Nach den §§ 8 bis 10 Telemediengesetz sind wir als Dienstanbieter jedoch nicht dazu verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten fremden Inhalte zu überwachen und nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Im Übrigen sind wir nicht dazu verpflichtet. 3. Bei Verträgen über die Vermietung von Hotelunterkünften sowie allen sonstigen Dienstleistungen der Firma Curzentrum Siemens AG & Co. srl.
KG (HealthTimeResort). Um- oder Untervermietung der zur Verfügung gestellten Räume sowie deren Verwendung zu anderen Zwecken als der Unterbringung bedarf der vorhergehenden ausdrücklichen Genehmigung des Gesprächspartners. 1 Bei Benutzung der Wasser- und Saunalandschaft, der GeundZeitReise oder des Fitnessstudios gelten die in den entsprechenden Räumen veröffentlichten Wohn- und Baderegeln.
2Die Inhalte der Hausordnung und der Baderegeln werden bei der Benutzung der Wasser- und Saunalandschaft, der GeundZeitReise und des Fitnessstudios Bestandteil des Vertrages. 1 ) Ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Gesundheitszentrum kommt nach den folgenden Bedingungen zu Stande, sofern die Räumlichkeiten, Zimmern, Räumen, Bereichen oder sonstigen Dienstleistungen durch das Gesundheitszentrum in Auftrag gegeben und versprochen wurden.
2 Dasselbe ist der Fall, wenn die Buchung in schriftlicher Form und durch den Mieter nochmals rückbestätigt wurde. 2 ) Vertragspartner ist das Unternehmen und der Mieter. 2 Hat ein Dritter für den Mieter eine Bestellung aufgegeben, ist der Mieter generell - für alle sich aus dem Mietvertrag ergebenden Verbindlichkeiten - als gesamtschuldnerisch haftbar. Die Reservierungsverpflichtung erlischt, wenn das Unternehmen eine Abschlagszahlung, Vorschusszahlung oder Sicherheit für die Buchung verlangt und die Buchung nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist bezahlt wird.
Stimmt die Buchungsbestätigung nicht mit dem Registrierungsinhalt überein, wird der Buchungsinhalt Bestandteil des Vertrages, es sei denn, der Kunde hat sofort, längstens jedoch mit der Entgegennahme der Dienstleistung, Widerspruch eingelegt.
1 Sind mehrere Teilnehmer, Reisegruppen, Seminar- und Tagungsveranstaltungen angemeldet, ist dem Gesundheitsresort die Teilnehmerzahl und ggf. eine Liste der Teilnehmer bis 3 Tage vor Anreise oder vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. 2 Die Weitergabe an Dritte ist nur mit Genehmigung von GesundZeitResort gestattet. Die Aufrechnung, Minderung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Mieter ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.
In diesem Fall ist das Gesetz über den Zugang des Gastes zu den Räumlichkeiten des GesundZeitResortes, der durch mündlichen oder schriftlichen Bescheid vom Reisevertrag zurücktritt, befugt, die reservierten Räume an andere Personen zu vergeben.
Im Übrigen ist das Unternehmen aus objektiv gerechtfertigten Gründen zum außerordentlichen Rücktritt vom Kaufvertrag befugt. 2 Dies ist besonders dann der Fall, wenn: a) Fälle höherer Gewalt, Aufruhr oder sonstige Ereignisse, die das Gesundheitsresort nicht zu vertreten hat, die die Vertragserfüllung verunmöglichen, b) die Buchung von Zimmern mit irreführenden oder falschen Angaben über wesentliche Sachverhalte, z.B. in der Person oder dem Verwendungszweck des Gasts, d) der Gastbenutzer die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu einem anderen als dem verabredeten Verwendungszweck oder die Untervermietung ohne Genehmigung ( 1 Abs. 2) vornimmt.
