Brillenrechnung Krankenkasse

Krankenkasse mit Brillengestell

Bei einer Zusatzversicherung erhalten auch Erwachsene einen Teil der Kosten für ihre Brille oder Linsen erstattet. Fehlbildungen des Gesichts, insbesondere im Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz anatomisch geeigneter Brillenfassungen und der Verwendung von Mineralgläsern ein zufriedenstellender Sitz der Brille nicht gewährleistet ist; Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport im Rahmen der Schulpflicht notwendig sind. on für den Zahnarzt, die Geburt eines Kindes, für die Brille oder für die Physiotherapie, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Der Krankenversicherer hat die Kosten nicht übernommen. Im Einzelfall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen.

Sehenhilfe von der Kasse: Krankenversicherungen subventionieren einige Gläser

Bisher mussten die Gestehungskosten einer visuellen Hilfe von den Versicherten selbst getragen werden. Mit einem neuen Recht soll das geändert werden. Im Falle einer ausgeprägten Ametropie können die Betroffenen nun auf eine Förderung warten. Wenn Sie eine Schutzbrille oder eine Kontaktlinse brauchen, können Sie in Zukunft einen Zuschuß von Ihrer Krankenkasse erhalten. Nach einem neuen Recht haben rechtlich abgesicherte Brillenträgerinnen, die Brillengläser mit mehr als sechs Sehstärken verlangen, einen Kostenersatz.

Im Falle einer Hornhautkrümmung sind mehr als vier dioptrische Werte ausreichend. Eine Kontaktlinse muss mehr als acht Durchmesser haben, allerdings gibt es Ausnahmen bei der Hornhautkrümmung. Die Krankenkassen zahlen einen festen Beitrag für die Versorgung mit Brillengläsern oder Gläsern. Der Förderbetrag wurde bereits 2008 vom GKV-Dachverband festgesetzt und bleibt bestehen, solange nichts anderes beschlossen wird.

Das hängt unter anderem von der Brillen- oder Linsenart und der Anzahl der Dioptrien ab. Stipendien zwischen 10 und 113 EUR pro Scheibe sind möglich. Aus diesem Grund können die Krankenversicherungen mit den Versicherungsnehmern in Einzelverträgen unterschiedliche Subventionen vereinbaren, die möglicherweise geringer ausfallen. Alle Sehbehinderten der gesetzlichen Krankenversicherung hatten bis 2003 ein Anrecht auf Sehhilfen.

Seither haben nur noch Erwachsene Anspruch auf eine freie Brillenfassung, wenn sie höchstens 30-prozentige Sehkraft mitbringen. Für den Erhalt des Krankenkassenzuschusses brauchen die Betroffenen ein ärztliches Attest. Wer die Sehbehinderung mit der Schutzbrille jedoch nur geringfügig geringer ausfiel, musste die Entschädigung selbst aufbringen.

Bei Kindern und Jugendlichen sind weder die aktuellen noch die neuen Vorschriften für die Brillen selbst kostenpflichtig. Bisher können die Betroffenen die Brillenkosten nur dadurch auffangen, dass sie als Sonderbelastung von der Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Für Brillenträger mit weniger als vier oder sechs Durchmessern ist dies natürlich weiterhin möglich.

Was ist mit Rückerstattungen?

Es ist für Sie von Bedeutung zu wissen, was Sie tun müssen, um so bald wie möglich eine Rückerstattung zu erwirken! Übersteigt die Abrechnung den Betrag der Prämien, können Sie die gesamte Prämienzahlung auf einmal vornehmen. Die Selbstbeteiligung von 10 Prozenten, höchstens 700 CHF pro Jahr.

Mit der Krankenkasse kooperieren Pharmazeuten. Sie müssen das Medikament in diesem Falle nicht selbst und umgehend zahlen, sondern bekommen eine Abrechnung von der Krankenkasse. Dies sind Arzneimittel, deren Schutz erloschen ist. Ein Generikum ist 20 bis 50 prozentig billiger. Wenn Sie Originalpräparate einkaufen, für die es zumindest 20 % billigere generische Arzneimittel gibt, müssen Sie 20 % Selbstbeteiligung zahlen.

Die Eigenverantwortung geht jedoch unter, aber man sollte immer einen Blick darauf richten. Sollten Sie keine ärztliche Abrechnung mehr bekommen, kann dies folgende Gründe haben: Auf der anderen Seite bedeutet dies auch, dass Sie keine Einflussnahme mehr auf die Richtigkeit der Abrechnung haben. Es ist daher für Sie von Bedeutung, eine Kopie der Abrechnung von Ihrem Hausarzt zu haben.

Bei der Rechnungsstellung bekommen Sie viel Kleindruck, der für Sie nicht immer einsichtig ist. Es ist daher am besten zu prüfen, ob das Untersuchungsdatum, die Uhrzeit und eventuelle Behandlungen in der Abrechnung inbegriffen sind. Es kann nicht wehtun, denn Fehler können immer auftreten! Fordern Sie eine Berichtigung und eine neue Faktura an.