Eine Befestigung (19) für Nasenpads (1) an einem Brillenrahmen, die einen Stegträger (21) enthält, wird empfohlen. Dieser ist an einem Ende (23) am Rahmen angebracht und hat ein Aufnahmeelement (27) für ein Formteil (3), das mit dem Nasenpolster (1) am anderen Ende (25) verbunden ist. Die Armatur (3) kann in das aufnehmende Teil (27) ein- und ausgeklinkt werden.
Es handelt sich um einen Halter für Nasenpads auf einem Brillenrahmen gemäß dem Gattungsbegriff 1. Es handelt sich um einen zweiteiligen Stegträger, bestehend aus einem Stegelement, das an einem Brillenrahmen befestigt werden kann, und einem am freien Ende angelöteten Aufnahmeträger. Stangenelement und Aufnahmeelement sind aus verschiedenen Materialien, wodurch das Stangenelement breiter ist als das Aufnahmeelement, so dass durch Biegen des Stangenelements eine Adaption der Stangenauflage an die Bugform des Baugruppenträgers möglich ist.
Als Nachteil erwies sich, dass es sehr schwer ist, eine Nasenauflage mit dem Montageteil zu montieren und dafür spezielle Werkzeuge vonnöten sind. Das Auswechseln der Nasenauflage erfordert daher die Rücksprache mit einem Optiker. Ein weiterer Nachteil des gewohnten Halters ist seine Wendigkeit und damit die Kostenintensität, da das Montageteil mit dem Stangenmaterial gelötet werden muss.
Um die für das Werkstoffmaterial des Stangenträgers bzw. des Aufnahmeteiles erforderlichen Materialeigenschaften zu erreichen, ist nach dem Lötprozess eine Wärmebehandlung (Alterung) des Stangenträgers vonnöten. Daher ist es Ziel der Entwicklung, einen Halter des oben erwähnten Typs so zu optimieren, dass die Montage eines Nasenpads mit dem Stegträger oder ein Wechsel des Nasenpads auf einfache und werkzeuglose Art und Weise möglich ist, vor allem ohne die Kunststoffverformung des Stegträgers oder das Anfasen des Brillegestells.
Um dieses Problem zu lösen, wird ein Halter mit den Eigenschaften von Anspruch 1 angeboten. Der Halter für Nasenpads besteht aus einem Stegträger, der an einem Ende am Rahmen angebracht ist und am anderen Ende eine Aufnahmevorrichtung, auch Clip-Box genannt, für ein mit dem Nasenkissen zusammenhängendes Teil hat. Der Beschlag und das Aufnahmeelement sind so konstruiert und aufeinander abgestimmt, dass der Beschlag in das Aufnahmeelement ein- und ausgeklinkt werden kann.
Durch diese Konstruktion ist kein zusätzliches Gerät erforderlich, um das Nasenpolster zu ersetzen oder an einem Rahmen zu befestigen, so dass der Träger das Nasenpolster selbst austauschen kann. Ein Konstruktionsbeispiel des Trägers wird bevorzugt, das dadurch gekennzeichnet ist, dass das Formteil aus wenigstens zwei Werkstoffen zusammengesetzt ist und dass das eine Werkstoff eine möglichst wesentlich größere Dehnbarkeit als das andere, zweite Werkstoff aufweist.
Der Beschlag wird in einer Ausführung aus Plastik hergestellt. Die höherelastische Folie wird bevorzugt in das Formteil aus zwei Kunststoffen mit geringerer Dehnung eingesetzt oder auf das Formteil aufgespritzt. In einem günstigen Konstruktionsbeispiel des Halters ist vorausgesetzt, dass die Armatur eine Ausnehmung hat, in die mindestens eine Rastung des Aufnahmeteiles ein- und ausgeklinkt werden kann, wobei das weiche Werkstoff der Armatur in dieser Ausnehmung und/oder im Raum dieser Ausnehmung liegt.
