Nasenbügel für Brille

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Erfahren Sie, warum Fit Brille. Die allergikerfreundlichen Silikonpads sind für alle Brillentypen geeignet. Ihrem Kind wurde von einem Augenarzt eine Brille verschrieben, genau wie etwa jedem fünften Kind. Der Augenarzt hat Ihnen erklärt, wie wichtig es ist, die bestmögliche Sehleistung für Ihr Kind zu erreichen. Hier finden Sie die aktuellen Schnäppchenangebote und Kommentare von nasenbügel für gläsille.

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Einrichtung zum Präsentieren einer Brille in funktionellem Zustand, bestehend aus: VERPFLICHTUNG Ein Basiskörper (1), der an einem ersten Ende (2) eine Befestigungs-Möglichkeit zur Befestigung auf einer Darstellungsfläche, namentlich auf einem Befestigungsprofil (22) hat, wobei dieser Basiskörper (1) an einem zweiten Ende (3), namentlich U- oder V-förmig, einhängbar ist, wobei der Basiskörper (1) eine Hakenform hat, die sich an einem zweiten Ende (3) befindet,

worin die hakenartige Form (31) eine Tragfläche (32) für einen Bug der darzustellenden Brille bildet, die transversal zur Längsachse des Basiskörpers (1) liegt und der Bug unter dem Einfluss der Schwerkraft in der untersten Stellung der hakenartigen Form (31) aufliegt, der Basiskörper (1) eine Aufnahmevorrichtung (4) für einen Transversalbügel (5) und einen Transversalbügel (5) hat, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmevorrichtung (4) für den Bug (5) der Brille (1) in der niedrigsten Stellung der hippenförmigen Form (31) liegt,

die mit der Aufnahmevorrichtung (4) so in Verbindung steht, daß sich die Traverse (5) im wesentlichen transversal zur Grundachse des Basiskörpers (1) ausdehnt, wobei diese Traverse eine der Distanz E zwischen den aufgeklappten Bügeln angepaßte Baulänge hat, nämlich weniger als 5 Zentimeter darüber, bevorzugt weniger als 2,5 Zentimeter darüber ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Traverse (5) eine Breite E hat, die dem Umfang des Abstandes E zwischen den aufgeklappten Bügeln entspricht,

die Querstange (5) Stützen (51) für die Schläfen bildet, deren Lage und Gestalt so dimensioniert ist, dass die Querstange (5) die Schläfen im rückwärtigen Teil ( "Bereich der Ohrstütze"), vor allem im rückwärtigen Teil der Schläfen, abstützt und die auf der Querstange (5) aufliegen.

Zweck dieser Invention ist eine Einrichtung zur Darstellung von Brille in Verkaufsmessen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1. In Verkaufsmessen, zum Beispiel bei Augenoptikern, soll die Brille zur Verkaufsförderung vorgestellt werden. Grundvoraussetzung für eine solche Darstellung ist eine gute Sicht auf die Gläser und ein einfacher Zugang zu den vorgestellten Gläsern für interessierte Besucher.

Günstige Präsentationsgeräte sollten die vorgestellten Gläser in ihrem Gebrauchszustand wiedergeben. Zugleich sollen sie alle wichtigen Eigenschaften der vorgestellten Gläser hervorheben, d.h. die Gläser sollen von allen Richtungen ablesbar sein. Außerdem sollte das Design der Endgeräte so gestaltet sein, dass das Auge des Interessenten nicht von Einzelheiten des Endgeräts angesprochen wird, sondern sich ganz auf die vorgestellten Gläser konzentrieren kann.

Bei der individuellen Ausgestaltung von Verkaufsräumen ist es vorteilhaft, keine vorgefertigten Arrangements mehrerer Endgeräte zu verwenden, sondern durch die weitestgehend freie Zusammenstellung der eingesetzten Endgeräte eine eigene Ausgestaltung der Verkaufsräume zu ermöglichen. Herkömmliche Präsentationsgeräte für die Brille haben dagegen mehrere Vorteile. So sind z.B. zylindrische Ständer bekannt, auf denen mehrere Gläser vorgestellt werden, indem man sie mit ihren Bügeln in zwei dafür vorgesehener Öffnung im Zylindergrundkörper einführt und das Nasenband auf ein dafür vorgesehenes Trägerelement montiert.

Ein solches Präsentationsgerät erlaubt den ungehinderten Zugriff auf die vorgestellten Gläser, verbirgt aber wesentliche Bestandteile wie die Brillenbügel. Ein solches Endgerät kann auch nicht einzeln entworfen werden. Ebenfalls bekannt sind Präsentationsgeräte, die bei Verwendung auf zwei Stäben liegen und leicht versetzt an der Fassade montiert sind.

