Sämtliche Angaben zu den ausserordentlichen Invaliditätskosten und den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Wie hoch sind die Belastungen für Behinderte? Im Falle einer physischen oder psychischen Behinderung mindern pauschale Beträge ohne Franchise das Einkünfte. Ein Steuerzahler oder ein Nutzer von Steuerp?ichtiger wird als arbeitsunfähig betrachtet, wenn der Invaliditätsgrad wenigstens 25-prozentig ist.
Dies kann auch durch einen Behindertenausweis oder eine Negativmeldung (mit Angabe des Invaliditätsgrades) nachgewiesen werden. Den Behindertenausweis stellt das BAG aus. Alleinverdienende oder solche, bei denen das Einkommen des (Ehe-)Partners 6.000 EUR nicht übersteigt, können auch Mehrkosten wegen einer Behinderung des (Ehe-)Partners einfordern.
Unregelmäßig entstehende Ausgaben für Hilfsgeräte - z.B. für Rollstühle, behindertengerechte Anpassung der Wohneinheit, Hörgeräte oder Blindgeräte - werden durch die Selbstbeteiligung mitberücksichtigt. Bei Invalidität können neben dem pauschalen Betrag auch die mit der Invalidität verbundenen Behandlungskosten ohne Abzug durch den Eigenanteil mitberechnet werden.
Es werden die Behandlungskosten berücksichtigt: Derjenige, der wegen seiner Behinderung ein eigenes Konto bei uns hat, kann für diesen Zweck die Pauschale für das Konto einfordern. Die Behinderung und die Ernährungsanforderung müssen in diesem Falle von der Behörde bestätigt werden. Die pauschalen Beträge können auch durch die tatsächlich entstandenen Invaliditätskosten ersetzt werden.
Für die Behauptung dieser Pauschale ist der Beweis der körperlichen Behinderung (Unzumutbarkeit der Benutzung des öffentlichen Verkehrs) erforderlich (z.B. Befreiung von der Kfz-Versicherungssteuer, Genehmigung nach 29b StVZO oder Behindertenausweis mit der Begründung, dass die Benutzung des öffentlichen Verkehrs unzumutbar ist). Für die Anpassung des Fahrzeugs an Behinderte können keine Ansprüche erhoben werden.
Der Zusatzaufwand kann nur in Form der Pauschale von 190 EUR pro Monat abgezogen werden. Was gilt für Invalidenrentner? Schwerbehinderte Rentner können diese Kapitalien entweder beim Steueramt oder unmittelbar bei ihrem Rentenversicherungsträger (ihrem Rentenzahlungsamt) einfordern. Die Heilungskosten sind prinzipiell vom kranken (Ehe-)Partner zu übernehmen, der kranke Mensch muss dabei ein steuerbefreites Mindesteinkommen von 11.000 ? haben.
Beim Vordruck E 30 können die behindertengerechten Auslagen des (Ehe-)Partners bereits bei der Rentenkasse geltend gemacht werden. Überblick über mögliche Zulagen für Behinderte: Reduziert um: