Zahnersatz als Außergewöhnliche Belastung

Zahnersatz und Steuern |

Zusätzlich zu den Erstattungen von Krankenkassen, Hilfswerken, Arbeitgebern etc. ist die "persönlich angemessene Gebühr" vom Rechnungsbetrag abzuziehen. So kann der Patient die Prothese in der Steuererklärung deklarieren, um die Kosten des Zahnarztes abzuziehen. Stellt die Summe jedoch eine angemessene Belastung dar, sind die Behandlungskosten steuerlich nicht abzugsfähig. Ist der Zahnersatz steuerlich absetzbar? Die Steuerabzugsfähigkeit von Zahnersatz hängt von verschiedenen Faktoren ab.

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Haben Sie gewusst, dass Sie sich selbst an den steuerlichen Aufwendungen für Zahnersatz beteiligen und damit Steuerersparnis haben? Hierzu zählt auch der Eigenbeitrag zum Zahnersatz. In der Einkommensteuererklärung kann der Eigenbeitrag für Zahnbehandlungen (z.B. Krone, Brücke, Prothese, Zahnimplantat, Inlay, Anästhesie), die Praxishonorar, der Eigenbeitrag für Arzneimittel oder die Spitalkosten, etc. als außerordentliche Belastung festgelegt werden.

Auf der Grundlage der folgenden Übersicht können Sie berechnen, von welcher Höhe Sie auch von dieser Regel Gebrauch machen können: 1. erwachsene Steuerpflichtige werden unweigerlich Ausgaben tätigen, die größer sind als die große Mehrheit der Steuerzahler mit demselben Einkommen, denselben finanziellen Verhältnissen und demselben Familienstand (außerordentliche Belastung), die Einkommenssteuer wird auf Anfrage durch Abzug von dem Gesamteinkommen reduziert, das die für den Steuerzahler angemessene Belastung überschreitet (Absatz 3).

Kosten entstehen dem Steuerzahler unweigerlich, wenn er sie aus juristischen, sachlichen oder moralischen Erwägungen nicht vermeiden kann und wenn die Kosten nach den Gegebenheiten erforderlich sind und einen entsprechenden Wert nicht überschreiten. Ausgaben, die zu den Betriebskosten, einkommensbezogenen Ausgaben oder Sonderaufwendungen zählen oder unter 4 Buchstabe a oder § 9 Abs. 5 fallen, werden nicht berücksichtigt; dies betrifft Ausgaben im Sinn von 10 Abs. 1 Nr. 7 bis 9 nur soweit sie als Sonderaufwendungen abzugsfähig sind.

Kosten, die durch diätetische Mahlzeiten verursacht werden, können nicht als außerordentliche Belastung angesehen werden.

Außergewöhnlicher Stress (Zahnersatz) für Studierende?

Hallo, kennt jemand das folgende Szenario: Ein Schüler wohnt noch zu Haus, muss sich wegen seines Lebensalters >25 versichern. Seit der Überschreitung der Bafög-Fördergrenze trägt der Familienvater die Kosten der Versicherung. Außerdem hat der Schüler kein (reguläres) Gehalt, so dass keine Steuererklärungen ausstehen. Nun ist der Schüler des teuren Zahnersatzes dran.

Wenn der Schüler noch bei der Familie mitversichert wäre, würde der Familienvater in diesem Jahr deutlich über der vernünftigen Grenze bleiben und könnte daher einen großen Teil der Behandlungen als außerordentliche Belastung beanspruchen. Der Schüler ist nun aber "versichert". Aber kann der Papa, da er die Prothese immer noch bezahlen wird, behaupten, dass es sich um eine außerordentliche Belastung handelt?

Wäre die einzig mögliche Lösung, dass der Schüler versucht, die Prothese aufzuschieben, bis er die Arbeit aufnimmt und darüber spekuliert, ob er dann die außergewöhnliche Belastung, die er selbst auf sich nimmt, nutzen kann?