Hallo, ich hatte eine Fußoperation. Da ich einen steifen Zehen und einen starken Fuss habe, habe ich Schwierigkeiten, ein Schuhpaar zu suchen, in das beide Füsse passen. Jetzt habe ich ein Sachverständigengutachten erstellen und einen Rechtsanwalt hinzuziehen müssen, um eine Entschädigung zu erhalten. Als Privatversicherter tut die Krankenversicherung nichts gegen die verpfuschte Operation.
Für pflichtversicherte Personen werden die Sachverständigenkosten von der Krankenversicherung getragen und die Krankenkassen bemühen sich ebenfalls, ihre Spesen aus der Krankenversicherung der Spitäler zu beziehen. Als Sonderkosten habe ich die Aufwendungen beansprucht und das Steueramt hat sich geweigert, sie zu berücksichtigen. Besteht ein Ermessen, dass diese Aufwendungen anerkannt werden sollten? Der Krankenhausversicherer weigerte sich, mir die Rückerstattung zu gewähren, und ich muss nun über die Einreichung einer Beschwerde nachdenken.
Sie haben sich bereits an einen Rechtsanwalt gewandt, wenn ich Sie richtig verstehe.
Außerordentliche Belastbarkeit Invalidität - Erhöhte Reisekosten oder sogar der Umstieg auf ein Fahrzeug können abgezogen werden.
Außerordentliche Invaliditätsbelastung - Unter gewissen Voraussetzungen können Menschen mit Behinderungen erhöhte Reisekosten berechnen, d.h. mehr als die üblicherweise ausgewiesenen 30 Cents pro km. So können Sie z.B. auch den notwendigen Fahrzeugumbau als "außerordentliche Belastung" in Ihrer Steuermeldung nutzen. Im Einzelfall wurden die Umwandlungskosten nicht vollständig erfasst, da der Antragsteller einen Steuerfehler begangen hatte.
Außerordentliche Invaliditätsbelastung - Was kann von der Abgabe abgezogen werden? "Wegen der Kosten für die Unterstützung bei den üblichen und regelmässig anfallenden Tätigkeiten des Alltagsbetriebs, für die Betreuung und für den gestiegenen Wäschereibedarf können Schwerbehinderte einen Pauschalbetrag nach Abs. 3 anstelle einer Steuerermässigung nach 33 (Pauschalbetrag für Behinderte) unter den Bedingungen des Abs. 2 einfordern.
Auch alle anderen behindertenbezogenen Ausgaben wie Krankheitskosten und Reisekosten können als außerordentliche Belastungen betrachtet werden. Schwerbehinderte können daher prinzipiell zusätzlich zu diesen Pauschalbeträgen Fahrzeugkosten abziehen, wenn sie die entsprechenden Fakten vorlegen. Doch neben Reisen zu ärztlichen Leistungen und dergleichen gibt es auch die Chance, Kfz-Kosten in viel höherem Maße zu erstatten.
Wichtigste Voraussetzungen: Die Behinderungsart ist offiziell zu dokumentieren; bei Schwerbehinderten (Marke aG), Blind (Marke Bl) und Ohnmächtigen (Marke H) wird aus Gründen der Vereinfachung ein Kostenaufwand von bis zu 15.000 Kilometern (= 4.500 Euro) als sinnvoll erachtet; dazu gehören auch Erholungs-, Aufenthalts- und Besuchsreisen; diese können auch mitberücksichtigt werden, wenn sie nicht vom Schwerbehinderten selbst, sondern zum Beispiel von Schwerbehindertenkindern den Erziehungsberechtigten verursacht wurden und der Invaliditätspauschbetrag auf sie umgelegt wurde.
Aber auch darüberhinaus lassen sich beim Themenbereich Sonderlasthindernisse" weitere Aufwendungen abziehen, so die Jury des Finanzgerichts Hessens, wenn außergewöhnliche Umstände" vorlagen. Der Mann hatte im strittigen Jahr einen Schwerbehindertenpass mit den Noten D, aG, HF und der Einstufung in die Pflegeklasse I. Damit wurde bescheinigt, dass er während der Reise keinen Vibrationen wie z. B. durch Aufsetzen auf die hintere Achse des Fahrzeugs unterworfen wird.
Bei einer Kostenberechnung berechnete er (ohne Umbaukosten) die laufenden Kosten von 0,7764 €/km. Der Finanzgerichtshof hat nun entschieden, dass es unter diesen Bedingungen angebracht ist, die erhöhten Reisekosten zu erstatten. Im vorliegenden Falle ist dies jedoch aus steuerlichen Erwägungen gescheitert. "Außerordentliche Belastungen müssen in dem Jahr, in dem sie anfallen, vollständig in der Steuerklärung erfasst werden", sagt Dr. Bernhard Werner: "Sie können nicht auf mehrere Jahre verteilt werden.
Daher verbleibt er nach dem Urteil auf einem Teil seiner Auslagen: Die Auslagen: Die Kosten für die Auslagen werden von der Kommission getragen: Beispiel aus unserer Beratungspraxis: Die Mutter eines blinder und hilfloser Kinder ließ das neue Auto für knapp 6.500 EUR umrüsten. "Dies verdeutlicht, wie kompliziert es ist, Invaliditätskosten vollständig von der Besteuerung abzuziehen."