Steuermeldung 2016, was kann man alles abziehen - Im Durchschnitt bekommen die Steuerpflichtigen 901€ zurück.
Steuermeldung 2016 Was können Sie abziehen - Jedes Jahr stellen sich neue Steuerzahlerinnen und -zahler die Frage. Die Belohnung der Bemühungen: Die Steuereinnahmen betragen im Durchschnitt 901 EUR im Jahr. Dieses Zahlenwerk wurde nun vom Statistischen Bundesamt vorgelegt: "11,4 Mio. dieser Personen bekamen im Zuge ihrer Veranlagung zur Einkommensteuer eine Erstattung.
Die Rückerstattungen reichten in den meisten Fällen von 100 bis 1.000 EUR (61%). Demgegenüber mussten rund 1,5 Mio. Steuerzahler zusätzliche Abgaben zahlen, durchschnittlich 965 EUR. Und was können Sie abziehen? Dies ist in der Regel der "erste Arbeitsplatz", was bedeutet, dass hier eine Pauschale von 0,30 EUR pro gefahrenem km berechnet werden kann, allerdings nur für die Hinfahrt.
Andernfalls können Geschäftsreisekosten für die Fahrt zur Arbeitsstätte in Rechnung gestellt werden. Dies bedeutet, dass die Ausgaben für die Hin- und Rückreise in der Steuermeldung erfasst werden können. Wenn Sie Geschäftsreisekosten abziehen können, können Sie auch zusätzliche Mahlzeiten für die ersten drei Lebensmonate in Anspruch nehmen. Besonders hervorzuheben sind in der Anfrage Steuerklärung 2016 die Selbstbehalte.
Sämtliche die so genannten "angemessenen Kosten" übersteigenden Aufwendungen sind steuerlich mindernd. Auch in der Einkommensteuererklärung 2016 sind so genannte haushaltsbezogene Leistungen ein wichtiges Argument - was können Sie abziehen? Hier kann eine große Anzahl von Leistungen in Anspruch genommen werden. Hier können bis zu 4.000 EUR festgelegt werden, 20 v. H. der Aufwendungen sind steuerlich mindernd.
Handwerksrechnungen können wie haushaltsbezogene Leistungen abgezogen werden. Ein Höchstbetrag von 6.000 EUR ist für Handelswechsel vorgesehen. Aber auch hier haben 20 prozentige Steuerminderungseffekte. Handwerkskosten wie z. B. haushaltsbezogene Leistungen können nur abgezogen werden, wenn die Rechnung per Banküberweisung beglichen wurde. Kinderbetreuungskosten: Für Jugendliche bis 14 Jahre können bis zu 6.000 EUR angegeben werden.
Die Pflegekosten beinhalten z.B. Aufwendungen für eine Kinderbetreuerin oder für die Tagesstätte. Bis zu zwei Dritteln der Aufwendungen betrachtet das Finanzamt als Sonderaufwand, also maximal 4.000 EUR. Jeder, der während seines Studiums gearbeitet hat, sollte überprüfen, in welchem Umfang sein Dienstherr seine Löhne versteuert hat. Erträge bis zu einem steuerfreien Grundbetrag von weniger als 8.472,00 EUR sind nicht steuerpflichtig; ein etwaiger Steuerabzug und die Rückerstattung des Solidaritätszuschlags erfolgt ebenfalls.
"Was abzugsfähig ist, kann noch um eine ganze Reihe von Stellen erweitert werden", sagt Zeitzeuge.