Wenn Sie eine Brillenfassung benötigen, können Sie beim Augenarzt den Rahmen selbst aussuchen. Mit Bußgeldern in der Gesamthöhe von 115 Mio. EUR hat das Kartellamt im Juli 2009 gegen die führenden Brillenglashersteller in der Bundesrepublik sowie gegen sieben zuständige Beschäftigte und den Zentralen Verband der optischen Industrie (ZVA) auferlegt. Die Ursache: langfristige wettbewerbswidrige Vereinbarungen.
Wie das Bundeskartellamt mitteilte, sind folgende fünf führende deutsche Brillenglashersteller beteiligt: die Firma Rosenstock AG, Muenchen, die Firma Carl-Zeiss Vision AG, die Firma Essen, die Firma Essen ortsansaessig, die Firma Freiburger, die Firma Muellheim. Kartellamtspräsident Dr. med. Andreas Mundt: Die Vereinbarungen zwischen den Brillenglasherstellern haben den Konkurrenzkampf in diesem Bereich im Laufe der Jahre nahezu ausgelöscht.
Das Bundeskartellamt ermittelt, dass sich die oben erwähnten Brillenglashersteller "seit Jahresmitte 2000 regelmässig treffen, um ihr Konkurrenzverhalten zu koordinieren". Die Pressemeldung lautet: "Der Diskussionskreis, der nach den Anfangsschreiben der Firmen als'HERRZ-Kreis' bezeichnete, basierte auf einem gemeinsamen Konzept, die vorhandene Marktstruktur so weit wie möglich beizubehalten.
Nach Angaben des Bundeskartellamtes haben sich die fünf Brillenglashersteller auch mit den Optikern im Arbeitskreis "Preisstrukturen" des Zentralverbandes für Augenoptik (ZVA) auf ihre unverbindliche Preisempfehlung (UVP) geeinigt. Es ist wichtig zu wissen, dass die vom Kunden an den Optiker gezahlten Preise für die Linsen von der Mehrheit der Optiker unmittelbar von der Umweltverträglichkeitsprüfung der Linsenhersteller abbezahlt werden.
"Mindestens in den Sitzungen im Jahr 2005 wurden die entsprechenden Berechnungsformeln für die Umweltverträglichkeitsprüfung veröffentlicht und die Veränderungen für die kommenden drei Jahre koordiniert", heisst es in der Pressemeldung des Bundeskartellamts. Die Verhängung der heute verhängten Geldbußen folgt einem Prozess, bei dem die betreffenden Firmen und die CSS zur Jahresmitte 2008 durchsucht wurden.
Aufgrund der intensiven Zusammenarbeit von Herrn Dr. med. Rodenstock bei der Klärung der Behauptungen im Verlauf des Prozesses wurde die Strafe im Zuge der Prämienregelung des Bundeskartellamts erheblich herabgesetzt. Auch die Bußgelder, die gegen die Unternehmen in diesem Verfahren gegen die Firmen B. O. B. M. A. und B. A. B. C. B. I. verhängt wurden, wurden herabgesetzt. Nach Angaben des Bundeskartellamts sind die heute festgesetzten Bußgelder noch nicht rechtsverbindlich.