Dieses Präsentationsgerät vereint die Vorzüge der freien Erreichbarkeit und guten Sicht auf die gezeigten Gläser, aber auch eine kundenindividuelle Gestaltung der Präsentationsgeräte ist hier schwierig. Zweck dieser Entwicklung ist die Darstellung der Brille in einer Ausstellung, bei der die Brille in dem jeweiligen Gebrauchszustand komplett ersichtlich ist. Vor allem die gezeigten Gläser sollten für den Besucher leicht erreichbar sein, die individuellen Präsentationsgeräte sollten dabei auf einer Standfläche angeordnet werden.

Diese Aufgabenstellung wird durch ein Präsentationsgerät nach Forderung Nr. 2 erfüllt Jedes individuelle Präsentationsgerät nach der Erfindung hat eine Montagemöglichkeit zur Befestigung auf einer Standfläche, speziell auf einem Aufbauprofil. Dadurch können die einzelnen Endgeräte einzeln über ein Assemblierungsprofil aufgeteilt werden. Durch die ausgeklügelte Gestaltung einer Stützfläche für ein Nasenband und eines Quertravers als Anschlag für die Bügel können Brillen in ihrem Gebrauchszustand präsentiert werden.

Durch die wenigen Konstruktionselemente des ausgeklügelten Präsentationsgerätes sind die Gläser von allen Seiten ablesbar. Durch die wenigen Designelemente und kleinen Stützelemente in den Profilen entsteht ein leichtes, filigranes Aussehen des Präsentationsgerätes und lenkt den Betrachter nicht von den vorgestellten Brillen ab. Durch die Gestaltung der Stützfläche für das Nasenband und die Ausrichtung des Quertravers als Anschlag für die Bügel werden die Gläser ausschließlich unter dem Einfluss der Schwerkraft auf dem Präsentationsgerät fixiert.

Das Design des ausgeklügelten Präsentationsgerätes lässt auch einen weiteren Sicherheitsclip im Nasenbereich zu. Der Sicherheitsclip, der die Nasenklammer der vorgestellten Brille im geschlossenem Zustand auf der Stützfläche des Präsentationsgerätes befestigt, schützt die ausgestellten Brille gegen Absturz. Darüber hinaus kann dieser Sicherheitsclip verschließbar gemacht werden, was es möglich macht, besonders hochwertige Brille zu präsentieren, aber den unmittelbaren Zugang der Kundschaft zu verhindern.

An den Bügeln der Traverse können die Kontaktflächen z.B. mit Plastik oder Kautschuk beschichtet werden. Diese Beschichtungen können neben ihrer Stabilisierungsfunktion für die ausgestellten Gläser auch für Designzwecke eingesetzt werden. Zum Beispiel ist es möglich, durch die Auswahl von einheitlichen Brillenfarben für die Hüllen gewisse Brillengruppen farbig zu untermalen.

Darüber hinaus ist es möglich, diese Beschichtungen z. B. mit den Marken namhafter Hersteller zu beschichten. Diese Beschichtungen können daher besonders zur Identifikation und visuellen Kombination von Brillengruppen eingesetzt werden. Das Design des ausgeklügelten Präsentationsgerätes ermöglicht es auch, mit charakteristischen Gestaltungselementen wie Karton-Etiketten, Kunststoff-Etiketten oder Streifendessins die Präsentationsgeräte zu dekorieren.

Diese Gestaltungselemente können entweder in einer dafür vorgesehene Rille im Gerätegrundkörper gehalten oder z.B. an den Traversenenden und im Kontaktbereich der Nasenklammer fixiert werden. Dadurch ergeben sich für das geniale Präsentationsgerät zahlreiche zusätzliche Ausstattungsmöglichkeiten. Weiterer großer Pluspunkt des Präsentationsgerätes nach der Erfindung ist die Fähigkeit, sowohl den Basiskörper als auch die dazugehörigen Befestigungsprofile als Profile aus Strangpressprofilen zu gestalten.

Individuelle Basiskörper werden durch Abschneiden von Profilen entsprechender Breiten vom Strangpressprofil hergestellt. Das Strangpressprofil kann bereits während des Produktionsprozesses mit weiteren ausgeklügelten Features wie einer Verbindungsstelle für den Quertraverse oder einer Rille zur Unterbringung von Zierkarten ausgestattet werden. Zur gelenkigen Befestigung eines Sicherungsbügels können auch Teile beigefügt werden.