Das weiche Material kann aufgrund seiner Elastizität so komprimiert werden, dass das Verriegelungselement in die Aussparung eingesetzt oder aus der Aussparung entfernt werden kann, ohne dass das Verriegelungselement oder das Aufnahmeelement besonders biegsam oder federnd sein muss. So kann das Montageteil hochfeste Eigenschaften haben, ohne dass diese das problemlose Ein- und Auskuppeln der Armatur mit möglichst niedrigen Drücken beeinträchtigen.
Als Konstruktionsbeispiel wird ein Bügel verwendet, bei dem der Bügel aus Rundmaterial, speziell Drähten, gefertigt wird, die aus einem oder mehreren in der Glasindustrie geformten Werkstoffen wie Neusilber, Bronzen, z.B. Berylliumbronzen, Möbel, Edelstahl, Titan oder Titan-Legierungen bestehen. Der Stangenträger wird möglichst einteilig geformt, d.h. das aufnehmende Teil wird durch einfaches Umformen des offenen Ende des Rundmateriales erzeugt.
Durch diese Konstruktion kann gewährleistet werden, dass das runde Material zur Herstellung des Stangenträgers keiner Wärmebehandlung bedarf, sondern durch Abkantpressen, Tiefziehen und/oder Tiefziehen oder ähnliches hergestellt werden kann. Weiterhin wird ein Konstruktionsbeispiel des Halters vorgezogen, bei dem mindestens das Ende der aus rundem Material bestehende Stangenauflage zu flachem Material geformt wird.
Gefügeveränderungen erhöhen durch die bevorzugte Kaltumformung des Rundwerkstoffes die Belastbarkeit und reduzieren die Bruchdehnung (Kaltverfestigung), wodurch die Formveränderung des Rundwerkstoffes möglichst nur so groß ist, dass Rissbildungen zuverlässig verhindert werden können. Dies bedeutet, dass das runde Material eine verhältnismäßig geringe Stärke haben kann, da durch das Formen des offenen Endes des runden Materials zu einem Aufnahmeelement für das Formteil des Nasenpads die erwünschte Stärke sowie die Federkennwerte des Aufnahmeteils teilweise in der gewünschten Art und Weise erzeugt oder nachgestellt werden.
Ein besonderer Vorteil dabei ist, dass sich das möglichst flexible Rundmaterial sehr gut verformen lässt, so dass sich der Stegträger mit geringem Kraftaufwand leicht an die Nasswurzel oder die Nasenkontur des Trägers anpassen lässt. Aufgrund der Deformation und Verhärtung des Drahtes im Empfangsbereich kann auf eine thermische Behandlung des Stabträgers nach seiner mechanischen Bearbeitung gänzlich verzichtet werden.
Abschließend wird auch eine Art der Abstützung vorgezogen, bei der das Verriegelungselement ein Bogen ist, der durch eine Kerbe im Bereich der Wand des aufnehmenden Teils gegenüber der Kerbe entsteht. So entsteht durch das Einstanzen in die Wand des Behälters mit einem Stempel eine lochartige, vor allem sacklochartige Ausnehmung, deren Verriegelungselement durch die vorgegebene Verschiebung des Werkstoffes entsteht, der im verriegelten Zustand des Fittings in die im Fitting vorhandene Ausnehmung einrastet.
Dabei wird das aufnehmende Teil an seinem äußeren Umfang gequetscht, so dass sich an seiner äußeren Kante eine rinnenförmige Mulde ausbildet, deren Werkstoff durch die Kerbe/Druckstelle das Arretierelement auf der anderen der Mulde im Formteil zugekehrten Wandung ausbildet. Bild 1 bis 6 je eine Seiten- und eine Obenansicht eines Designbeispiels eines Nasenpads; Bild 9 je drei Darstellungen eines Designbeispiels eines Nasenpads.
Nasenauflagen und einem Halter in unterschiedlichen Sichten. Nasenpads, die im nachfolgenden Bild 1 bis 6 beschrieben werden, sind gleich und haben je ein Formteil, das in und aus einem aufnehmenden Teil eines Brillengestells, das mit einem Brillenrahmen verbunden werden kann und Teil einer Aufnahme für das Nasenpolster ist, eingeclipst werden kann.
