Steuern: Eine neue Brillengläser für die medizinischen Kosten? - Nachrichtenbeitrag
Die medizinischen Aufwendungen umfassen unter anderem Aufwendungen, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind: Dementsprechend können Sie die Brillenkosten in den medizinischen Behandlungskosten ausweisen. Allerdings: Einige Prozentsätze des zu versteuernden Nettoeinkommens werden vom gesamten medizinischen Aufwand einbehalten. Beispiel: Sie haben ein Reineinkommen von CHF 100'000 und einen 5%igen Eigenanteil für medizinische Auslagen.
Beträgt sie inklusive dem Kauf einer Brille CHF 8'000, sind gesamthaft CHF 3'000 steuerlich abzugsfähig.
Brillen und dergleichen: Wenn Sie kein medizinisches Gutachten mehr benötigen
Sehkorrekturkosten wie Brillen oder Linsen sind Teil der medizinischen Behandlungskosten und können daher in der Regel als Sonderbelastung abgezogen werden. Das Finanzamt übernimmt jedoch nur dann medizinische Ausgaben, wenn Sie dies nachweisen. Häufig genügt ein medizinisches Gutachten, teilweise muss es auch ein offizielles Tauglichkeitszeugnis sein. Bis jetzt brauchte man auch ein medizinisches Gutachten, wenn man eine neue Schutzbrille brauchte, weil sich sein Sehvermögen geändert hat.
Vorraussetzung: Ihre Sehbehinderung muss zuvor von einem Ophthalmologen festgestellt worden sein (R 33.4 S. 2 EMR 2005). Wenn Sie Ihre erste Sehhilfe erhalten, kommt der Ophthalmologe auch heute noch nicht vorbei. Durch die Nutzung dieses Dienstes erklären Sie sich mit der folgenden Prozedur einverstanden:
Gläser und andere Beihilfen sind als " ausserordentliche Kosten " von der Einkommenssteuer nur abzugsfähig, wenn ein angemessener Selbstbehalt übertroffen wird. Der Steuerzahler kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen alle seine Sehhilfen als einkommensbezogene Kosten von der Einkommenssteuer abziehen. Wie hoch sind die Werbekosten? Nach dem Einkommenssteuergesetz sind einkommensbezogene Kosten als Aufwand zur Erlangung, Sicherstellung und Aufrechterhaltung von Erträgen zu definieren.
Einkommensbedingte Aufwendungen können vom Arbeitseinkommen abgesetzt werden, so dass nur das verbleibende Einkommen besteuert werden muss. Der Steuerzahler bekommt eine jährliche "Mitarbeiterpauschale" von 1.000 EUR. Diese wird vom Steueramt von den Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis abgesetzt, sofern Sie nicht höhere einkommensbezogene Aufwendungen verlangen. Aufwendungen für Brillen oder Linsen, die nur eine Sehbehinderung kompensieren, können nicht als Werbekosten abzugsfähig sein.
Für nicht abzugsfähige Hilfsmittel ist es jedoch auch so, dass mindestens die Instandsetzungskosten als einkommensbezogene Kosten steuerlich abzugsfähig sind, wenn die Sehhilfe bei der Berufsausübung geschädigt wurde. Bei Gläsern, die für eine spezielle Berufstätigkeit entwickelt wurden, wie z.B. eine Apothekerbrille, ist die Situation anders. Diese Brille kann auch entfernt werden, wenn sie neben der Schutzwirkung auch eine Sehbehinderung korrigiert, sofern die Schutzwirkung wichtiger ist als die Sehbehinderungskorrektur.
Im Einzelfall können auch normale Brille als Werbekosten in Abzug gebracht werden, und zwar dann, wenn es sich um eine übliche berufsbedingte Krankheit oder um eine eindeutige Verbindung zwischen der Krankheit und dem Berufsstand handelt. Im Einzelfall ist dies der Fall. ärztlicher Behandlung. Das ist z.B. der Fall, wenn die Sehbehinderung durch einen Betriebsunfall verursacht wurde. Im Falle einer arbeitsbedingten Ametropie sind die Kosten für eine Sehhilfe vom ersten EUR abziehbar; in einem solchen Falle gibt es keine angemessene Selbstbelastung.
Natürlich sind nur die Ausgaben abzugsfähig, die dem Steuerzahler von einer Versicherungsgesellschaft nicht vergütet werden.