Gleiches trifft zu, wenn ein Organisator ohne Genehmigung des Gesprächspartners in einer Zeitung inseriert, die als Aufforderung zu einem Vorstellungsgespräch oder Verkaufsveranstaltung dient. 2 In diesen FÃ?llen hat das Unternehmen auch im Falle einer KÃ?ndigung ein Anrecht auf die vereinbarten VergÃ?tungen. 1 Bei einer geplanten Abfahrt nach 11:00 Uhr sollte der Mieter die Rezeption informieren.
2Spätere Abfahrten sind nur mit Genehmigung des Gesundheitsresorts möglich. 3Für Abfahrten zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr (late check-out) hat der Mieter eine Pauschale von 30,00 Euro zu entrichten. 1 ) Das HealthTimeResort ist zur Bereithaltung der vom Mieter reservierten Räume und zur Erbringung der vertraglich festgelegten Dienstleistungen verpflichtet. b) Das HealthTimeResort ist berechtigt, die Buchung zu verweigern. 2 Der Vertragsumfang der Dienstleistungen des Gesundheitsresorts resultiert aus den Angaben im Prospekt oder den abgeschlossenen Absprachen.
1Bei Vollverpflegung und Verpflegung am ersten Tag des Aufenthaltes enden die Leistungen des HealthTimeResort mit dem Frühstuck am Tag der Abreise, ansonsten mit dem Mittagsessen. Bei Nichtinanspruchnahme einer Mahlzeit hat der Mieter weder Anrecht auf Rückerstattung, auch nicht zeitanteilig, noch auf Ermäßigung.
2 Ändert sich der anzuwendende Umsatzsteuersatz während der Vertragslaufzeit, ist das Unternehmen zur Anpassung der Tarife an den neuen Umsatzsteuersatz ermächtigt. Bei der Zimmerbereitstellung und den von ihm in Anspruch zu nehmenden Zusatzleistungen ist der Mieter zur Zahlung der jeweils gültigen bzw. vertraglich festgelegten Gebühren des Gastzentrums verpflichtet. 2 Dies betrifft auch die Kosten des Gesprächs mit vom Mieter vermittelten Dritten.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Tagen kann das HealthTimeResort eine Zwischenabrechnung ausstellen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Gastes kann das Gesetz mit Wirkung für die Zukunft vom Vertrag zurücktreten.
Ein vorzeitiger Abbruch des Aufenthaltes führt dennoch zur Bezahlung der Restvergütung, es sei denn, er beweist, dass das Gesetz über die Untervermietung eine entsprechende Untervermietung unterlässt. Der Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Gasts ist der Ort des Sitzes des GesundZeitResorts. 2 Dies ist auch dann der Fall, wenn dem Mieter die Bezahlung gutgeschrieben wurde.
2 Die Kündigung wird erst an dem Tag des Eingangs beim HealthTimeResort gültig. 3 Das Gesundheitsresort ist bestrebt, ungenutzte Räume und Einrichtungen an andere Personen zu verpachten oder zu übertragen. buchung von Räumen, Unterkünften oder Vereinbarungen ist nach Maßgabe der Erreichbarkeit möglich, wenn der Zeitraum zwischen dem ursprünglich festgelegten und dem neuen Reisedatum 6 Monaten nicht überschreitet und die jeweilige Umbuchung in schriftlicher Form durch das Gesundheitsresort erfolgt ist.
5Reservierungen können nur über das Gesundheitsresort vorgenommen werden. In den Fällen, in denen die Erbringung der Leistungen durch Streik oder höhere Gewalt verhindert wird, übernimmt das Unternehmen keine Haftung gegenüber dem Mieter oder dem Auftraggeber.
2 In solchen F?llen ist das Gesundheitsresort bestrebt, gleichwertige Dienstleistungen anderweitig zu beschaffen. bürgerlichen Gesetzbuchs (bis zum 100-fachen des Raumpreises, höchstens 300.000 EUR); für Gelder und Werte gemäß 702BGB allerdings nur bis zu 800,00 Euro, es sei denn, das Gesetz oder seine Mitarbeiter sind schuldhaft, oder die Werte oder das Vermögen wurden dem Gesetzgeber zur Verwahrung gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung übergeben.
