Gute Sicht ist für ein bestimmtes Baby sehr bedeutsam, da es seine Umgebung hauptsächlich optisch erkennt. Vor allem in den ersten fünf Jahren des Lebens entsteht ein hoher Sehgrad, der empfindlich und unglücklicherweise auch sehr empfindlich gegenüber Erkrankungen wie Sehstörungen oder Schielerkrankungen ist - wenn diese nicht rechtzeitig entdeckt werden. Auch bei den Brillegläsern lassen wir die Güte nicht dem Zufall überlassen, denn jede Linse hat eine so genannte Antireflex- und Hartbeschichtung, die Störreflexionen weitestgehend ausschließt und die Kunststofflinse gegen Kratzer unempfindlich macht.
Dass sich die Linsenstärke während der Entwicklung Ihres Babys nahezu einmal pro Jahr verändern kann, ist völlig selbstverständlich. Die Kinder- und Jugendversicherung leistet laut dem aktuellen Bundesratsbeschluss einen jährlichen Zuschuss von 180 Franken für medizinisch verschriebene Gläser und Linsen. Um die finanziellen Belastungen für die Erziehungsberechtigten so gering wie möglich zu halten, kosten Kinder- und Jugendbrille mit Linsen nur CHF 180.
Wenn man die Kosten für eine Brille erstattet (unter Beachtung einer eventuellen Franchise), sind die Gläser praktisch'kostenlos', gut oder?
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren tragen wir die Kosten für Brillenlinsen ( "Brillengläser", in Einzelfällen auch Kontaktlinsen) in Form von Festbeträgen, sofern diese ärztlich erforderlich sind. Das Gleiche trifft auf Patienten mit einer Hornhautkrümmung von mindestens vier Durchmessern zu. Die Berechtigung besteht auch für Menschen, die bei Fernsicht eine Visus von 0,3 (30 Prozent) oder weniger haben.
Durch die neue Einstellung ist nicht mehr die beste korrigierte Visuskorrektur mit Brille oder Kontaktlinse entscheidend, sondern nur noch die Brillenkorrektur. Es werden jedoch nur noch die Gläser der Brille bezahlt, die Übernahme der Kosten für eine Brille ist per Gesetz ausgenommen.
Bei Kindern über 15 Jahren, die noch Verwandte im Sinn des Sozialversicherungsgesetzes sind, beläuft sich der minimale Kostenbeitrag auf 34,20 . Die versicherten Personen haben 10% der Kosten des Heilmittels (außer Sehhilfen/Brillen) oder der Heilmittel, mind. jedoch 34,20 selbst zu übernehmen. Bei permanent benötigten Mitteln und Hilfsmitteln, die nur einmal oder kurzzeitig eingesetzt werden können, beläuft sich der Kostenbeitrag auch hierauf.
Die Mindestkostenbeteiligung von 34,20 ? entfällt jedoch in diesen Fällen.