Prinzipiell kann die Grösse und Gestalt des Fittings und des Nasenpads variiert werden, wodurch die Aussenkontur des Fittings bevorzugt an den aufnehmenden Teil des Stegträgers angepasst wird oder vice versa. Die Nasenpads sind generell bekannt, so dass im Nachfolgenden nur die Gestaltung der Armatur näher erläutert wird. Bild 1 stellt eine Seiten- (linke Abbildung) und eine Aufsicht (rechte Abbildung) eines ersten Beispiels eines Nasenpads 1, auch bekannt als Naseplättchen, dar, das aus Styropor (PVC), Zelluloseacetat (CA), Silizium, Titan oder ähnlichem zusammengesetzt ist.
Am Nasenpad 1 ist ein Formteil 3 mit rechteckiger Schachtelform angeschlossen. Der Beschlag 3 ragt über die seitliche Fläche 5 des Nasenpads 1, die der Kontaktfläche 7 des Nasenpads 1 an der Wurzel des Brilleträgers gegenübersteht. Das Nasenpolster 1, das hier gebogen ist, ist in Grösse und Gestalt variabel.
Im Beschlag 3 wird eine Aussparung 9 eingesetzt, die von zwei gegenüber liegenden Rillen 13 an den Seiten 11 des Beschlages 3 ausgeformt wird, von denen in Bild 1 nur eine Rille sichtbar ist. In diesem Konstruktionsbeispiel hat die Aussparung 9 eine weitere Rille 15 senkrecht zu den Rillen 13 in der Längskante 11, die sich von den Rillen 13, d.h. von der Längsseitenmitte, nach oben zu den oberen 17 der Armatur 3 ausdehnt.
wird die Rille 15 auf der oberen 17 der Armatur 3 durchbrochen. Bild 2 stellt eine Seiten- und eine Draufsicht eines weiteren Konstruktionsbeispiels des Nasenpolsters 1 dar, das sich von dem in Bild 1 beschriebenen Nasenpolster 1 nur dadurch unterscheidet, dass die rechtwinklig zur Längsausdehnung des Rechteckfittings 3 laufende Rille 15 durchgängig ist, also auf der oberen Seite 17 nicht durchbrochen ist und sich von einer der an den Seiten des Fittings 3 eingesetzten Rillen 13 zu der anderen ausdehnt.
Wie aus den Bildern 1 und 2 hervorgeht, sind die Rillen 13 in beiden Konstruktionsbeispielen des Nasenpads 1 in der Mittel der Längsseite 11 angebracht. Für das Konstruktionsbeispiel nach Bild 2 ist außerdem in der oberen Seitenmitte die Rille 15 vorgesehen.
Die dritte Ausführung des in Bild 3 gezeigten Nasenpads 1 weicht von der in Bild 2 gezeigten Ausführung vor allem dadurch ab, dass die Rille 15 in die Längsseite 11 und die obere 17 der Armatur 3 außer in der Bildmitte eingesetzt wird. Das heißt, die Rille 15 ist zur Hälfte der oberen 27 und die Längsseite 11 der Armatur 3 verschoben.
Bild 4 veranschaulicht eine Seiten- und eine Draufsicht eines vierten Beispiels des Na senpad 1, bei dem die in den Beschlag 3 eingebrachte Ausnehmung 9 ausschliesslich durch die Rillen 13 in den Seitenlängsseiten 11 des Beschlages 3 geformt wird. Die in den Bildern 1 bis 4 dargestellten Konstruktionsbeispiele des Nasenpads 1 haben die Gemeinsamkeit, dass das Formteil 3 aus zwei Werkstoffen zusammengesetzt ist, die in einer besonders präferierten Ausführung beide Kunststoffarten sind, von denen ein Werkstoff bevorzugt eine wesentlich größere Dehnbarkeit als der andere hat.
In den in den Bildern 1 bis 4 gezeigten Konstruktionsbeispielen wird der erste elastischere Werkstoff in die Rillen 13 und 15 eingesetzt, z.B. im Spritzguß. In einem Modell wird der elastischere Werkstoff nur in den Bereich der Rille 15 gespritzt, der sich von den Rillen 13 bis zu den oberen 17 der Armatur 3 ausdehnt.
