Der Landkreis Šprockhövel will das unerschlossene Gelände der Gemeinde Niedersprockhövel 16 Teilstück 156 erwerben.
Zu diesem Zweck will die Gemeinde die in ihrem Besitz befindlichen unbebauten Grundstücke, die Gemeinde NÖ, Gemeinde NÖ, Parzelle 156: Von-Galen-Straße /Eickerstraße in der Gemeinde NÖ.
Der Standort der Immobilie ist im nachfolgenden Planabschnitt dargestellt: 3 Standortbeschreibung: Die Immobilie befindet sich in der Stadtsprechung, speziell im Zentrum des Landkreises NÖ. Die Hauptverkehrsstraße mit dem Gewerbegebiet und mehreren öffentlichen Schul- und Sportanlagen befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Objekt.
Planfeststellung: Der Bauleitplan der Gemeinde Šprockhövel repräsentiert das Objekt als ein Gebiet für den öffentlichen Bedarf/Kirche oder für gesellschaftliche und Sportzwecke. Sie ist im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 88 in Vorbereitung. Die Immobilie wird gegenwärtig nach 34 BaGB bewertet, d.h. "das Projekt muss in die Umgebung integriert werden.
Durch die zentrale und fußläufige Entfernung zum Stadtzentrum soll die Immobilie für den Wohnbereich verwendet werden. Der Standort des Projektes befindet sich außerhalb des Zentralversorgungsgebietes der Gemeinde, ungeachtet seiner Zentrallage. Bebauung: Die zum Verkauf stehende Immobilie wird von der Von-Galen-Straße und der Éickerstraße entwickelt. Der Standort ist an das übergreifende Strassennetz von der Von-Galen-Straße bis zur Hauptstrasse (L 70) und von der Eickerstrasse bis zur Ruhrstraße (L 551) angeschlossen.
Nach derzeitigem Stand der Gesetzgebung gibt es keine Erschließungsgebühren und keine einmalige Kanalanschlussgebühr für das unerschlossene Gelände. Die Liegenschaft ist in den Abschnitten 2 und 3 des Grundbuchs schuldenfrei. Darüber hinaus sind keine Baukosten im Baukostenregister der Gemeinde Šprockhövel eintragen. Laut Angaben der Firma A. V. N. V. gibt es auf dem zum Kauf angebotenen Areal keine Versorgungseinrichtungen.
Im Falle eines beabsichtigten Grenzausbaus kann es jedoch zur Absicherung der bestehenden Versorgungseinrichtungen nötig sein, im Grenzgebiet des vorgesehenen Verkaufsgebietes Konstruktionslasten einzugeben. Der Käufer ist daher im noch zu schließenden Immobilienkaufvertrag dazu angehalten, notwendige Baurechtserklärungen auf Antrag der Stadtverwaltung ersatzlos abzulegen. Schließlich gibt es im Seitenbereich des Grundstücks einen Wanderweg, der von der Von-Galen-Straße zum Parkhaus Im Baumhof geht.
Es wird bereits darauf verwiesen, dass in dem in Vorbereitung stehenden Entwicklungsplan Nr. 88 eine diesbezügliche Festlegung der Trassenverbindung vorgenommen werden soll. Das oben genannte Anwesen verfügt über 18 Baumarten, die unter das Baumschutzgesetz der Gemeinde Sprockhövel gehören. Auf den Fotos, die diesem Bericht beigefügt sind, sind die auf dem Gelände vorhandenen Baum- und Straucharten zu sehen.
Das hier angebotene Gelände ist ein ehemaliger Schulstandort, der mit einem Bauwerk im Nordwesten des Geländes errichtet wurde (siehe Anhang 1). Die Überreste des Gebäudes liegen größtenteils noch im Untergrund. Deshalb hat die Stadtverwaltung ein Büro mit der Durchführung einer Baugrunduntersuchung beauftrag.
Außerdem gibt es viereckige Stahlbeton-Fundamente und Überreste der Grundplatte auf dem Baugrund. Allgemein: Unter Beachtung der oben genannten Punkte hat die Gemeinde ein Mindestangebot von .00 festgelegt. Bezüglich der Zahlung des Kaufpreises ist es der Stadtverwaltung vorbehalten, von der Hausbank eine Finanzzusage oder eine Bankgarantie zu verlangen.
Die Stadtverwaltung hat die Stadtverwaltung mit der Durchführung eines Bieterverfahrens vor dem Verkauf der Liegenschaft Edelsteinstraße 16 FLURSTÜCK 156 beauftrag. Deshalb gibt es eine Öffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe mit einer Frist, bis zu der die Gebote bei der Gemeinde Šprockhövel eintreffen.