2Das HealthTimeResort ist nicht haftbar. 1 Das HealthTimeResort ist für seine vertraglichen Pflichten verantwortlich. Der Verjährungszeitraum für alle Forderungen des Gasts ist sechs Monaten, es sei denn, das Gesetz über die Verjährung beruht auf vorsätzlichem Handeln oder auf zwingenden, unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften.
2 Diese Haftungsbegrenzung und Kurzverjährung gilt auch zugunsten des Gesundheitsministeriums bei Pflichtverletzungen im Rahmen der Auftragsanbahnung und bei positiven Vertragsverletzungen. Bei einem rechtmäßigen Widerruf des HealthTimeResort steht dem Mieter kein Schadenersatzanspruch zu. In den Hotelzimmern und den Aufenthaltsräumen des HealthTimeResorts (z.B. Gaststätte, Kneipe, Sauna, etc.) dürfen keine Haustiere mitgebracht werden.
2 Der Mieter kann daraus keinerlei Ansprüche ableiten. Bei einer unentgeltlichen Überführung des Gasts durch die Firma GesundZeitResort ist die Haftpflicht nach der Fahrzeugversicherung für Personenschäden und Vermögensschäden beschränkt. Bei einseitiger Änderung oder Ergänzung des Vertrages oder dieser Bedingungen durch den Mieter sind diese ungültig. Abweichende Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung des GesundZeitResorts rechtswirksam.
2 Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis und seiner Durchführung ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird, soweit rechtlich möglich, der Standort des Gesundheitsresorts als vereinbart erachtet. Der ausschließliche Gerichtstand - auch für Schecks und Umtauschstreitigkeiten - ist der Geschäftssitz des Unternehmens GesundZeitResort im Kaufmann. 2Erfüllt ein Vertragspartei die Anforderungen des 38 Abs. 2 BGB und hat keinen allgemeinen Gerichtstand in Deutschland, so ist der Geschäftssitz des GZR Gerichtstands.
1 ) Diese Hausordnung gilt für alle in der Wasser- und Saunalandschaft, der GeundZeitReise, dem Fitness-Studio und anderen Anlagen (einschließlich aller Außenanlagen) der Firma Curzentrum Siemens AG & Co. Kommanditgesellschaft (nachfolgend: GesundZeitResort) ist bindend. 2Bei Eintritt in eine der oben aufgeführten Anlagen des Gesundheitsresorts, Lösen eines Eintrags oder Übergeben eines Schlüssels (Schrankschlüssel mit Speichermedium für die im Gesundheitsresort genutzten Leistungen) akzeptiert jeder Gast die Hausordnung und die Bäderordnung.
3 Ziel der Hausordnung und der Baderegeln ist es, jedem Besucher ein Maximum an Ruhe, Gelassenheit und Spass zu bieten.
Wenn Sie an einer fortschreitenden Leber- und Nierenerkrankung, allen Arten von Herzversagen (Herzinsuffizienz) oder anderen Problemen mit dem Herzen und/oder dem Kreislauf oder Bronchialasthma (eingeschränkte Lungenfunktion) erkrankt sind, sollten Sie immer einen Facharzt aufsuchen, bevor Sie die Anlagen benutzen - insbesondere die Sauna. 5 Darüberhinaus sind nur die nachfolgenden Personengruppen berechtigt, die Wasser- und Saunalandschaft und den HealthTime Trip zusammen mit einer entsprechenden Begleitung zu nutzen: a) Menschen, die unter Krampfanfällen, Ohnmacht oder Epilepsie erkrankt sind, c) Menschen, die sich aufgrund von körperlichen oder geistigen Behinderungen nicht gefahrlos fortbewegen können oder die sich selbst oder andere Menschengefährdend sind.