Das Weichplastik, das an bestimmten Stellen auf das Formteil 3 aufgespritzt wird, kann somit bis zum Boden der entsprechenden Rille 13 reichen. Bild 5 enthält zwei Darstellungen eines weiteren Konstruktionsbeispiels des Nasenpads 1, das sich von dem in Bild 3 dargestellten Konstruktionsbeispiel nur dadurch abhebt, dass die Nuten 13 und 15 mit einem sehr weichem und hochelastischem Plastik ausgefüllt sind.
Auch der restliche Teil der Armatur 3 besteht bevorzugt aus einem härteren als der in die Rillen eingesetzte Plastik. Wahlweise ist es auch möglich, dass das Basismaterial der Armatur z.B. Titan oder eine Titan-Legierung ist, wodurch nur im Aussparungsbereich 9 der Weichkunststoff auf die Armatur aufgetragen/geformt wird.
Die in Bild 6 gezeigte Ausführung des Nasenpads 1 stimmt im Prinzip mit der in Bild 1 gezeigten Ausführung überein und hat daher zwei Rillen 13 an den Stirnseiten 11 des Formteils 3 und eine Rille 15, die senkrecht zu den in den Stirnseiten 11 eingelegten Rillen 13 verläuft.
Die Rillen 13 und der an den langen Seiten 11 der Armatur 3 eingesetzte Teil der Rille 15 sind, wie aus Bild 6 ersichtlich, komplett mit einem Weichplastik gefüllt. Nur der Teil der Rille 15, der in die obere 17 der Armatur 3 eingesetzt wird, ist nicht mit dem Weichkunststoff bestückt.
Bild 7 enthält drei Illustrationen eines ersten Beispiels eines Halters 19 für ein Nasenpolster 1 auf einem nicht wie in den vorherigen Bildern gezeigten Brillenrahmen. Der Bügel 19 besteht aus einem Stegträger 21, der aus rundem Material, speziell einem Drahtseil, besteht. Aus den beiden Seiten- und der Aufsicht des Websupports 21 ist er in einem Stück zu sehen.
Der Stegträger 21 kann an einem Ende 23 auf einem Brillenrahmen befestigt werden. Am anderen Ende des Stegträgers 21 befindet sich ein Stützteil 27, das hier in Gestalt eines Rechteckkastens geformt ist. Der Aufnahme-Teil 27 wird daher auch als Clip-Box oder Clip-Box genannt. Der rechteckige, von den Wandflächen des Aufnahmeteiles 27 umschlossene Freiraum ist in der Weite B2 und in der Höhe L1 im wesentlichen gleich groß oder grösser als die Weite B2 und die Weite L2 der vom Aufnahmeteil gehaltenen Armatur.
Ein Formteil eines Nasenpads kann somit in das Montageteil 27 eingesetzt werden, wie z.B. mit den Bildern 1 bis 6 beschrieben. Das runde Material oder der Drahtseil, aus dem die Stangenstütze 21 hergestellt ist, wird im Gebiet des Trägerteils 27 zu einem flächigen Material geformt, welches das verhältnismäßig weiche runde Material erstarren lässt.
Die Verfestigung des Materials durch Druck stellt die gewünschte Festigkeit und Federeigenschaft des aus diesem Gebiet durch Biegen hergestellten Aufnahmeteils her. Der Befestigungsteil 27 besteht aus zwei Rastelementen 29 und 29', die in der Aussparung 9 im Beschlag 3 des Nasenpads 1 ein- und ausgeklinkt werden können.
Der Stempel 33 wird in einen Sten-Wandbereich 35 des Aufnahmeteiles 27 und der Stempel 33' in einen zweiten, parallelen Wandungsbereich 37 des Aufnahmeteiles 27 so eingesetzt, dass die Ausbuchtungen 31, 31' einander zugewandt sind und in den von dem Aufnahmeteil 27 weitgehend abgeschlossenen freien Raum ragen, in den das Formteil 3 eines Nasenpads eingesetzt werden kann.
