Brille von der Steuer Absetzen 2015

Gläser aus dem Steuerabzug 2015

Die Eltern können mit ein paar einfachen Tipps einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückbekommen. Die Steuerbehörden haben eine Hürde für Arbeitgeber installiert: Wenn Sie noch gemeinsam nach Ihren Belegen suchen, sollten Sie sich auch die Belege für Medikamente, Brillen etc. ansehen, die die Krankenkasse nicht bezahlt hat. Diese Kosten können von der Steuer abgesetzt werden. So ist z.B. für die Selbstportionierung von Brillen kein Rezept erforderlich.

Augengläser

Brillen ( "Kontaktlinsen") einschließlich der laufenden Betriebskosten (z.B. für Pflegemittel) gelten als technische Hilfe im Sinne der medizinischen Selbstkosten. Weil es sich hierbei um so genannte unvermeidliche Ausgaben (z.B. für Eingriffe, Zahnbehandlung, Medikamente oder Spitalaufenthalte ) handeln, sind die Ausgaben als Sonderbelastungen einzustufen. Im Falle von Sondermaßnahmen verlangt das Steueramt auch die Vorlegung eines amtlichen Arztzeugnisses.

Sonderbelastungen werden nur dann in die Ertragsteuerberechnung einbezogen, wenn die Aufwendungen den angemessenen Betrag überschreiten. Der Betrag der sinnvollen Last wird in der Tabelle angezeigt: Die Gesamtsumme Ihres Einkommens liegt bei 27.500 ?. Dies führt zu einer angemessenen Entlastung von 671,00 ? (2% von 15.340 ? = 306,80 und 3% von 12.160 ? = 364,80 ?).

1.729,00 als Sonderbelastung abzugsfähig. Ihre Gesamteinnahmen belaufen sich auf 25.000 Euro. Die angemessene Abbuchung liegt bei 596,00 ? (2% von 15.340 ? = 306,80 und 3% von 9.660 ? = 289,80 ?). Die abzugsfähigen Sonderkosten betragen ? 1.804,00. Ihre Gesamteinnahmen belaufen sich auf 45.000 ?.

Damit haben Sie eine übliche angemessene Abbuchung von 2.096,00 ? (4% von 15.340 ? = 613,60 und 5% von 29.660 ? = 1.483,00 ?). Der vertretbare Aufwand wird um 304,00 Euro übertroffen, die Sie als außerordentliche Last in Abzug bringen können. Für den Fall einer außerordentlichen Beanspruchung brauchen Sie ein medizinisches Gutachten und eine Kostenübernahme.

Hinweis: In einzelnen Fällen kann die Brille auch in die Werbe- oder Betriebskosten einbezogen werden, wenn es sich um eine klassische berufsbedingte Krankheit oder einen eindeutigen Berufszusammenhang handelt. Im Einzelfall ist dies auch möglich. Die Augenärztin verschreibt ihr, dass sie eine Brille für die Behandlung braucht. In der Einkommenssteuererklärung kann Frau H übner die Brillenkosten von 500 als einkommensbezogene Ausgaben für ihr Einkommen als Arbeitnehmerin ausweisen.

Mit zwei Hintertüren zum Werbungskostenabzug

Selbst wenn Sie eine Brille ausschliesslich am Arbeitsplatz benutzen - Sie können die Ausgaben nicht als einkommensbezogene Ausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung erfassen. Weil die Brille Ihre Sehbehinderung ausgleicht. Wenn Sie keine Sehbehinderung hätten, müßten Sie die Brille gar nicht erst anziehen, so ein Beschluss des Bundesfinanzhofes von 2005, der die Brille zu einem medizinischen Helfer und nicht zu einem Arbeitsgerät macht.

Nicht ausnahmslos: In zwei Ausnahmefällen können Sie die Brillenkosten als Werbekosten abziehen. Wenn Ihre Sehbehinderung eindeutig auf Ihre Aktivität am Monitor zurückzuführen ist, können Sie die Ausgaben für die Brille als Werbekosten abziehen. Wenn die Brille einem schützenden Zweck dienen soll oder wenn Sie sie aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen anziehen müssen, ist auch ein Abzug von Werbekosten möglich.

Die Brillen-Versicherung, die die Schäden, den Glasbruch oder den Brillenverlust abdeckt, kann übrigens nicht als Werbekosten abgezogen werden. Schließlich können die Ausgaben für ein medizinisches Gerät wie eine Hörhilfe oder eine Hörhilfe als außerordentliche Last von der Steuer abgezogen werden. Gehören auch Brillen zu den ärztlichen Hilfen? Doch es gibt einen Haken: Sie können keine außergewöhnlichen Lasten in ganzer Körpergröße platzieren.

Es können nur solche Ausgaben in die Steuermeldung aufgenommen werden, die eine "angemessene Grenze" übersteigen. Dieses Limit wird für jeden Steuerpflichtigen anhand von Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl errechnet. Vor knapp zehn Jahren hat ein Professor den BFH, also das oberste Steuergericht in der Bundesrepublik inne.

Er war 1995 als Universitätsprofessor tätig. Für 1.461 Mark erwarb er so genannte Bildschirmarbeitsgläser und wies die Ausgaben in seiner Einkommensteuererklärung als einkommensbezogene Ausgaben aus. Die Professorin überreichte ein ophthalmologisches Zertifikat. Diese Brillen sind praktisch maßgeschneidert für den Computer-Arbeitsplatz und können nicht als normale Korrekturbrillen verwendet werden.

Im oberen Teil der Brille wird der Abstand zum Display, im unteren Teil der Abstand zur Bildschirmtastatur berücksichtigt. Der Finanzgerichtshof hat entschieden, dass die Aufwendungen zeitanteilig - genauer gesagt 244 DEM - als einkommensbezogene Aufwendungen in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden können. Für den Hochschullehrer war diese Wahl nicht gut: Seit der BFH-Entscheidung 2005 können die Brillenkosten nicht mehr als einkommensbezogene Ausgaben abgezogen werden.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Aufwendungen in erster Linie für die Beseitigung von "körperlichen Mängeln" - also einer allgemeinen Sehbehinderung - anfielen. Die Spesen fallen in diesem Falle unter den persönlichen Lebensstil und können nicht in die Steuermeldung einfließen.