Darf ich die Arztgebühren für meinen Vierbeiner von meinen Abgaben einbehalten?
Unzählige Menschen aus dem Aargau erarbeiten zurzeit ihre Steuererklärung. Das wirft sicherlich heikle Fragestellungen auf, über die selbst die Dokumente des Kanton keine oder zu wenig Auskünfte erteilen.
Ich bin Hauseigentümer, habe das Gebäude größtenteils bezahlt und viel saniert, habe auch Grundstücke, aber nur die AHV-Rente und einen großen kalkulatorischen Mietwert. Ich soll das Grundstück veräußern. Sie können einen Abzug von der Bundesabgabe beantragen, wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie ein oder mehrere Räume nicht mitbenutzen.
In den Kantonen gelten die kantonalen und kommunalen Steuern nicht. Ein weiterer Weg, der für Sie schwierig sein könnte, wäre, das zu vermieten. Haben Sie einen großen kalkulatorischen Mietwert und ist das Gebäude in gutem Zustand, können Sie dafür eine gute Rendite erzielen und diese Mittel für Ihre Lebenshaltung nutzen.
Wird die kleine Amnestie auch im nächsten Jahr noch gelten? Deshalb bekomme ich eine kleine Pension aus einem anderen Staat, die ich dort besteuere, aber noch nicht hier. Amnestie wird auch im nächsten Jahr noch gelten. Weil, sobald das Finanzamt von sich aus tätig wird, bevor Sie es anzeigen, werden Sie ein kleines Ärgernis haben.
Bitte beachte, dass eine freiwillige Selbstauskunft nur einmal im Jahr möglich ist. Fragestellung: Ich bin im letzten Jahr in Rente gegangen, habe mein gesamtes Kapital aus der Pensionskasse erhalten und wurde besteuert. Muß ich das in diesem Jahr wirklich noch einmal sagen und besteuern? Sie müssen es erneut anmelden, da sich dadurch Ihre Vermögenslage stark geändert hat.
Das Finanzamt kann dank dieser Erklärung verstehen, warum Sie auf einmal viel mehr haben. Fragestellung: Im letzten Jahr hatte ich weit über CHF 1000. Diese Option ist nur für Sie gültig. Unglücklicherweise müssen Sie die Arztkosten für den Tierarzt selbst aufbringen.