Arbeitsplatzbrille Kostenübernahme

Brille am Arbeitsplatz Kostenübernahme

Doch wie bereits erwähnt, sind die Arbeitgeber oft zur Kostendeckung verpflichtet. Arbeitnehmer haben bereits das Recht, ihre Augen und ihr Sehvermögen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz untersuchen zu lassen. Arbeiten Sie oft vor dem Bildschirm oder sind Sie bei Ihrer Arbeit Gefahren ausgesetzt? Reicht die bisherige Sehhilfe nicht aus, bezahlt Ihr Arbeitgeber die neue Brille. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist er verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen.

Wo erhalte ich eine Brille für den Computerarbeitsplatz?

Gerade bei älteren Arbeitnehmern können in der Nähe von Computerarbeitsplätzen Sehstörungen auftreten, die zu weiteren - schmerzhaften - Behinderungen führen können, die zunächst nicht mit dem visuellen Verhalten auf dem Monitor verbunden sind, also fortbestehen und sich letztendlich verschlimmern. Hierfür hat der Auftraggeber die entsprechenden Aufwendungen zu tragen. Für notwendige ophthalmologische Gutachten kann der Auftraggeber die entsprechenden Auslagen aufbringen.

Für die Brille am Computerarbeitsplatz kann der Auftraggeber die anfallenden Gebühren übernehmen. Eine Brille am Computerarbeitsplatz bleibt im Eigentum des Auftraggebers. Zeitplan für Bildschirmarbeitsplatzgläser: Zuerst die Beratung der Personalleitung zum Bewerbungsverfahren; dann den Betriebsarzt konsultieren; auch Ihren Ophthalmologen um ein passendes Zertifikat bitten; Sie erleichtern Ihre Brillen.

Eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesland Baden-Württemberg und dem Verband Südwestdeutscher Optikerinnen und Optiker legt den Rahmen der Kostenübernahme für den Kauf eines Augenoptikers fest. Danach zahlen Staatsbedienstete beim Kauf eines BABB nichts extra, wenn sie sich für das Normalmodell, also die einfachere Variante, entschieden haben. "Unter " normal " versteht man in diesem Fall: Brille mit Einstärkengläsern, Standard-Bifokalgläser im Bifokalbereich, einfache Antireflexschicht.

Der Rahmen muss den Qualitäts- und Passungsanforderungen der Arbeit entsprechen und folgende Eigenschaften erfüllen: dauerhafte, feste und sichere Passform, große Bruchkraft, individuelle Neigung und Länge der Bügel, ausreichendes Sichtfeld. Bei Sonderanfertigungen von Rahmen und Brillen sind die anfallenden Gebühren nicht zu erstatten. Die Tübinger Augenoptiker haben diese Vereinbarungen unterzeichnet und werden von der Zentralverwaltung als Ansprechpartner für die Mitarbeiter benannt.

Der zu erstattende Normalsatz oder die durch einzelne Aufträge entstehenden Zusatzkosten sind im Voraus zu klären und dann auch einzeln zu tragen. Um mögliche Mißverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, den Aufwand des Augenoptikers bei der für ihn verantwortlichen Dienststelle in der Zentralverwaltung abzugeben und die Kostenerstattung zu beantragen. Die Brille ist nicht nur auf die sich ändernden Nahsichtweiten an einem konkreten Arbeitsort, sondern auch auf das Sehvermögen einzelner Mitarbeiter abgestimmt, so dass der Betriebsrat davon ausgeht, dass die Mitarbeiter sie auch dann halten können, wenn sie das Unternehmen verlassen.