Die Wandfläche des Behälters ist an der Stelle, an der die Stanzlöcher durch die Sacklochstanzungen 33, 33' eingeführt werden, nicht verformt. Wird ein in Bild 3 und 5 beschriebenes Formteil eines Na senpad in das Befestigungsteil 27 eingesetzt, rasten die Verriegelungselemente 29 und 29' in den Ausschnitt 9 ein, in dem sich die Rillen 13 und 15 kreuzen.
Natürlich können die in Bild 1, 2, 4 und 6 gezeigten Konstruktionsbeispiele des Nasenpads auch am Montageteil eingerastet werden. In verriegeltem Zustand rasten die Verriegelungselemente 29 und 29' in die Rillen 13 an den langen Seiten 11 des Beschlages 3 des Nasenpads 1 ein, wobei die Matrize fest sitzt.
Ist die Beschlagslänge kleiner als die von den Wandflächen des Aufnahmeteiles 27 umschlossene Freiraumlänge L1, in die die Verriegelungselemente 29 und 29' hineinragen, kann der Beschlag auch im verriegelten Zustand längsverschiebbar sein. Die Wandflächen 36 und 36' des Aufnahmeteiles 27 verlaufen senkrecht oder im Wesentlichen rechtwinkelig zu den Wandflächen 35 und 37 und sind Anschläge.
Der Einbau oder Ersatz eines in das Befestigungsteil 27 eingeschnappten Nasenpads ist auf einfache Art und Weise ohne Werkzeug möglich. Aufgrund seiner elastischen Eigenschaft lässt sich das Befestigungsteil 27 so weit ausdehnen, dass die Verriegelungselemente 29, 29' mit verhältnismäßig kleinen Kräfte aus der Aussparung 9 gelöst werden können. In den Konstruktionsbeispielen der.... ist die notwendige Erweiterung der Dose, teilweise 27, um die in die Aussparung 9 eines Formteils eingeschnappten Verriegelungselemente 29 und 29' zu entnehmen, dargestellt.
Nasenpolster, bei denen ein weicher Werkstoff, bevorzugt ein biegsamer Werkstoff, in die Aussparung eingeführt wird, nicht so groß wie bei denen, bei denen das Werkstoff des Formteils wenigstens im Aussparungsbereich nur eine niedrige Dehnbarkeit besitzt. Der Stangenhalter 21 kann auf einfache und kostengünstige Art und Weise gefertigt werden, indem das verhältnismäßig weichere runde Gut im Einseitenbereich 25 zu flachem Gut geformt und dann durch Biegen des zu Flachgut verdichteten Rundmaterialquerschnitts das rechtwinklige Aufnahmerohr 27 erzeugt wird.
In die Wandflächen 35 und 37 können die Verriegelungselemente 29, 29' eingesetzt werden, bevor das Rundmaterial zu dem kastenförmigen Aufnahmeteil 27 gebogen wird. Bild 8 stellt zwei Seiten- und eine Draufsicht eines zweiten Beispiels einer Befestigung 19 für ein Nasenpolster dar.
Der Stangenhalter 21 aus einem verhältnismäßig weichem Drahtseil ist über seine gesamte Länge so geformt, dass zwei parallele Planflächen 39 und 41 entstehen. Wie in der Abb. 8 unten zu sehen ist, hat der Stegträger 21 einen zweiflachen Schnitt.
Die in Bild 8 gezeigte Stegauflage 21 ist nicht so komprimiert wie im Konstruktionsbeispiel der in Bild 7 gezeigten Stegauflage 21 Daher hat die Stegauflage 21 für das gleiche runde Material niedrigere Festigkeitswerte als die aus Bild 7 resultierende Stegauflage. Beide Konstruktionsbeispiele haben gemein, dass das als kleiner Kasten ausgebildete Bauteil 27 durch die Verformung des Rundmateriales zu Flachmaterial mindestens im Empfangsteilbereich in definierter Weise eingestellt werden kann.
