gelenkbolzen mit dem Winkel in das Schalengehäuse eingeschoben werden kann, was einen weiteren achsialen Einschubschlitz des Lagerschalengehäuses für den Winkel voraussetzt.
Sie beruht also auf der Aufgabenstellung, ein Gelenk der oben beschriebenen Bauart zwischen einem Steigbügel und einer Bügelbacke einer Brillenbrille so zu gestalten, dass eine leichte, abnehmbare Anbindung des Steigbügels an den Gelenkbolzen durch das Lagerkörper, unter einer allen Erfordernissen genügenden Bügelhalterung im Gelenkbolzen, zustandekommt.
Das Problem wird dadurch gelöst, dass das Gehäuse des Lagers eine Einführungsöffnung für das Joch hat, die dem einen Ende des umlaufenden Schlitzes gegenüberliegt und durch die Einführungsöffnung in die Durchtrittsöffnung des in das Gehäuse eingelegten Scharnierstiftes einrastet. Das Joch kann durch eine Einstecköffnung des Lagers und durch das der Einstecköffnung entgegengesetzte Ende des umlaufenden Schlitzes in die durchgehende Öffnung des in das Lagerstiftes eingesteckten Scharnierstiftes eingelassen werden.
Durch die umlaufende Nut im Lagerkörper im dem der Einschuböffnung abgewandten Endbereich über den gewohnten Drehbereich des Gelenkes hinweg gibt es keine Gefährdung durch unbeabsichtigtes Auslösen des Gelenkes, insbesondere da das Gelenk nicht nur in die dafür vorgesehenen Endlagen schwenkt, sondern auch über seine ganze Breite aus dem Gelenkbolzen herausgeschoben werden muss.
Da die Endposition des Jochs gegenüber der Einführposition innerhalb der umlaufenden Nut des Lagers für die ausgefahrene Position des Jochs reserviert ist, kann für die die Einführposition festlegende Endposition des Jochs ein Drehwinkel vorbestimmt werden, der die Position des Jochs bestimmt, die nur bei elastischer Deformation des Jochs beim Eindrehen gegen den Brillenrahmen erzielt wird, was einen zusätzlichen Schutz gegen ungewolltes Entfernen des aufgeweiteten Jochendes aus der durchgehenden Öffnung des Gelenkbolzens bietet.
Hat das Joch eine von der runden Bauform abweichende Querschnittform, sind keine weiteren Massnahmen erforderlich, um ein Verdrehen des Jochs in der Durchbohrung bei negativem Querschnitt der Durchtrittsöffnung im Gelenkbolzen zu vermeiden. Wenn das Joch einen kreisförmigen Querschnitt ausbildet, kann die Aufweitung des Jochendes und die damit verbundene Verlängerung der Durchtrittsöffnung eine vom kreisförmigen Querschnitt abweichende Querschnittform haben, um das Joch in der Durchtrittsöffnung des Gelenkbolzens drehfest zu halten, wodurch eine Aufweitung des Jochendes in Gestalt eines abgeflachten Endabschnitts des Joches besonders einfach konstruktive Bedingungen erzeugt.
Zur Ermöglichung günstiger Reibungsbedingungen zwischen dem Gelenkbolzen und dem Gehäuse des Lagers können, gerade unter den Voraussetzungen der Serienproduktion, die Seitenflächen des Kunststoffgelenkbolzens eine Gliederung in Gestalt von radialen Vorsprüngen, bevorzugt Lamellen, haben, die sich an die Innenwand des Lagers anschließen.
Durch diese Gliederung der Seitenfläche des Gelenkbolzens können die Toleranzen so ausgewählt werden, dass der Gelenkbolzen an der Innenwand des Lagersitzes anliegt, ohne dass eine ungewollte Steifigkeit des Gelenks befürchtet werden muss. Dadurch entsteht eine Struktur der Außenfläche, die sich unter elastischer Deformation an die Innenwand des Lagers anschmiegt, ohne radialen Druck aufnehmen zu müssen, der die Bewegung des Gelenks beeinträchtigen würde.
Gleiches trifft auf die Verwendung härterer Kunststoffe zu, die für eine angemessene Fixierung der Metallbügel in den Gelenkbolzen notwendig sind. Bild 1 ist ein ausgeklügeltes Gelenk zwischen einem Steigbügel und einer Bügelbacke einer Brillenfassung in einer einfachen seitlichen Ansicht, Bild 2 dieses Gelenk in einem Abschnitt gemäß der Zeile II-II von Bild 1 und Bild 3 das Gelenk in einer der Abbildung 2 korrespondierenden Abbildung, jedoch in einer Endstellung zum Einsetzen des Steigbügels in den Gelenkbolzen.
Das Gelenk ist in den Bildern 1 bis 3 dargestellt und setzt sich aus einem Kunststoffscharnierbolzen 1 und einem zylinderförmigen, metallenen Gehäuse 2 zusammen, das, wie im gezeigten Konstruktionsbeispiel gezeigt, mit einer Anschlussbuchse 3 einer Klemmbacke verlötet ist. Die Konsole 4 wird in eine durchgehende Öffnung 5 des Gelenkbolzens 1 gesteckt und durchdringt das Gehäuse 2 in einem umlaufenden Schlitz 6, der den eventuellen Drehwinkel des Gelenks durch seine Baulänge vorgibt.
Weil das gelenkseitige Schäkelende eine abgeflachte, verbreiterte Verlängerung 7 darstellt, die an der Stirnseite der Durchtrittsöffnung 5 in eine korrespondierende Verlängerung 8 einrastet, so dass der Schäkel 4 in der Durchtrittsöffnung 5 sicher gehalten wird, kann der Schäkel 4 nur von seinem freistehenden Ende an der Verlängerungsseite 8, nicht aber in Steckrichtung 9 in den Gelenkbolzen 1 gesteckt werden (Bild 4).
3 ) aus dem Scharnierstift 1 herausziehen. Dadurch entsteht eine leichte, spannungsfreie Anbindung des Trägers 4 an den Scharnierstift 1, das Einsetzen des Trägers 4 in die Durchtrittsöffnung 5 vom offenen Ende des Trägers benötigt jedoch eine weitere Einstecköffnung 10 im Gehäuse 2, die dem einen Ende der umlaufenden Nut 6 des Gehäuses 2 gegenübersteht.
Die Konsole 4 kann daher in dieser Endlage des in Bild 3 gezeigten Scharniers durch die Einschuböffnung 10 im Gehäuse 2 in den Scharnierstift 1 eingeschoben werden, wodurch die Konsole 4 durch den Scharnierstift 1 hindurchgezogen wird, bis die Verbreiterung 7 in der zugeh. Verlängerung 8 der Durchlassöffnung 5 auftrifft.
Der Scharnierbolzen 1 kann in dieser Endlage der Konsole 4 innerhalb des Lagers 2 umgelegt werden. Die Konsole 4 befindet sich in der umlaufenden Nut 6, so dass der Gelenkbolzen 1 in Axialrichtung gegenüber dem Gehäuse 2 befestigt ist. Der Drehsinn des Gelenkbolzens 1 im Gehäuse 2 wird durch die umlaufende Nut 6 beschränkt, die einen Halt 11 für den Träger 4 ausbildet.
Bis auf die in Bild 3 gezeigte Drehlage wird der Winkel 4 durch das Gehäuse 2, das die Durchtrittsöffnung 5 mindestens zum Teil verdeckt, am Herausschieben aus dem Gelenkbolzen 1 verhindert. Die Endposition des Gelenkes, die die Einführposition bestimmt, befindet sich, wie aus Bild 3 ersichtlich, außerhalb des gewohnten Schwenkbereichs, da der Winkel 4 unter elastischer Biegebelastung gegen den Brillenrahmen geschwenkt werden muss.
Zur Entriegelung der Konsole 4 muss daher das Gelenk in die Endlage zum Einsetzen der Konsole 4 unter überwindung des Knickwiderstandes der Konsole 4 geschwenkt werden, um die Konsole 4 aus der Durchtrittsöffnung 5 des Gelenkbolzens 1 durch die Einstecköffnung 10 des Lagersitzes 2 in dieser Schwenklage entgegen der Einsteckrichtung 9 herausschieben zu können.
Der Gelenkbolzen 1 kann, wie aus Bild 2 ersichtlich, eine gegliederte Seitenfläche in Gestalt von radialen Vorsprüngen 12 haben, die nach dem gezeigten Konstruktionsbeispiel als Axialrippen ausgeführt werden können. Diese Erhöhungen 11 gewährleisten eine spielarme Montage des Scharnierstiftes 1 im Gehäuse 2, ohne einen Presssitz zu fürchten, der die Beweglichkeit des Scharniers beeinträchtigen würde.
Der Querschnitt der Ansichten 11 kann immer so ausgelegt werden, dass in der Kontaktfläche an der Innenwand des Lagers 2 eine federnde Deformation auftritt, die ein Verkleben des Gelenks verhindert. Durch die begrenzte lokale Auflage des Gelenkbolzens 1 an der Innenwand des Lagers 2 oberhalb der Aufständerungen 12 wird also der notwendige Toleranz-Ausgleich zur Aufrechterhaltung der gewünschten Beweglichkeit des Gelenks erreicht.