Es handelt sich um ein Gehäuse (1) zur Lagerung von Gläser, das aus zwei Halbschalen (2, 3) besteht, die im verschlossenen Zustand eine Vertiefung zur Halterung einer Schutzbrille bilden. Damit mindestens zwei Gläser aufgenommen werden können, ohne dass sich die Gläser schädigen, ist festgelegt, dass mindestens eine Seite (3) in mindestens zwei von einander beabstandete Bereiche (5, 6) aufgeteilt ist, die jeweils mit einer einzigen Schutzbrille bestückt werden können.
Es handelt sich um ein Gehäuse zur Lagerung von Bügeln, das aus zwei Teilen zusammengesetzt ist, die im verschlossenen Zustand eine Vertiefung zur Befestigung einer Bügelbrille bilden. So zeigt die DIN EN 44 01 522 C2 einen Koffer mit Verstärkungen, der sich besonders für die Lagerung von Bügeln auszeichnet. Das bekannte Gehäuse ist aus Zellstoff oder ähnlichen recycelbaren Materialien gefertigt.
Hier werden zwei im Prinzip gleich große Halbschalen gebildet, die einen Resonator umgeben, von denen die erste Halbschale einen mindestens in partiellen Bereichen gebildeten Fersenbereich aufweist, der mit der ersten Halbschale bevorzugt in einem Stück geformt ist und so in den Teil des Resonators der zweiten Halbschale eingesetzt werden kann, dass eine kraftschlüssige Bindung zwischen der Ferse der ersten und der Innenseite der zweiten Halbschale gebildet wird.
Eine solche Hülle kann kosteneffizient hergestellt werden und ist sehr stabil gegen Beschädigung. Darüber hinaus sind auf dem Handel erhältliche Koffer verfügbar, die aus einem Bodenteil als Behälter und einem Verschlussdeckel bestehen, der bevorzugt schwenkbar am Bodenteil angebracht wird. Dazu ist zwischen dem Klappdeckel und dem unteren Teil ein Gelenk oder ähnliches angebracht, das an einer Längenkante des unteren Teils und des Klappdeckels angebracht ist.
In den oben genannten Fällen ist es besonders geeignet, nur eine einzige Schutzbrille zu tragen. Weil die Träger jedoch in der Regel über eine Sonnenbrille oder zusätzlich über eine Lesebrille verfügen, sind für die Lagerung dieser Gläser zwei bis drei Kisten erforderlich. Auf der Grundlage dieses Standes der Technik beruht die Entwicklung auf der Aufgabenstellung, einen Fall entsprechend der Gattung so weiter zu trainieren, dass mindestens zwei, am besten drei Gläser so gelagert werden können, dass sie von einander abgetrennt sind, so dass Schäden, vor allem empfindliche Kunststofflinsen, vermieden werden können.
Zudem sollte ein generisches Gehäuse die nötige Standfestigkeit besitzen und kosteneffizient produzierbar sein. Das Problem wird dadurch gelöst, dass mindestens eine halbe in mindestens zwei Sektionen aufgeteilt ist, in denen jeweils eine Schutzbrille anordenbar ist. Das ausgeklügelte Gehäuse ermöglicht es erstmalig, zwei Gläser, z.B. eine Sonnenbrille und eine Lesebrille, zwei Sonnenbrillen oder ähnliches, in einem Gehäuse unterzubringen, wodurch mindestens zwei von einander getrennte Bereiche vorhanden sind, so dass eine Beschädigung der Gläser, vor allem der Linsen, vermieden werden kann.
Eine weitere Besonderheit der Patentanmeldung ist, dass die beiden Halbschalen im Prinzip identisch sind, d. h. eine Halbschale hat einen Fersenbereich, dessen Außenabmessungen den Innenabmessungen einer öffnung in der zweiten Halbschale entsprechen, so dass die beiden Halbschalen ineinander gesteckt werden können. In diesem Fall sind die Teile in der Mitte der Ferse.
Sie werden z.B. durch kreisbogenförmige Teile geformt, die in die Ferse eingelassen werden. In einer anderen Ausführung des erfinderischen Gehäuses ist beabsichtigt, dass eine Seite als Empfangselement und die andere Seite als Abdeckung ausgeführt ist. Dies ist also eine Faltschachtel konventioneller Bauweise, bei der es jedoch originell ist, dass das Halteelement die Sektionen hat, die für die Aufbewahrung einer Schutzbrille ausgelegt sind.
Bei dieser Ausführung ist der Gehäusedeckel bevorzugt am Aufnahmeelement-Scharnier schwenkbar, wodurch ein Gelenk bevorzugt an einer Längenkante von Empfangselement und Gehäusedeckel liegt. Vorstellbar ist aber auch, dass ein solches Gehäuse einen auf das Empfangselement aufsteckbaren Verschlussdeckel hat. Ein weiteres Charakteristikum der Idee ist, dass die Profile durch Trennungselemente, bevorzugt parallele Zwischenwände, geformt werden.
