Die zweite Schweregradabgabe trägt dem gestiegenen Pflegeaufwand für kommunikativ eingeschränkte Pflegebedürftige, geriatrische Pflegebedürftige und für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen Rechnung. Zur Verbesserung der medizinischen Betreuung von Heimbewohnern hat der Evaluationsausschuss zum Stichtag des Jahres 2016 weitere EBM-Gebührenpositionen einführt. Das im EBM neue Chapter 37 erstattet den zusätzlichen Arbeitsaufwand von Hausärzten und Spezialisten für die regelmässige Koordinierung und Koordinierung in der Pflege von Heimbewohnern.
Kapitel 38.2 - Der Bereich beinhaltet die früheren Pauschalen für medizinisch bestellte Hilfe von nichtmedizinischem Praxispersonal (jetzt: 38100 und 38105), für die es jetzt eine Aufwertung gibt. Sektion 38.3 (GOP38200 und 38205) - Dieser Sektion beinhaltet medizinisch verordnete Unterstützung durch qualifizierte nicht-medizinische Assistenten (NAPs) und bedarf der Genehmigung durch den CT.
Vertragsärztinnen und -ärzte, die im Fachgebiet tätig sind, bekommen neben Allgemeinmedizinern zukünftig auch eine Zusatzvergütung für die Entsendung von Dienstleistungen an examinierte Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (NäPa). Bisher wurde das Produkt nur von Allgemeinmedizinern gefördert. Die Inanspruchnahme qualifizierter nichtmedizinischer Praxisassistentinnen ist auf die Pflege in Pflegeeinrichtungen begrenzt.
Seit dem 10. MÃ??rz 2017 haben die Versicherten mit einer schweren Krankheit das Recht auf eine Lieferung von Hanf in getrockneter BlÃ?te oder AuszÃ? Die Bundesanstalt für Arzneimittelwesen und Medizintechnik (BfArM) nimmt eine begleitende nicht-interventionelle Befragung vor, für die die verschreibenden Vertragsärzte Aufzeichnungen und Auskünfte erteilen.
Die begleitende Erhebung läuft am 31. MÃ??rz 2022 aus, und der Evaluierungsausschuss hat zur Kompensation dieses Aufwands jetzt drei neue EBM-Nummern rÃ?ckwirkend zum 1. Oktober 2017 eingefÃ?hrt. Bevor die erste Verschreibung von Hanf erfolgt, muss der Arzt den Patient einmal über die begleitende Untersuchung unterrichten. Sie kann bei einem Wechsel der Therapie, im Falle einer Erkrankung jedoch nicht mehr als vier Mal angewendet werden.
Nr. 01 461 ist auch in den vergangenen drei Monate der Umfrage 2022 berechenbar, wenn eine zweite Umfrage für Cannabispatienten erwünscht ist. Weil für jede Erstverschreibung - auch beim Umstieg von Trockenblumen auf Extrakte - eine Bewilligung notwendig ist, kann sie im Falle einer Erkrankung bis zu vier Mal angewendet werden.
Nr. 01 460 und 01 461 sind nur im Zeitraum von der begleitenden Erhebung bis zum 31. 03. 2022 abrechenbar.