Darüber hinaus können während des Fertigungsprozesses auch Bauteile der beabsichtigten Montagemöglichkeit am Montageband ganz oder zum Teil verwirklicht werden. Bild 1 eine Perspektivansicht einer erfinderischen Einrichtung zur Brillenpräsentation, Bild 2 eine weitere Perspektivansicht einer erfinderischen Einrichtung zur Brillenpräsentation mit montiertem Dekorationsmaterial und Tragschiene, Bild 3. 4 eine Perspektivansicht einer weiteren erfinderischen Sicherungsklammer, Abb. 5 eine Perspektivansicht einer weiteren erfinderischen Sicherungsklammer; Abb. 6 eine Explosionsansicht einer mehrfach verschließbaren Sicherungsklammer, Abb. 6 eine Skizze.

Bild 7 eine seitliche Ansicht einer Befestigungsvariante eines Präsentationsgerätes an einer Tragschiene im ungebauten Zustand, Bild 8 eine seitliche Ansicht dieser Befestigungsvariante eines Präsentationsgerätes an einer Tragschiene im eingebauten Zustand, Bild 9 eine seitliche Ansicht einer weiteren Befestigungsvariante eines Präsentationsgerätes an einer Tragschiene im nicht eingebauten Zustand, Bild 9. Bild 10 eine Ansicht dieser Befestigungsmöglichkeiten eines Präsentationsgerätes auf einer Tragschiene im eingebauten Zustand, Bild 12 eine Ansicht eines in funktionaler Position auf einer Befestigungsfläche eingebauten Präsentationsgerätes, das einen für mehrere Präsentationsgeräte zusammen betätigbaren Verschlussmechanismus hat.

Bild 1 stellt eine perspektivisch orientierte Umsetzung des in Patentanspruch 1 für die Brillenpräsentation verwendeten Gerätes dar. Das Grundgerüst 1 setzt sich aus einem Strangpressprofil zusammen (Länge des Strangpressprofils typisch 1 cm). Das Grundgerüst 1 formt einen Rundbogen mit einem Durchmesser von mehreren zehn Zentimetern, vor allem zwischen 20 und 40 Zentimetern.

Die geschlitzte Buchse ist im Innern etwas kleiner als der Aussendurchmesser der stabförmigen Querstange 5, besonders 10% kleiner, bevorzugt S% kleiner, so dass die Buchse eine Einspannung für die Querstange 5 ist. Im Strangpressverfahren des Profiles, von dem der Basiskörper 1 abgeschnitten wird, werden die Montagevariante 21, die hakenartige Ausführung 31, der Ausleger 41 inklusive Querträgerhalter 4 und die Rille 6 geformt.

Bild 2 stellt eine erfinderische Einrichtung zur Darstellung von Brillen mit aufgesetztem Dekormaterial nach Anspruch 8 dar In der Rille 6 befindet sich eine Visitenkarte 61, die z.B. aus Plastik, Karton oder Karton ist. Bild 3 stellt eine Umsetzung einer erfinderischen Einrichtung nach Patentanspruch 9 dar, die einen Sicherheitsclip 7 enthält.

Der in Bild 3 dargestellte Sachverhalt korrespondiert vor allem mit der in Patentanspruch 12 genannten Erfindung. Bei diesem Konstruktionsbeispiel handelt es sich um ein in der Weite an den Basiskörper 1 angepasstes elastisches Stahlband 71, das vor allem aus federndem Stahl gefertigt werden kann und an einem ersten Ende 72 über einen Greifer 73 mit einer den Basiskörper 1 umgebendenöse 81 eines Stahlbandes 8 artikuliert ist.

Der Metallstreifen 8 kann sich beim kontinuierlichen Ziehen gegen einen am Basiskörper 1 gebildeten Paragraphen 77 stützen (siehe Bild 5) oder eine formschlüssige Anbindung an den Basiskörper 1 z. B. durch Klemmen einrichten. Der elastische Metallstreifen 71 ist an einem zweiten Ende 74 mit einem Sicherungselement 75 ausgestattet, das im arretierten Zustand des Sicherungsbügels 7 das zweite Ende 3 des Basiskörpers 1 zwangsläufig umschließt, die Form des Bereiches zwischen den beiden Seiten 72 und 74 ist so ausgewählt, dass der Sicherungsbügel 7 im geschlossenem Zustand den Nasenbügel der zu befestigenden Brille aufnimmt.

