Ich muss zugeben, dass ich von Googles Seite unter starker Verkürzung kopiert habe, wo ich unter "analog" auf einen Essay von Wolf-Dieter Roths vom 09.03.2005 mit der Headline "Analog - Analog - schi. de. ein. und der Titel "Hauptsache TV-Gucken wird illegal" stieß. Analoge ist ein griechisches Schlagwort. Das Wort für digitale Medien ist ein Leihwort aus dem Latein.
Der Begriff "Analogie" wird in unterschiedlichen Fachbereichen mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet, z.B. in der Redekunst, im Bereich der Soziologie, der Rechtswissenschaften, der Philosophie und der Linguistik, wodurch die Theorie der Analogien eine eigene ist. Analog- und Digitaluhren wurden für die Messung der Zeit konzipiert, der Abstand liegt vermutlich in der Zeitdarstellung. Analoguhren markieren die Zeit mit Hilfe von Händen, Digitaluhren mit Hilfe von Nummernreihen.
Dies bedeutet, dass analoge Taktgeber ähnlich sind. Zwar haben Sie in der Regel 2 Finger, aber die Zeiger haben die Analoguhren, wie bereits gezeigt. Da sie keine digitale Zeiterfassung kannte, können die beiden Leihwörter aus den Sprachen der Antike nicht weiterhelfen, übrigens waren die Analogaufzeichnungen der Sonnenuhr sehr zeitweilig.
Eine Zeit wird hier gedruckt, und zwar in digitaler Form. Die analogen Zeitaufnahmen fangen immer mit 1 an, also der ersten Sekunden, der ersten Minuten oder der ersten Stunden, sie gehen immer mit 12 zu Ende, in meiner Jugend gab es noch Uhrwerke mit der Anzeige, dass der Tag 24 Stunden hat. Oberhalb der 1 war die 13, oberhalb der 2 die 14 bis oberhalb der 12 die 24. Eine Zero weiß analog - nicht.
Sie fangen um 00.00 Uhr an und gehen um 24.00 Uhr zu Ende. Natürlich kann ein Anwalt so etwas nicht überwinden, ohne angestellt zu sein. Es ist anzunehmen, dass der digitale Zeitabschnitt "Tag" um 00:00 Uhr anfängt und um 24:00 Uhr aufhört. Wie Sie wissen, verfallen die Termine am Ende des Tags, an dem die Zeit abläuft.
Der Bundesgerichtshof stellt unter Hinweis auf ältere eigene Urteile (24.01. 2000 - 2R 268/98; 24.07. 2003 - 7R 8/03 ) und auf zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (Sammelband 52 S. 207 und 102 S. 295) fest, dass die Abgabefrist nur erfüllt ist, wenn die fristgerechte schriftliche Vorlage bis zum Fristablauf, d.h. bis 24.00 Uhr beim Bundesverfassungsgericht einlangt wurde.
Diese Geldbuße wird durch die Tatsache gerechtfertigt, dass die schriftliche Einreichung vor 00.00 Uhr des folgenden Tages eingehen muss. Da es zwischen heute Mitternacht und morgen Mitternacht keine zweite, nicht einmal eine sinnvolle zweite gibt, muss die zeitliche Begrenzung daher vor dem 23. März eingehalten werden.
"um die Einhaltung der Fristen zu dokumentieren). Das Aufnehmen um 23.59 Uhr kann viel heißen, z.B. fängt in diesem Augenblick die heutige Lastminute an zu rennen, bis heute sind es noch 60 Sek. oder die heutige Lastminute ist schon 59 Sek. lang, bis heute noch 1 Sek. oder eine beliebige Zeitspanne dazwischen.
Werden heute jedoch noch 60 Sek. oder weniger benötigt, ist es nicht möglich, heute auszulaufen. Aber kann eine heute endende Deadline auch schon verstrichen sein, wenn sie heute nicht verstrichen ist? Dies wird auch dadurch unterstützt, dass die Aufnahme um 00.00 Uhr wahrscheinlich nur bedeutet, dass morgen gerade erst begonnen wird, d.h. die einzige angefangene Stunde von morgen noch 60 Sek. vor sich hat.