6 Über die Eignung der begleitenden Personen entscheiden die Mitarbeiter des HealthTimeResort. a) Für die Aufnahme von Kleinkindern unter 12 Jahren ist der Eintritt in die Erlebniswelt Wasser nur in Anwesenheit einer entsprechenden und verantwortungsbewussten Persönlichkeit erlaubt. b) Für Kleinkinder unter 16 Jahren ist der Eintritt in die Saunalandschaft und das HealthTimeTravel nicht erlaubt.
2 Die Mitarbeiter von HealthTimeResort entscheiden über die Eignung der Begleiter. Aus Sicherheitsgründen werden einige Gebiete der HealthTimeResorts mit einer Kamera überwacht. Die Belegschaft oder sonstige Vertreter des GeZeitResorts nehmen das Domizilrecht wahr. 2Instruktionen des Pflegepersonals oder anderer Vertreter des HealthTimeResorts sind zu befolgen. 3Gästen, die gegen die Hausordnung und die Badevorschriften verstossen, kann der vorübergehende oder dauerhafte Verbleib in den einzelnen Räumlichkeiten des HealthTimeResorts unterbleiben.
und Tiefgaragenregelung gelten als Vertragsbestandteil der Hausordnung und der Baderegelung des Gesundheitsresorts GesundZeitResort. In den Räumlichkeiten des HealthTimeResort werden die Zeiten von der Direktion festgelegt und an einem schwarzen Brett bekannt gegeben. 2Dienstleistungen finden Sie in den Publikationen des Gesundheitsresorts, vor allem auf dem entsprechenden Schwarzen Brett oder der Internetseite oder den Flugblättern.
3 Insbesondere können die Betriebszeiten aufgrund von Betriebsstörungen, Baumaßnahmen oder Sanierungen gekürzt oder die Benutzung der entsprechenden Anlagen partiell beschränkt werden. 2 Um die Sperrzeiten einzuhalten, muss jeder Mieter seine individuellen Wechselzeiten für die Benutzung der Umkleideräume und Sanitäreinrichtungen berücksichtigen. 3 Die Badedauer in der Erlebniswelt und die Möglichkeit, die Saunalandschaft und das HealthTimeTravel zu nutzen, enden 30 min vor Betriebsschluss; zu diesem Termin müssen diese Flächen belassen werden.
1 ) Für die Nutzung der Anlagen des Gesundheitsresorts werden die Gebühren nach den geltenden Preisen berechnet. 2 Die aktuellen Preise finden Sie in den Publikationen des Gesundheitsresorts, vor allem auf dem entsprechenden Schwarzen Brett oder der Internetseite oder den Flugblättern. 4Überschreitet der Mieter die Bade- und Benutzungszeiten, ist eine angemessene Zuzahlung nach dem jeweilig geltenden Preis zu entrichten.
1 Mit der Freigabe der Servicegebühr (Eintritt) bekommt jeder Besucher einen Transponder/Schrankschlüssel, der von den Kassen ausgestellt wird und für die Nutzung der einzelnen Anlagen und den unbaren Zahlungsvorgang benötigt wird. Ein Gutschein für Dienstleistungen des Gesundheitsresorts ist unbefristet gültig. 2 Der Wert des Gutscheins zum Kaufzeitpunkt kann zum Kauf jeder anderen Dienstleistung oder Ware im HealthTimeResort verwendet werden.
1 ) Mit dem Transponder/Schrankschlüssel kann der Eintrittspreis für unbezahlte Flächen (z.B. Saunalandschaft, GesundZeitReise) automatisch gebucht und an den Gastronomie-Kassen oder bei Nutzung anderer Leistungen bezahlt werden. 1 Das Heilwasser enthält aktive Substanzen, die auf den Körper einwirken. 3Bürstenmassage darf aus Hygienegründen in der Wasser- und Saunalandschaft oder während des HealthTimeTravel nicht angewendet werden.
In den Feuchtbereichen der Wasserwelten und der GestundZeitReise ist der Besuch nur in normaler Badekleidung erlaubt. 3 In der Wasser- und Saunalandschaft, der GeundZeitReise und allen dazugehörigen Gästebereichen müssen rutschfeste Badesohlen getragen werden. 4 Die Saunalandschaft einschließlich der Außensauna ist ein Nacktbereich, der nur ohne Kleidung genutzt werden darf.
5 Die Saunalandschaft sieht sich jedoch nicht als Institution der FKK-Kultur. 6 Nach Abschluss des Thermen- oder Saunabads, einschließlich der notwendigen Abkühlphase, muss der Kunde in der Saunalandschaft einen Morgenmantel oder ein Badetuch anziehen. 2Mit Ausnahmen der Gastronomiebereiche dürfen Glasbehälter und Objekte nicht in den Anlagen der Wasser- und Saunalandschaft, der GeundZeitReise und im Außenbereich verwendet werden.
In der Rezeption sind die Besucher des Fitness-Studios dazu angehalten, sich mit ihrer Mitgliedskarte oder ihrem Tageseintritt als berechtigte Personen auszuweisen. 2Schulungen sind nur nach Voranweisung und unter Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich. 4 Die Übernachtungsgäste sind dazu angehalten, geeignete Trainingskleidung und gepflegte Turnschuhe zu verwenden. und Gebrauchsgegenständen des HealthTimeResort sind sorgfältig zu pflegen.
Sie haben sich so zu benehmen, dass Unbedenklichkeit, Ordnung und Reinheit des HealthTimeResorts nicht beeinträchtigt werden. 3 Jeder Teilnehmer muss sich so benehmen, dass sich kein anderer Teilnehmer von ihm sauer wird. 2Weiter ist es zu vermeiden, auf den Schwimmbad-Überdachungen zu laufen sowie an den Eingangsleitern, Geländer oder anderen Pflanzenteilen gymnastisch herumzulaufen oder von diesen ins Meer zu hüpfen.
In der Saunalandschaft und in den ganzen Bade- und Ruhezonen der entsprechenden Anlagen ist dem Bedürfnis der Besucher nach Ruhe Rechnung zu tragen. 2 Insbesondere die Nutzung von Handys, Instrumenten, Radio- oder Fernsehgeräten und die Generierung anderer Störgeräusche ist in der Saunalandschaft oder in allen Bade- und Ruhezonen nicht gestattet.
4 Der Mieter hat dem Personal des HealthTimeResort jede Verunreinigung sofort zu melden. 4. In den Räumlichkeiten der Erlebniswelt, der Sauna und der GeundZeitReise sind darüber hinaus Foto- und Filmaufnahmen nicht gestattet. 2Grundsätzlich muss der Alkoholkonsum auf ein akzeptables Niveau beschränkt werden; die Nutzung der Saunalandschaft unter dem Einfluss von Spiritus ist verboten.
3 Das Gesundheitsresort hat das Recht, die Ausgabe von Alkohol ischen Getränke pro Person zu beschränken und den weiteren Verzehr durch alkoholisierte Personen zu unterlassen. Aufgefundene Artikel sind an die Mitarbeiter des HealthTimeResort zurückzugeben. Die Benützung der oben aufgeführten Anlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, ungeachtet der Pflicht des HealthTimeResort, alle Anlagen in verkehrssicherem Zustand beizubehalten.
2Der vorübergehende Verlust einzelner Anlagen und Leistungen berechtigt nicht zu einer Herabsetzung oder Erstattung des bezahlten Eintrittsgeldes oder eines Teilbetrages. 3 Insbesondere können keine Forderungen gegen das Gesundheitsresort wegen der Arbeitszeitverkürzung aufgrund von Betriebsstörungen, Bauarbeiten oder Renovierungsarbeiten vorgebracht werden. 4Wenn die Räumlichkeiten des Gesundheitsresorts aufgrund von Bild- und Filmaufzeichnungen, Events oder Kursangeboten nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, entsteht kein Erstattungsanspruch.