Bild 4 stellt eine weitere Umsetzung einer erfindungskonformen Sicherungsklammer 7 dar, die ebenfalls aus einem elastischen Metallstreifen 71 und am Ende 72 aus einem um ca. 90 abgewinkelten Metallstreifen 8 zusammengesetzt ist, der aus dem Basiskörper 1 gebildet wird, wodurch Sicherungsklammer 7 und Metallstreifen 8 einteilig sind.

Der Metallstreifen 8 kann sich beim kontinuierlichen Ziehen gegen einen am Basiskörper 1 gebildeten Paragraphen 77 (siehe Bild 5) stützen oder eine formschlüssige Anbindung an den Basiskörper 1 z. B. durch Klemmen einrichten. Der Bogen zwischen Sicherungsbügel 7 und Band 8 wird durch die Federkraft des Bandes 71 verbunden.

Der elastische Metallstreifen 71 ist an einem zweiten Ende 74 mit einem Sicherungselement 75 ausgestattet, das im arretierten Zustand des Sicherungsbügels 7 das zweite Ende 3 des Basiskörpers 1 zwangsläufig umschließt, die Form des Bereiches zwischen den beiden Seiten 72 und 74 ist so ausgewählt, dass der Sicherungsbügel 7 im geschlossenem Zustand den Nasenbügel der zu befestigenden Brille aufnimmt.

Bild 5 stellt eine weitere Umsetzung einer erfinderischen Einrichtung mit Sicherheitsclip 7 dar, der aus einem elastischen Metallstreifen 71 zusammengesetzt ist und am Ende 72 eine Vertiefung 76 aufweist, deren Maße in etwa dem Durchmesser des Basiskörpers in der Nähe des zweiten Ende 3 entsprechen.

Dieser Ausschnitt 76 ist so offen, dass der Sicherungsbügel 7 unter federnder Deformation des Metallbandes 71 auf den Basiskörper 1 aufgesetzt werden kann. Die Sicherungsklammer 7 wird an ihrem ersten Ende 72 gegen einen am Basiskörper 1 gebildeten Paragraphen 77 beim kontinuierlichen Ziehen abgestützt. Der elastische Metallstreifen 71 ist an einem zweiten Ende 74 mit einem Sicherungselement 75 ausgestattet, das im arretierten Zustand des Sicherungsbügels 7 das zweite Ende 3 des Basiskörpers 1 zwangsläufig umschließt, die Form des Bereiches zwischen den beiden Seiten 72 und 74 ist so ausgewählt, dass der Sicherungsbügel 7 im verschlossenen Zustand den Nasenbügel der zu befestigenden Brille aufgreift.

Bild 6 verriegelbarer Sicherheitsclip 10 Der Nasenclip der vorgestellten Brille wird von einem Metallstreifen 100 gegriffen und in der V-Form 31 befestigt. Wenn der Sicherungsbügel 10 so auf das zweite Ende 3 des Basiskörpers 1 geschoben wird, dass die Aussparungen 102 des Sicherungsbügels 10 in die Aussparungen 106 des Zylinder 104 des Basiskörpers 1 eingreifen, entsteht eine kraftschlüssige Bindung zwischen Sicherungsbügel 10 und Basiskörper 1. In dieser Verriegelungsstellung wird der Nasenbügel der vorgestellten Brille in der V-Form 31 arretiert und damit die Brille gegen Absturz oder Entfernen geschützt.

Das linke Sicherungselement 110 setzt sich zusammen aus einer Muffe 111 mit angespritzter Platte 113, die Muffe 111 enthält eine rechteckige Vertiefung 112, die Muffe 113 enthält einen mittig angeordneten Sitz 114 für einen Keil oder ein Sonderwerkzeug. Auch in der Platte 123 ist wieder ein mittig angeordneter Halter 124 für einen Keil oder ein Spezialklemme.

Durch die Löcher 103 des Sicherheitsclips 10 in die Öffnung 105 des Zylinder 104 eingesetzte Verschlusselemente 110 und 120 stellen eine Rotationsachse für eine Schwenkbewegung des Sicherheitsclips 10 dar, die um diese Rotationsachse aus der Verriegelungsstellung in eine Entriegelungsstellung verdreht werden kann, in der die vorgestellte Brille aus dem Präsentationsgerät entnommen werden kann.

Durch die formschlüssige Verriegelung der Ausnehmungen 102 und 106 kann der Verriegelungsbügel durch elastische Deformation des Verriegelungsbügels 10 aus der Verriegelungsstellung herausgedreht werden. In entriegeltem Zustand der Sperrelemente 110 und 120 ist der Scheibenabstand 113 und 123 nicht festgelegt, so dass ein seitlicher elastischer Ausweichvorgang der Scheibe 101 und damit ein Loslassen der Formschluss zwischen den Aussparungen 102 und 106 möglich ist, d.h. eine Drehung des Sicherungsbügels 10 aus der Sperrstellung in die Entriegelungsstellung ist möglich.

Bei diesem Designbeispiel handelt es sich um eine Umsetzung des in Claim 10 genannten Endgeräts mit abschließbarem Sicherheitsclip. Bild 7 stellt eine Einrichtung zur Darstellung einer Brille in dem Betriebszustand dar, in dem sie nach Forderung 11 verwendet wird. Die Montagemöglichkeit 21 des Basiskörpers 1 an einem Befestigungsprofil 22 ist einsteckbar. Eine Federklammer 23 wird in diese offene Kastenstruktur eingesetzt, so dass eine kraftschlüssige Anbindung zwischen Federklammer 23 und Basiskörper 1 entsteht.

Die Federklammer 23 hat in Richtung des Basiskörpers zwei parallele, elastische Laschen 24 (Abstand d). Die Montageschiene 22 hat einen rechtwinkligen Profilquerschnitt und eine möglichst rechtwinklige Aussparung 26 der Breite w in einer Mantelfläche. Der Öffnungsquerschnitt w ist dem Maß d der Laschen 24 angepasst. Beim Befestigen des Basiskörpers 1 am Befestigungsprofil 22 werden die elastischen Laschen 24 in die Aussparung 26 des Befestigungsprofils 22 gesteckt und durch die Arretierelemente 25 in der eingesetzten Stellung arretiert.

Dadurch wird eine kraftschlüssige Anbindung zwischen Basiskörper 1 und Befestigungsprofil 22 erreicht. Bild 8 stellt einen mit einer Federklammer auf einem Befestigungsprofil 22 befestigten Basiskörper dar, Bild 9 stellt das erste Ende 2 eines Basiskörpers 1 dar, der eine weitere Befestigungsmöglichkeit 21 auf einer Darstellungsfläche, speziell auf einem Befestigungsprofil 22, hat.

Die dazugehörige Montageleiste 22 hat einen rechtwinkligen Schnitt und eine möglichst rechtwinklige Aussparung 29 der Breite w in einer Mantelfläche. Für die Befestigung des Basiskörpers 1 am Befestigungsprofil 22 wird der Greifer 28 in die Aussparung 29 des Befestigungsprofils 22 eingehakt, wodurch eine kraftschlüssige und kraftschlüssige Befestigung zwischen Basiskörper 1 und Befestigungsprofil 22 entsteht.

In Bild 10 ist ein Basiskörper 1 auf dem Befestigungsprofil 22 dargestellt. Ein weiterer Vorteil der Umsetzung einer erfinderischen Einrichtung zur Darstellung einer Brille besteht darin, dass anstelle eines für jede Einrichtung einzeln zu verschließenden Sicherheitsclips 7 ein Sicherheitsmechanismus vorhanden ist, der für eine Vielzahl von Einrichtungen zusammen betrieben werden kann.

In geschlossenem Zustand greift der Stahldraht 9 über den Nasenbügel der vorgestellten Brille an seinem ersten Ende 92 und befestigt ihn in der V-Form 31 Der Stahldraht 9 ist mit einer Kompressionsfeder 91 so miteinander gekoppelt, dass der Stahldraht 9 den Nasenbügel der Brille im gelösten Zustand auslöst.

Die Präsentationsoberfläche, auf der die genialen Geräte angebracht sind, ist mit streifenförmigen Bolzen 94 mit Ausnehmungen 95 versehen. In verriegeltem Zustand befestigen diese Bolzen 94 die Stahldrähte 9 im verschlossenen, d.h. beim Übergreifen der Nasenbügel. Bei geöffnetem Bolzen 94, der durch Schieben der Bolzen 94 seitlich erzeugt wird, stoßen die Ausnehmungen 95 der Bolzen 94 auf die Stahldrähte 9 und ermöglichen die Federn 91 zu entspannen und die Stahldrähte 9 in Fahrtrichtung der Auftrittsfläche.

Ausnehmungen 95 und die Dicke der Druckfeder 91 sind so dimensioniert, dass die Stahldrähte 9 beim Entriegeln der Bolzen 94 die Nasenbügel komplett lösen und so den Zugang zu den vorgestellten Brille erlauben. Statt eines simplen Metalldrahts 9 kann für den Sicherheitsmechanismus nach Anspruch 13, der die Konstruktionssprache des Basiskörpers 1 aufgreift, ein Sicherheitselement eingesetzt werden, das auch von einer extrudierten Leiste getrennt ist.