Brillengläser auf Rezept

Korrektionsgläser

Es ist jedoch noch unklar, ob das Rezept nur von Augenärzten oder auch von Optikern ausgestellt werden darf. Da die Zuzahlung nur die Gläser betrifft - die Kosten für die Brillenfassung trägt weiterhin jeder Brillenträger. Sollte dies darauf hindeuten, dass eine Linse oder Kontaktlinse nicht zum Festpreis erhältlich ist, kann ein separater Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Wenn Sie genauer hinsehen, werden Sie feststellen, dass Brillen nur für einen Bruchteil der Brillenträger in Deutschland erhältlich sein werden. Künftig werden die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Brille übernehmen, wenn der Sehfehler sechs Dioptrien oder mehr beträgt.

Korrektionsbrillen: Unsicheres Verhalten für Optiker

Die Brille ist in einigen Faellen seit Jahresmitte 2017 wieder verschreibungspflichtig. Es ist jedoch noch ungeklärt, ob das Rezept nur von Augenärzten oder auch von Optikern ausgestellt werden darf. Das sollte die Ressourcenrichtlinie regulieren, wurde aber gerade vom Bundesministerium für Gesundheit für illegal befunden. Seitdem das neue Gesetz zur Stärkung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung (HHVG) in Kraft getreten ist, erhalten immer mehr Menschen mit schweren Sehbehinderungen ihre Brille oder Kontaktlinse von ihrer Krankenversicherung zurückbezahlt.

Die Frage, ob das Rezept für die Sehhilfen vom Ophthalmologen oder Optiker ausgestellt werden darf, ist jedoch noch nicht geklärt. Nach wie vor gibt es Unstimmigkeiten in der Werkzeugrichtlinie, die Teil des Gesetzes ist, und damit ist eine Lücke aufgetreten. Seit der Verabschiedung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 2017 können die Kassen kurzsichtige und weitsichtige Menschen mit mehr als sechs und Patienten mit Hornhautverkrümmungen von mehr als vier Dioptrien mit Sehhilfen auf Kosten ihrer Krankenversicherung, also nahezu verschreibungspflichtig, versorgen.

Vor oder seit der jüngsten Gesetzgebungsreform im Jahr 2003 hatten die Versicherten ab 18 Jahren nur dann ein Anrecht auf Sehhilfe, wenn ihre Sehkraft mit Brillen oder Linsen nicht mehr als 30 % betrug. Doch was zunächst gut klingen mag, stellt viele Optiker und ihre Abnehmer in der praktischen Anwendung in Frage, denn trotz der neuen rechtlichen Bestimmungen ist nicht klar, wer die entsprechenden Verschreibungen und anstehenden Nachsorgeverordnungen erteilen kann.

Dies ist in der so genannten Ressourcenrichtlinie festgelegt. Die neue Fassung ist jedoch nicht gleichzeitig mit dem Gesetz über die Zulassung zum Verkehr swesen (HHVG) in Kraft gesetzt worden. Sowohl für den Zentralen Verband der Optiker und Optometriker (ZVA) als auch für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gibt es noch Unsicherheiten hinsichtlich der Entscheidung des Hauptausschusses (G-BA) über die neuen Leitlinien für medizinische Hilfsmittel.

In der jetzigen Version hält der Zentralverband die Rechte der Optiker für eingeschränkt, da sie nach dem G-BA-Beschluss keine Verordnung mehr erlassen dürfen. Die Tatsache, dass Optiker in Zukunft weder Erst- noch Folgeverschreibungen vornehmen dürfen, hat das Bundesamt für Gesundheit (BMG) für illegal befunden. Durch diesen Einspruch von CSA und BVG wird das Vorgehen jedoch weiter aufgeschoben, bis die neue Ressourcenrichtlinie endlich in Kraft treten kann.

Damit die Optiker die Zeit bis dahin überwinden und mit der Regulierungslücke in der praktischen Arbeit angemessen umgehen können, hat der Verein eine entsprechende Handlungsempfehlung herausgegeben: "Wir empfehlen den Unternehmen, weiterhin Nachfolgeverordnungen zu erlassen und die wieder nach dem HVG berechtigten Augenärzte zur Erstverschreibung zu schicken", so Wandkes.

Mit dem Eingreifen des Bundesgesundheitsministeriums und der öffentlichen Feststellung, dass der Bedarf an medizinischen Rezepten illegal sei, hat die CSSF gute Aussichten, dass die beruflichen Rechte der Optiker aufrechterhalten werden. Das CPVO hat für die neue Fassung der Aids-Richtlinie noch einen kleinen Vorschlag, um keine weitere Rechtsunsicherheit zu schaffen: "Die Entscheidung des JCC beinhaltet nur den Brillenglasbegriff und nicht den der Sehhilfe.

Hiervon ausgenommen sind Linsen, die auch von Optikern gepflegt werden", sagt Wandkes.