Die Trennwände können entweder in der Fersenhälfte eines Gehäuses oder im Aufnahmeteil eines Klappgehäuses sein. Durch die im Prinzip parallele Führung der Vereinzelungselemente zur Längsrichtung der Halbschalen haben die so entstandenen Profile über ihre ganze Breite einheitliche Abmessungen. Wahlweise oder zusätzlich kann jede Sektion einen Rahmenträger haben, in den ein Brillengestell eingesetzt werden kann.
Dieser Aufbau hat den besonderen Vorzug, dass jede einzelne Brillenfassung durch eine passgenaue Halterung im Gehäuse fixiert wird. Vorstellbar ist jedoch, dass neben den Rahmenhalterungen auch Trennwandelemente in das Gehäuse eingelassen werden. Bevorzugt haben die Fassungshalter eine U-förmige Aussparung im Profil, die zur Unterbringung der Brillen, speziell des Brillengestells, dient.
So können z.B. für jede einzelne Brillenfassung zwei im Abstand voneinander angebrachte Rahmenhalterungen in das Gehäuse eingelassen werden. Aber auch ein durchgehendes Brillengestell kann vorhanden sein, das z.B. mit der oberen Kante der zu tragenden Brillen in Wechselwirkung steht, in welchem Teil der Brillenbügel sich auch befinden kann. Ein weiteres Feature der Entwicklung ist, dass die Rahmenhalterungen zur senkrechten Gehäuseachse hin schräg stehen.
So konzipiert, eignet sich dieser Koffer besonders gut als Brillenetui. Ebenso können die Trennungselemente, wie in einem anderen Leistungsmerkmal der erfinderischen Tätigkeit festgelegt, auch zu einer Längenkante des Aufnahmeelements hin neigen. Der Längsrand des Scharniers zwischen Empfangselement und Abdeckung wird vorzuziehen sein.
Geplant ist auch, dass die Form der Trennungselemente an die Konturen der unterzubringenden Brille angepasst wird. Die Lesebrille ist zum Beispiel in der Regel als so genannte Halbbrille konzipiert, die weniger Platz beansprucht als eine Fern- oder Sonnenbrille. Um die Brille vor Beschädigung, vor allem vor Kratzern im Glas- oder Rahmenbereich, zu schützen, ist ein weiteres Kennzeichen der Innovation, dass die Halbschalen mindestens zum Teil mit einem textilen Material wie z. B. Velours, Film, Kunstleder o. ä. überzogen sind.
Bild 1 eine seitliche Darstellung einer ersten Bauform eines Gehäuses in der geöffneten Position; Bild 2 Bild 3 eine zweite Bauform der Gehäusehälfte nach Bild 2; Bild 4 eine perspektivische Darstellung einer zweiten Bauform eines Gehäuses in der geöffneten Position in der Form eines Klappgehäuses; Bild 2.
In Bild 1 ist eine geschnittene Seitenwandansicht eines Gehäuses nach Bild 4 und Bild 6 eine geschnittene Seitenwandansicht eines alternativ gestalteten Gehäuses nach Bild 4 gezeigt ein Zellulosekoffer 1, der aus zwei Halbschalen 2 und 3 zusammengesetzt ist, die einen nicht spezifizierten Innenraum umgeben.
Teil 3 des Falles 1 hat einen Abschnitt 4, der so gestaltet ist, dass er in den Raum in der Mitte 2 so eingesetzt werden kann, dass eine kraftschlüssige Bindung zwischen dem Abschnitt 4 der Mitte 3 und der Innenseite der Mitte 2 hergestellt wird, wenn die Mitte 3 mit der Mitte 2 verbunden wird.
Paragraph 4 ist auf der Seite 3 befestigt, am besten geklebt. Sowohl Fall 1 als auch Paragraph 4 und damit auch der Raum von Fall 1 haben im Schnitt eine im Prinzip oval geformte Aussparung. Außerdem ist Fall 1 in den Endflächen 5 und 6 der beiden Halbschalen 2 und 3 als Kreisbogenschnitt ausgeführt, so dass beim Zusammenfügen der Halbschalen 2 und 3 das Aussehen von Fall 1 im Prinzip ohne Ecken und Ränder ist.
Für die Gestaltung von Comicfiguren, Abbildungen, Zeichnungen, Schriftzeichen o.ä. hat Fall 1 auf seinen beiden Seiten die Präsentationsbereiche 7 und 8. Ein weiterer Präsentationsbereich 9 kann sich im Abschnitt 4 befinden, der beim Auseinanderziehen der beiden Halbschalen 2 und 3 zum Füllen von Fall 1 mit Gläsern oder beim Herausnehmen der Gläser aus Fall 1 ersichtlich wird.
