Lesebrille Kostenübernahme Krankenkasse

Eine Lesebrille Kostenübernahme Krankenversicherung

Das kann sehr teuer werden, wenn die Kosten vollständig vom Kunden getragen werden müssen. "Ist das in Ordnung für eine Krankenkasse?" "Lesebrille - was zahlt die Krankenkasse? Im Falle von medizinischen Hilfsmitteln muss sich die versicherte Person an den Kosten beteiligen. Da weder die Krankenkasse noch das Arbeitsamt die Kosten tragen, kann ein Zuschuss bei der Sozialversicherung beantragt werden.

Brillen, Linsen, Augenoperationen - Was bezahlt die Krankenkasse?

Gläser, Linsen, Augenoperationen - Was bezahlt die Krankenkasse? Hydrophil ("wasserliebend") sind sanfte Linsen, die in der Lage sind, Wasser zu absorbieren und zu lagern. Die hydrophilen Linsen sind wie alle Weichkontaktlinsen auch für die Korrektur des Sehvermögens bei Weit- und Weitsicht geeignet. Auch die Kosten für Gläser und Linsen durch die gesetzliche Krankenkasse sind erheblich begrenzt, obwohl Gläser und Linsen tatsächlich zu den Augenheilmitteln zählen, die zu den Helfern für Fehlsichtigkeiten und Augenerkrankungen zählt.

Mit klaren Ausnahmeregelungen sind Visionshilfen aus dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen worden. Das neue Gesundheits- und Krankenhilfegesetz, kurz HVG, sieht vor, dass nur noch rund 1,4 Mio. Menschen von den Dienstleistungen der Krankenversicherungen in Anspruch genommen werden, die unter schwerer Kurzsichtigkeit und Weitsichtigkeit von sechs Diabetes patienten, Astigmatismus von vier Diabetespatienten oder Erblindung auf beiden Seiten der Ebene 1 leidet.

Bei allen anderen Versicherungsnehmern, die eine Schutzbrille brauchen, müssen die anfallenden Brillenkosten nahezu immer selbst getragen werden. Nach der neuen Verordnung ist eine neue Schutzbrille erhältlich, die auf einem Rezept Ihres Ophthalmologen basiert, wenn sich die Sehschärfe des Empfängers um 0,5 dpt. verändert hat. Die Krankenversicherungen zahlen nur mit Subventionen und auch diejenigen, die mit Sehschwächen zu kämpfen haben, werden nie vollständig für ihre Gläser aufkommen.

Der Zuschuss für die Brille basiert auf den derzeitigen Festpreisen und reicht von 10 bis 112 für ein Vier- bis Sechs-Dioptrien-Glas. Für Brillen, die je nach Sehfehler bis zu 350 EUR betragen, entstehen hohe Mehrkosten. Für Kinder und Jugendliche stellen die GKV bis zum Alter von 18 Jahren gläserne Hilfsmittel zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt der Gesetzgeber bei der Verschreibung von Kunststoffgläsern eindeutige Richtlinien für die Kostenübernahme vor. Für Vorschulkinder und junge Schüler besteht neben den Sehstärken von +/- 5,0 dB, später von + 6,0/ -8,0 dB, das Recht auf Erstattung der Kosten der neuen Brille durch die gesetzliche Krankenkasse.

Andere Indikationen für die Kostenübernahme sind die Beteiligung am Sport in der Schule, ein Unterschied in der Brechkraft der Brille ab 3 dB, Druckdermatitis oder Gesichtsdeformitäten. Letztlich können nur die rund 1,4 Mio. Menschen mit einer starken Kurzsichtigkeit und Kurzsichtigkeit von sechs Augen, einer Hornhautkrümmung von vier Augen oder einer beidseitigen Erblindung der Stärke 1 davon profitieren, wie es der Zentralkreis der Optiker und Optiker (ZVA) mitteilt.

Nur durch Steuererklärungen können die rund 40 Mio. verbliebenen Träger von Kontaktlinsen und Brillengläsern wieder einziehen. Bei den meisten Brillenträgern empfiehlt es sich, eine zusätzliche Krankenpflegeversicherung für Gläser und Hilfsmittel abzuschließen. Häufig deckt diese Zusatzversicherung deutlich mehr oder alle anfallenden Brillenkosten ab. Ein Vergleich der Zusatzversicherungen ist sinnvoll, da Umfang und Leistungsumfang verschieden sein können und einzelne Leistungsmodule enthalten, die sonst nur in der PKV existieren.

Dabei werden die Ausgaben für die therapeutischen Hilfsmittel und für Augeneingriffe uneingeschränkt von den Kassen erstattet. Zu den therapeutischen Hilfsmitteln und Augeneingriffen gehören z.B. Okklusionsflecken bei Amblyopien, Bindegläser und Verbandsschalen bei Verletzung oder nach Augenoperation. Für die Kassen ist die Lage verhältnismäßig klar: Die Ausgaben für Laser- und Glasoperationen sind in der Regel nicht gedeckt.

Visuelle Hilfsmittel wie Linsen oder Brille können nach Angaben der Kassen Sehfehler ausgleichen, eine Laseroperation ist daher medizinisch nicht notwendig. Wesentlich günstiger ist die Lage für privat versicherte Patientinnen und Patienten, bei denen der Antrag auf Kostenübernahme in der Regel einzeln erörtert wird. Dabei wird nicht selten ein Teil der Ausgaben oder gar der ganze Betrag in Anspruch genommen.

In diesem Falle bestreiten eine Privatkrankenkasse und der Versicherungsnehmer die Zahlung von 3.500 für eine Lasereingriff. Allerdings hat der BGH entschieden, dass die Privatkrankenkasse die Kosten nicht ablehnen kann, weil der Versicherte tatsächlich über Hilfsgüter wie Brille und Linsen verfügt. Damit haben die Krankenkassen nur noch begrenzte Möglichkeiten, die Kosten für den Laserbetrieb nicht zu übernehmen.

Kataraktchirurgie ist eine Dienstleistung der GKV. Dies bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse nach der Diagnosestellung eines Grauen Stars (Katarakt) die Betriebskosten, das Setzen einer Standardlinse und die anfallenden Behandlungskosten durch Ihren Ophthalmologen übernimmt. Ungeachtet der einzelnen Krankenversicherungen gibt es am Ende des Arbeitstages immer noch die Gegenleistung.

Somit ist es prinzipiell möglich, die Operationskosten, z.B. eine LASIK-Operation nach 33 EG G, als außerordentliche Last abzuziehen. So kann der Betroffene mindestens einen Teil der Ausgaben in Gestalt einer Steuereinsparung ausgleichen - unter der Voraussetzung, dass er von einem Fachmann beraten wird und ein bestimmtes verrechenbares Einkommando hat.