Der in Bild 8 gezeigte Aufnahmekörper 27 hat zwei Verriegelungselemente 29, 29', die durch je eine Ausbuchtung 31 oder 31' geformt sind. Die Druckpunkte bilden an der Aussenseite des Aufnahmeteiles 27 rinnenförmige Mulden, wodurch das durch die Druckpunkte verlagerte Gut in dem vom Aufnahmeteil 27 eingeschlossenen Gut ausbildet wird.
In einer Designvariante der in den Bildern 7 und 8 gezeigten Ausführungsbeispiele der Stegauflage 21 ist festgelegt, dass die von den Wandflächen 35, 36, 36', 37 des Aufnahmeteiles 27 umschlossene Weite und Weite kleiner sind als die der Passung 3 des Nasenpads 1, so dass im verriegelten Zustand, d. h. wenn die Rastelemente 29, 29' in die Ausnehmung 9 der Passung 3 einrasten, das Nasenpads 1 im Aufnahmeteil 27 verfahrbar ist.
Dadurch ist es möglich, das Nasenpolster an die Wurzel des Trägers anzupassen. Bild 9 stellt ein weiteres Beispiel für ein Nasenpolster 1 und einen Halter 19 für das Nasenpolster im nicht verriegelten und verriegelten Zustand vor. Die Aussparung 9 des Formteils 3 setzt sich aus Rillen 13 zusammen, die in die Längsseite 11 des Formteils 3 eingesetzt werden und einen V-förmigen Querschnitt haben.
Auf den beiden Seiten der Armatur 3 ist je eine Materialansammlung 45 vorhanden, die aus einem Werkstoff mit einer höheren Dehnbarkeit als die des Grundwerkstoffes des Formteils 3 gebildet ist. Die Armatur 3 und die Materialansammlungen 45 sind bevorzugt aus je einem Werkstoff. Zur Verbindung des Nasenpads 1 mit dem Halter 19 wird das Formteil 3 des Nasenpads 3 in das kastenförmige Aufnahmerahmenteil 27 des Halters 19 gedrückt, bis die beiden durch Stanzlöcher 33 an der Aussenseite des Aufnahmerahmens 27 geformten Ausbuchtungen in die Ausnehmung 9 des Formteils 3 greifen.
Bei der Einpressung des Fittings in das Aufnahmestück durchlaufen die Verriegelungselemente 29, 29' die Materialansammlungen 45 Die Materialansammlungen 45 werden im verriegelten Zustand des Fittings mit dem Aufnahmestück 27 zwischen der entsprechenden Wand des Aufnahmestückes 27 und den Langseiten 11 des Formstückes 3 eingespannt, wie in der rechten untenstehenden Grafik zu sehen ist.
Zusammengefasst ist die Auf- und Abbau des mit dem Stegträger 21 gekoppelten Nasenpads 1 auf einfache Art und Weise werkzeuglos möglich und kann somit vom Träger selbst durchgeführt werden. Der Rastverbund zwischen diesen beiden Bauteilen wird durch Verriegelungselemente am aufnehmenden Teil 27, das wenigstens einen biegsamen Wandungsbereich und/oder einen aus einem biegsamen Werkstoff hat, und der Ausnehmung 9 im Formstück 3 des Nasenpads 1 hergestellt, in die der minimale Abstand einrastet.
Um sicherzustellen, dass auch ein Teil mit nur geringer Eigenelastizität werkzeuglos in die Armatur 3 eingesetzt und arretiert werden kann, wird bevorzugt eine Armatur 3 verwendet, die aus zwei Werkstoffen, bevorzugt zwei Kunststoffe, mit unterschiedlicher Eigenelastizität zusammengesetzt ist, von denen mindestens der im Bereich der Ausnehmung und/oder in der Ausnehmung bereitgestellte bzw. der die Ausnehmung 9 bildende Kunststoffe eine höhere Eigenelastizität hat.
Der aus einem Stück gefertigte Stangenhalter 21 aus einem runden Material besticht vor allem durch seine leichte und damit wirtschaftliche Verarbeitung.