Brille bei Steuer Absetzen

Steuerabzugsbrille

Das gilt auch und gerade für Brillen. Ruheständler können Brillen, Hörgeräte und andere medizinische Ausgaben von ihren Steuern abziehen. Alles, was mit Krankheit oder Gesundheit zu tun hat, kann steuerlich geltend gemacht werden. Von der Summe der Kosten wird jedoch eine so genannte angemessene Gebühr abgezogen, so dass nur der übersteigende Betrag steuerlich berücksichtigt wird. Sie können diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen.

Reduzieren Sie die Steuerbelastung durch Brillen, Medikamente, Zahnersatz, etc.

Wenn Sie an einer Erkrankung erkrankt sind, können Sie die anfallenden Gebühren von der Steuer absetzen. Es können nur Aufwendungen erstattet werden, die nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen oder Unfallversicherungen, freiwillige Krankenzusatzversicherungen oder Unfallversicherungen erstattet wurden. Nur wenn die Behandlungskosten Ihren Eigenanteil überschreiten, erhalten Sie Ihr Honorar zurück.

Der Bemessungsgrund für den Vorsteuerabzug errechnet sich aus Ihrem gesamten Verdienst abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, einkommensbezogene Aufwendungen und Sondereffekte. Abhängig von der Höhe des Einkommens beläuft sich der Eigenanteil dann auf mind. 6% bis max. 12% dieser Gesamtsumme. Dabei wird der den ermittelten Freibetrag übersteigende Wert berücksichtigt. Die Franchise wird um 1% reduziert, wenn Sie Anspruch auf den Alleinverdienerabzug haben und nochmals um 1% für jedes weitere Jahr.

So können neben den medizinischen Kosten auch Begräbniskosten als außerordentliche Last beansprucht werden.

Wenn Brillen und Prothesen abzugsfähig sind

Berlins - Innerhalb eines Jahrs anfallende Krankheitskosten, die eine bestimmte Obergrenze überschreiten, sind steuerlich mindernd. Bei richtiger Zeitplanung erhalten die Steuerpflichtigen einen Teil der Ausgaben vom Fiskus zurück. Prothesen-, Brille- oder Heilungskosten können die Steuerbelastung reduzieren. Vorraussetzung: Die angemessene Eigenlast wird übertroffen. Viele Steuerpflichtige überqueren nun rascher die Grenzen.

Beispiel: Ein verheiratetes Paar mit einem gemeinsamen Einkommen von 50.000 EUR muss eine angemessene persönliche Belastung von 1.346 EUR berücksichtigen (bis zu 15.340 EUR á 2 %, das höhere Einkommen von 34.660 EUR á 3 %). Das Paar hatte bereits im Monatsnovember 1.300 EUR an medizinischen und anderen medizinischen Auslagen.

Für die Frau wird im Monatsdezember ein neues Paar Gleitsichtgläser für 600 EUR nachbestellt. Hiervon haben 554 EUR einen steuerreduzierenden Effekt, der dem Paar zum Beispiel rund 150 EUR einsparen kann. Wenn die Brille erst 2018 gezahlt worden wäre und keine weiteren wesentlichen Aufwendungen entstanden sind, hätten die Sonderbelastungen die Steuern weder 2017 noch 2018 reduziert.