2Wenn Sitz- oder Liegeplätze entgegen 5 (5) (5) zu diesem Zweck belegt sind und Objekte gelagert werden, können sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsresorts entnommen werden. 2 Für Beschädigungen, vor allem an Brille, Uhr, Schmuck, Bademode und anderen Sachen, die der Mieter mit sich trägt, wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Vollständigkeit der Angaben gegeben. 1 Das Gesundheitsresort ersetzt keine von Besuchern verlorenen Daten.
2Das GesetzZeitResort übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Besuchers bei der Nutzung der Schränke und Tresore (Verlust der beiliegenden Gegenstände) entstehen. 1 Das Gesundheitsresort ist nicht haftbar für den Untergang oder die Zerstörung von Wertgegenständen, Geld, Kleidung oder anderen Sachen, die sich im Eigentum des Besuchers befanden.
3 Das Gesundheitsresort ist nur für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schadenersatzansprüche der Gesellschaft, ihrer rechtlichen Vertretungen oder Verrichtungsgehilfen verantwortlich. 6 Die oben genannten Haftungsbegrenzungen betreffen auch die Pflichtverletzung der rechtlichen Vertretungen oder Verrichtungsgehilfen des Gesundheitsresorts. Wenn durch unsachgemäße oder unsachgemäße Nutzung ( 5 Abs. 1) Anlagen des GeZeitResorts geschädigt werden oder vermietete oder geliehene Sachen abhanden kommen, trägt der Mieter den daraus resultierenden Sachschaden.
2 Bei einer vorsätzlichen und absichtlichen Verunreinigung durch den Mieter wird eine Reinigungsgebühr von 30,00 Euro erhoben. Wenn der Alkoholkonsum das nach 5 (8) gerechtfertigte Niveau überschreitet und dies zu einer Eigen- oder Fremdgefahr oder einer Unterbrechung des Badeablaufs führt, ist das Gesundheitsresort befugt, den Besucher - ohne Erstattung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Eintritte - an die Anlage zu verwiesen.
Bei Transponderverlusten von Schränken und Schränken hat der Mieter 10,00 EUR als Schadenersatz zu erstatten. 2 Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass dem HealthTimeResort kein oder ein niedrigerer Schadensumfang erwachsen ist. 3 Der Kunde ist bis zur Schadensmeldung unter Nennung der Transpondernummer oder des Rechnungsdokuments zur Zahlung aller Kosten für den verloren gegangenen Transport von Waren und Leistungen verpflichtet. 3.
4 Kann die Transpondernummer nicht angezeigt oder festgestellt werden, ist der Kunde dazu angehalten, die Einträge auf dem verloren gegangenen Transporter für den Kauf von Waren oder Leistungen zu bezahlen und eine Sicherheitsleistung in gleicher Höhe zu erbringen: a) für Minderjährige unter 3 Jahren - 0,00 Euro, b) für Minderjährige unter 6 Jahren - 10,00 Euro, d) für andere Personen - 100,00 Euro.
Bei vorübergehendem oder dauerhaftem Aufenthaltsverbot in den einzelnen Räumlichkeiten des Gesundheitsresorts aufgrund eines Verstosses gegen die Hausordnung und die Badevorschriften oder wenn die Direktion oder deren Vertreter ein Verbot erlassen haben (§ 1 Abs. 5), wird der Eintrittspreis nicht erstattet. Kommanditgesellschaft (GesundZeitResort) als Eigentümer und Pächter einen Pachtvertrag über einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeugs.
3Die Gesellschaft für Zeitarbeit nimmt für die vom Vermieter mitgebrachten Gegenstände keine Aufbewahrungs- oder besonderen Sorgfaltspflichten wahr. Die Tiefgaragen- und Hotelstellplätze sind nur für Übernachtungsgäste des Gesundheitsresorts reserviert. Den Tagesbesuchern der Wasser- und Saunalandschaft, der GeundZeitReise und des Fitness-Studios werden Parkgebühren angerechnet bzw. wiedererstattet. Wenn zwei Parkplätze genutzt werden, ist das Gesetz liche Parkhaus befugt, die Doppelten oder, wenn mehrere Parkplätze genutzt werden, die Parkgebühren für die tatsächliche Zahl der genutzten Parkplätze zu berechnen.
1 ) Der Leasingnehmer ist dazu angehalten, sein Auto auf den gekennzeichneten Parkplätzen innerhalb der gekennzeichneten Markierungen so abzustellen, dass eine unbehinderte Ein- und Ausfahrt auch auf den angrenzenden Parkplätzen möglich ist. 2Verletzt der Vermieter diese Pflicht, ist das Gesetz über das geparkte Auto auf Rechnung und Risiko des Vermieters befugt, das geparkte Auto an die vorgesehene Stelle zu bringen.
2 Bei Fahrzeugen mit undichten Tanks, Motoren, Vergasern oder sonstigen Undichtigkeiten im Kraftstoffsystem ist das Unternehmen dazu befugt, das Fahrzeug auf Rechnung und Risiko des Fahrzeugbesitzers ausbauen zu lassen. 2. 3 Das GesetzZeitResort ist befugt, Kraftfahrzeuge ohne Nummernschild nach der maximalen Parkdauer zu verkaufen oder zu ersteigern. Das Ausparken von Fahrzeugen, die über die maximal erlaubte Parkdauer hinausgehen, kann auf Rechnung und Risiko des Fahrzeugbesitzers aus dem HealthTimeResort erfolgen.
Bei zwingenden betrieblichen Erfordernissen und wenn der Vermieter nicht frühzeitig erkannt und informiert werden kann, ist das Unternehmen befugt, geparkte Kraftfahrzeuge zu verlegen. 2Verletzt der Leasingnehmer diese Pflicht, ist das Unternehmen dazu befugt, dem Verschmutzer die Reparaturkosten in Rechnung zu stellen. 2. 1 ) Das Gesundheitsresort ist nur für von seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Sachschäden haftbar.
2 Die Verantwortlichkeit des Gesundheitsresorts ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln begrenzt, es sei denn, das Gesundheitsresort haften bei Verletzungen von Leib, Leben und/oder Seele uneingeschränkt. In diesem Fall ist der Leasingnehmer dazu angehalten, etwaige Beschädigungen umgehend binnen 3 Arbeitstagen zu melden. 2 Offensichtliche Beschädigungen sind dem Gesundheitsresort vor der Ausfahrt zu melden.
Die Vermieterin ist nicht dazu angehalten, die Stellplätze und die Zufahrt zur Garage vollständig von Schneefall und Vereisung zu säubern. 4 Bei anhaltendem Schneefall ist der Hausherr nicht zur ständigen Reinigung des Grundstücks gezwungen. 6 Der Leasinggeber ist nur haftbar, wenn alle angemessenen Maßnahmen zumutbar sind. Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen sind ausgeschlossen. (4) Das Unternehmen ist nicht haftbar für Schadensfälle, für die andere Nutzer oder Dritte allein verantwortlich sind.
3 Das GesetzZeitResort ist nicht haftbar für Beschädigungen, die durch den Ausfall des Fahrzeugs durch Einbruch, Beschädigung, Zerstörung oder Beschädigung von Objekten am oder aus dem Fahrzeuginneren erwachsen. 1 ) Der Leasingnehmer ist für alle von ihm, seinen Mitarbeitern, seinen Vertretern oder seinen Begleitern dem Leasinggeber oder Dritten verschuldeten Schadenersatzansprüche haftbar.
Im Übrigen ist er für die schuldhafte Verunreinigung des Stellplatzes oder des Garagengeländes und seiner Nebenbereiche verantwortlich. 1 Das Rückbehaltungsrecht steht dem Vermieter wegen seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis (einschließlich eventueller Schadensersatzansprüche) und dem gesetzlichen Rückbehalt an dem ausgemusterten Fahrzeug des Vermieters zu.
5Ist die Identität des Leasingnehmers nicht binnen eines Jahres nach der Realisierung bekannt, fließt der Verwertungserlös dem Unternehmen zu.