Nach Bild 2 und 3 ist zu sehen, dass die halbe 3 nach Bild 2 in zwei separate Sektionen 5 und 6 untergliedert ist. Um den Hohlraum in die Bereiche 5 und 6 zu unterteilen, ist ein kreisbogenförmiges Trennwandelement 10 vorhanden.
Diese Trennwand 10 ist aus Zellstoff und wird in Abschnitt 4 eingefügt. Der Anschluss zwischen dem Trennteil 10 und Paragraph 4 geschieht bevorzugt in Klebtechnik, bei der das Trennteil 10 auf beiden Seiten seiner Längsränder Zelluloseklappen haben kann, die zur Klebstoffaufnahme dienen, so dass die Zelluloseklappen mit der Innenwand des Paragraphen 4 verklebt werden können.
Der Trennsteg 10 verläuft also in halber Drehrichtung, wodurch die Verlängerung des Trennsteges 10 über die Längen des Paragraphen 4 hinaus sowohl in Drehrichtung als auch, falls erforderlich, in 2. Bild 3 zeigt eine andere Ausführung der halben 3, die sich von der halben 3 nach Bild 2 dadurch unterscheiden, dass zwei Trennteile 10 eingefügt und in Abschnitt 4 verklebt werden, deren Außenseiten in mindestens einer Zeile übereinander liegen.
Diese Konstruktion bildet nicht nur zwei Sektionen 5 und 6, sondern zwei weitere Sektionen 11 und 12, die kleiner als die Sektionen 5 und 6 sind Sektionen 11 und 12 sind.
Dieses Gehäuse 21 ist ebenfalls aus zwei Teilen aufgebaut, von denen eine Seite als Empfangselement 22 und die andere Seite als Klappe 23 ausgeführt ist. Der Aufnahmekörper 22 ist ein im Prinzip quaderförmiger Behälter mit einem Sockel 24, zwei in Längslaufrichtung verlaufenden Längsseiten 25 und 26 und zwei quer zu den Längsseiten 25 und 26 verlaufenden Stirnseiten 27 und 28.
Die Abdeckung 23 hat einen halbkreisförmigen Schnitt und somit eine Abdeckplatte 29 in Form eines Kreisbogens und zwei Seitenbleche 30 und 31, die bei geschlossenem Gehäuse 21 auf der Schmalseite 27 und 28 aufliegen. Am Längsrand 32 des Aufnahmeelementes 22, d.h. im Seitenbereich 26 des Aufnahmeelementes 22, ist ein Gelenk 33 angebracht, über das der Gehäusedeckel 23 schwenkbar mit dem Aufnahmeelement 22 verschraubt ist.
Zwei Trennwandelemente 34, die als Trennwand ausgeführt sind und sich zwischen den schmalen Wänden 27 und 28 befinden, zu denen sie im Prinzip rechtwinkelig zueinander stehen, werden in das Empfangselement 22 eingelassen. Die Teiler 34 laufen somit im Prinzip parallel zu Seite 25 und 26 des Aufnahmeelements 22 Die Teiler 34 teilen das Empfangselement 22 in drei separate Bereiche 35, 36 und 37.
In den Sektionen wird je eine Schutzbrille aufgenommen, so dass der Koffer 21 für drei Schutzbrille nach Abb. 4 bis 6 ausreicht. Die Trennwände 34 sind, wie in Bild 5 zu sehen ist, schräg zur Kante 26, d.h. in Scharnierrichtung 33 ausgerichtet, so dass beim Blick auf das Innere des Gehäuses 21 in Pfeilrichtung 38 eine sehr klare und günstige Darstellung der zu lagernden Gläser im Gehäuse 21 möglich ist.
Statt der Trennstege 34 in der Ausführung nach Bild 5 sind in der Ausführung nach Bild 6 Rahmenträger 39 mit einem im Grunde rechteckigen Schnitt angebracht, an der dem Grund 24 abgekehrten Stelle sind U-förmige Aussparungen 40 in Nutform vorhanden. Die Aussparungen 40 werden für die Brillenfassung verwendet.
Die Rahmenhalterungen 39 können mit einer über den ganzen Kofferinnenraum reichenden Baulänge versehen werden. Es kann aber auch eine Rahmenhalterung 39 an jedem Ende des Aufnahmeelements 22 angebracht werden, deren zwei Rahmenhalterungen 39 im Abstand zueinander zur Brillenaufnahme liegen.
Unter den Gestellhaltern 39 befindet sich dann noch ein Aufnahmesaal 41 zur Aufzeichnung von weiteren Objekten, wie z.B. Reinigungstücher für Gläser oder ähnliches. Der in den Bildern 4 bis 6 dargestellte Fall 21 setzt sich bevorzugt aus einem zähen Plastik, einer Metallschicht oder einer Verbindung dieser beiden Werkstoffe zusammen. Aber es ist auch vorstellbar, dass dieser Fall 21 aus Zellstoff hergestellt wird.