Arztbesuche, Bewegungstherapien, Medikamente usw. - in einigen Ländern übernimmt die Krankenkasse nur einen Teil der entstandenen Behandlungskosten. Als außerordentliche Last können die medizinischen Aufwendungen, auf denen Sie als Versicherte weiterhin Platz nehmen, von der Abgabe abgezogen werden. Doch Vorsicht: Das Steueramt kennt nur die direkten medizinischen Auslagen. Dies sind medizinische Behandlungskosten, die Ihnen anfallen, um eine Erkrankung zu heilen oder ihre Auswirkungen zu lindern.
Im Regelfall können Sie keine Kosten für die Krankheitsprävention abziehen. Wenn Sie als Steuerpflichtiger in Ihrer Steuererklärung Sonderbelastungen erfassen, müssen Sie mit einer Beschränkung leben: Die Funktionsweise wird Ihnen in unserem Beitrag zum Themenbereich Sonderlasten mit grafischen Informationen auf einen Blick erörtert.
Kurzum: Das Steueramt geht davon aus, dass für eine einzelne Einzelperson die höheren Behandlungskosten angemessen sind als beispielsweise für eine Zweikinderfamilie. Egal ob Ärztin oder Heilpraktikerin - wenn die betreuende Person zur ärztlichen Behandlung aufgenommen wird, sehen die Steuerbeamten die Ausgaben als außerordentliche Last an. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihre Arztkosten auf S. 3 eingeben.
Die ausgewiesenen Aufwendungen umfassen z. B. Ihre Aufwendungen - einschließlich Selbstbeteiligungen - für: Sie können auch Aufwendungen für verordnete Medikamente, wie z. B. Medikamente gegen Depressionen oder Allergien, als medizinische Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung erfassen. Wenn Sie als Versicherter einer GKV oft Selbstbehalte für Behandlung und Medikamente zahlen müssen, können Sie davon befreit werden, wenn zwei Prozentpunkte Ihres Bruttojahreseinkommens übersteigen.
Ein Prozentsatz ist auch für Chroniker gültig. Sie können die Befreiung von der Zuzahlung bei Ihrer Krankenversicherung beantrag. Diejenigen, die an Alkohol-, Drogen- oder Glücksspielabhängigkeit leiden, können die Erholungskosten in Abzug bringen. Gleiches trifft auf die Einstellung des Rauchens zu. Dies bedeutet: Wenn Sie ein ärztliches Rezept haben, können Sie die Ausgaben für Nikotinflecken in Ihrer Steuererklärung als medizinische Ausgaben ausweisen.
Natürlich kann die Anschaffung der suchterzeugenden Stoffe selbst, also die Ausgabe von Alkoholika, Koks oder Tabakwaren, nicht für steuerliche Zwecke beansprucht werden. Das Gleiche trifft auf die überhöhten Verpflegungskosten bei Binge-Essen oder die Kosten für den Casinobesuch zu, auch wenn die Abhängigkeit medizinisch nachweisbar ist. Kranken und Menschen mit Behinderungen benötigen oft ärztliche Hilfe, um ihr tägliches Leben zu erleichtern.
In der Steuergesetzgebung werden diese Objekte als "Hilfsmittel im engen Sinne" bezeichnet. Sie können die anfallenden Gebühren als Sonderbelastung in Ihrer Steuererklärung erfassen. Sie können diese Behandlungskosten nur dann als außerordentliche Last abziehen, wenn die ärztliche Notlage durch eine Bescheinigung des Gesundheitsbeauftragten oder des Sanitätsdienstes nachweisen kann. Besonders bei chronischen Erkrankungen, wie z.B. Diabetikern, sind regelmäßige Arzneimittel erforderlich.
In der Steuererklärung können die diesbezüglichen Gebühren natürlich angegeben werden. Daraus ergibt sich ein weiterer Steuervorteil: die Behindertenpauschale. Wenn Sie zu einem Hausarzt, Psychotherapeuten oder Nichtmediziner gehen oder sich zu einer Therapie - z.B. Physiotherapie - aufmachen, können Sie die Reisekosten auch als Heilungskosten in Ihrer Steuererklärung erfassen.
Beispielhaft sei hier unser Beitrag Abzug der Krankentransportkosten von der Mehrwertsteuer genannt. Sie können auch während eines ärztlich erforderlichen Krankenhausaufenthaltes oder Fachklinikaufenthaltes vom Finanzamt einbehalten werden. Jedoch nur, wenn die medizinischen Behandlungskosten nicht von einem Dritten - zum Beispiel der Krankenversicherung - übernommen werden.
Preise für Früchte, Tageszeitungen und Magazine etc. Wenn Sie während Ihres Urlaubes erkrankt sind und ärztliche Behandlungen hatten, können Sie diese übrigens auch in Ihrer Steuererklärung vermerken. Nicht anerkannte Behandlungsmethoden wie Frischzell- oder Autohämotherapie können nur unter zwei Voraussetzungen als Behandlungskosten abgezogen werden: Sie verfügen über ein ärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bestätigung der Krankenkasse über die ärztliche Notwenigkeit.
Gleiches trifft auf: Egal ob Akkupunktur oder Bachblüten-Therapie, Sie nutzen die individuellen Gesundheitsdienste (IGeL), die Krankenkassen zahlen nichts und außerdem sind die Ausgaben kaum als Sonderbelastung abzugsfähig. Aus diesem Grund müssen Sie vor der Bearbeitung ein ärztliches Gutachten einholen, ansonsten wird das Steueramt alle Steuererklärungen strikt entfernen.
Fender Bender, Erschütterung und ein richtiger Schock - wenn Sie einen Geschäftsreiseunfall haben, können Sie alle medizinischen Ausgaben als einkommensbezogene Ausgaben abziehen. Das Gleiche trifft auf die durch einen Berufsunfall oder eine übliche Berufserkrankung wie z. B. lärmbedingte Hörminderung oder Bandscheibenvorfall entstehenden Mehrkosten zu. Das hat den Nachteil, dass Sie sämtliche medizinischen Ausgaben von der Abgabe abziehen können, das Finanzamt reduziert die einkommensbezogenen Ausgaben nicht um eine angemessene Mehrbelastung.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie eine Berufskrankheit haben, wenden Sie sich an den ärztlichen Service der Krankenversicherung oder an Ihre örtliche Gesundheitsbehörde oder Ihren Arzt. Dort bekommen Sie eine Bescheinigung, die Sie entweder von Ihrer Krankenversicherung bezahlen oder - falls Ihre Versicherung die Ausgaben nicht übernimmt - als einkommensbezogene Ausgaben in Ihre Steuererklärung aufnehmen können.