Spange, Pflege......: So können Mütter und Väter mehr Geld einsparen.
Prams, Toys und neue Sneakers - die neue Generation benötigt viel, und das macht sich bezahlt. Allerdings unterstützt der Freistaat die Familie durch das Steuergesetz. Ein Teil der anfallenden Gebühren kann beim Fiskus eingefordert werden. Kindgeld: Ein Elternteil hat bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr einen Kindergeldanspruch. Das erste und zweite Kind erhält 184 EUR pro Kind, das dritte Kind 190 EUR und jedes weitere Kind 215 EUR.
Ab 2012 haben auch alle volljährigen Kleinkinder bis zum 25. Lebensjahr während der Erstausbildung ein Anrecht auf Erziehungsgeld. "Es spielt nicht't matter how much income the child has," says Bernhard R. Lange from Vereinigte Lohnnsteuerhilfe in Neustadt a. d. W. I. S. A., Germany. Wenn das Kind mehr als 20 Arbeitsstunden arbeitete, bekamen die Erziehungsberechtigten kein Erziehungsgeld mehr.
Kinderzulage: Die Kinderzulage beträgt 3504 EUR pro Kind und Jahr und ist die Variante zum Kinderzulage. "Welche Förderung für Mütter und Väter billiger ist, prüft das Steueramt im Zuge der Veranlagung zur Einkommensteuer", erläutert Frau Dr. med. Nora SchmidtKesseler von der Steuerberaterkammer Deutschland. Bei gemeinsamer Beurteilung der Erziehungsberechtigten wird das Elterngeld zweimal angerechnet, wenn es sich um das natürliche Kind oder um ein Kind mit eigenem Kind handelt.
"Interessant ist, dass dies nun auch für registrierte Personengesellschaften gilt", sagt der Vize-Präsident des Hessischen Steuerberaterverbands, Herr Meier. Separat wohnende Lebenspartner, die das Kindergeld in Anspruch nehmen, können entscheiden, ob sie den Gesamtbetrag auf die einkommensstärkere Seite aufschlagen wollen, fügt der Bundesverband Deutscher Steuerberater an. Ein Ehepaar kann von seinem Steuerexperten berechnen, welche Sparte sinnvoll ist.
Pflegekosten: Ob Tagesstätte, Kita -Mutter oder Kinderbetreuerin - "bis zum Alter von 14 Jahren sind zwei Drittel der Pflegekosten für die Kleinen steuerlich abzugsfähig", sagt er. Allerdings können sie bis zu 4000 EUR pro Jahr verlangen. Ob Hausfrauen oder Hausmänner, Angestellte oder Selbständige - die anfallenden Gebühren sind abzugsfähig.
Nicht nur die Vollzeitpflegekosten können abgezogen werden, fügt er an. "Sie denken oft, man kann Großmutter und Großvater nicht abliefern, auch wenn sie nicht bezahlt werden." So können z. B. ehrenamtlich tätige Babysitter die Reisekosten erstatten, sofern sie dies nachweisen können. Zum Beispiel kann jeder, der sein Kind der Tochter seines Nachbarn anvertraut und dafür zahlt, auch das ganze noch abrechnen.
"Wenn das oft passiert, sollten die Mütter eine kleine Aufstellung der Einsätze machen." Weil die Kinder normalerweise kein Vermögen verdienen und keine eigenen Abgaben bezahlen müssen, konnten sie ohne zu zögern unterzeichnen. "Sind sie Teilzeitkräfte, können Kunden 20 Prozentpunkte ihrer Ausgaben abziehen - bis zu einem Höchstbetrag von 510 EUR im Jahr.
Bei sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern können sie auch bis zu 20 % verkaufen, höchstens bis zu 4.000 EUR. "Wenn die Haushaltshilfen in erster Linie für die Kinderbetreuung eingesetzt werden, können diese Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden.