Hörgeräte Steuerlich Absetzen

Hörsysteme Absenken der Steuereinheit

die Beihilfen, falls erforderlich, von den Steuern abziehen. nur als außerordentliche Belastungen allgemeiner Art. Sauna, Fitnesstraining und Schwimmen sind dagegen nicht abzugsfähig. Dazu gehören ein Rollstuhl, eine Prothese oder ein Hörgerät.

Hörsystem

Eine Hörhilfe einschließlich der laufenden Betriebskosten (z.B. für Pflegeprodukte) ist eine technische Hilfe im Zusammenhang mit den medizinischen Auslagen. Weil es sich hierbei um so genannte unvermeidliche Ausgaben (z.B. für Eingriffe, Zahnbehandlung, Medikamente oder Spitalaufenthalte ) handeln, sind die Ausgaben als Sonderbelastungen einzustufen. Im Falle von Sondermaßnahmen verlangt das Steueramt auch die Vorlegung eines amtlichen Arztzeugnisses.

Sonderbelastungen werden nur dann in die Ertragsteuerberechnung einbezogen, wenn die Aufwendungen den angemessenen Betrag überschreiten. Der Betrag der sinnvollen Last wird in der Tabelle angezeigt: Die Gesamtsumme Ihres Einkommens liegt bei 27.500 ?. Dies führt zu einer angemessenen Entlastung von 671,00 ? (2% von 15.340 ? = 306,80 und 3% von 12.160 ? = 364,80 ?).

1.729,00 als Sonderbelastung abzugsfähig. Ihre Gesamteinnahmen belaufen sich auf 25.000 Euro. Die angemessene Abbuchung liegt bei 596,00 ? (2% von 15.340 ? = 306,80 und 3% von 9.660 ? = 289,80 ?). Die abzugsfähigen Sonderkosten betragen ? 1.804,00. Ihre Gesamteinnahmen belaufen sich auf 45.000 ?.

Damit haben Sie eine übliche angemessene Abbuchung von 2.096,00 ? (4% von 15.340 ? = 613,60 und 5% von 29.660 ? = 1.483,00 ?). Der vertretbare Aufwand wird um 304,00 Euro übertroffen, die Sie als außerordentliche Last in Abzug bringen können. Für die Anschaffung des Hörgeräts brauchen Sie ein medizinisches Gutachten und eine Abrechnung.

Hinweis: In einzelnen Fällen können Hörgeräte auch in die Werbe- oder Betriebskosten einbezogen werden. Wegen der lärmenden Geräte braucht er ein Hörsystem. Der Preis für das Hörsystem beträgt 2.500 Euro.

Selbstbehalt für Hörgeräte?

Bei den Hörgerätekosten handelt es sich im Wesentlichen um Privatkosten. In der Regel können sie daher nur als außerordentliche Gemeinkosten steuerlich abgesetzt werden. Dies hat jedoch einen großen Nachteil: In diesem Falle müssen Sie einen gewissen Teil Ihrer Ausgaben selbst aufbringen. In Ausnahmefällen können Sie die Hörgerätekosten als einkommensbezogene Ausgaben abrechnen.

Eine Grundvoraussetzung ist jedoch, dass Ihr Hörverlust eine typisch berufsbedingte Erkrankung ist oder ein klarer Bezug zwischen dem Hörverlust und Ihrem Berufsstand vorliegt (BFH-Resolution vom 22.04.2003, BFH/NV 2004 S. 1052). Die Vorteile liegen auf der Hand: Hier wird keine sinnvolle Last mitberücksichtigt. Überblick: Welche Dokumente werden für die Umsatzsteuererklärung benötigt? Durch die Nutzung dieses Dienstes erklären Sie sich mit der folgenden Prozedur einverstanden: